Montabaur
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sowie alle Freunde und Gönner des Vereins. Wie in jedem Jahr werden Speisen und Getränke zum Selbstkostenpreis abgegeben. Beginn ist gegen 11.00 Uhr. Es empfiehlt sich, ggf. Sitzgelegenheiten bzw. Liegestühle mitzubringen. Ausweichtermin bei ganz schlechtem Wetter ist Sonntag, 27.5.1990.
_ Heiligenroth _
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Kirmesgesellschaft sammelt am 25. und 26. Mai 1990 wieder ausgeblasene Eier für die Errichtung der Kirmesglocke. Wir bitten daher, recht viele ausgeblasene Eier zur Verfügung zu stellen.
Die Kirmesgesellschaft
SV Heiligenroth e.V.
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Am kommenden Wochenende, Samstag, den 19. und Sonntag, den 20. Mai feiert unser Verein die Einweihung seines Sportlerheimes. Fußballer aus Hohenprießnitz in der DDR haben ihr Kommen zugesagt. Diese Fußballer kommen am Freitag und werden von unseren Gastgebern um 16.30 Uhr am Sportlerheim empfangen und abgeholt,
Am Samstag finden Fußballspiele statt, und zwar um 13.30 Uhr E-Jugend Heiligenroth - E Jugend Hohenprießnitz,
14.30 Uhr 1. Heiligenroth -1. Hohenprießnitz 16.00 Uhr Alte Herren Heiligenroth - AH Arzheim. Anschließend gemütliches Beisammensein und Steakessen für Gastgeber und Gäste
Am Sonntag um 10.30 Uhr beginnt die Einweihungsfeier. Herr Pfarrer Lappaz segnet das Heim ein. Die Feier wird umrahmt von Vorträgen des Frauenchores, des M ännergesangvereins und des Musikvereins. Die Küche kann an diesem Thg kalt bleiben, weil Speisen und Getränke bereitgehalten werden.
Wir laden alle Einwohner von Heiligenroth und Freunde und Gönner von außerhalb zu den Veranstaltungen ein und würden uns freuen, wenn wir viele begrüßen könnten.
Sportverein Heiligenroth e.V.
Alte Herren Heiligenroth
Am Samstag, dem 19.5.90 spielen wir gegen die Sportkameraden aus Arzheim. Anstoß um 16.00 Uhr in Heiligenroth.
Wanderung am Vatertag
Einladung an alle AH-Mitglieder mit Familie zur Wanderung ins Blaue TYeffpunkt um 10.30 Uhr am Kirmesplatz. Für Essen und Trinken wird bestens gesorgt. Anmeldungen bitte bis 21.5.90 bei Otto Frink.
Vorankündigung
In der Woche vom 21.5. - 26.5.90 spielen wir in Horressen beim AH-TUrnier der VG Montabaur.
_ Ruppach-Goldhausen _
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1990 vom 08.05.1990 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.04.1990 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.172.000 - Dl
in der Ausgabe auf. 1.172.000^ Dä
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.167.000,- D
in der Ausgabe auf. 1.167.00o|-D
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 368.000,- D]
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. q,- D]
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hau haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.l
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 vi
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital öiCU v .
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 40,00 Dl
für den zweiten Hund 70,00 Dl
für jeden weiteren Hund 100,00 Dl
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen l trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhemland-Pfal vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Gen ehmigung ; folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeimj Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1990 wirdhien erteilt:
II. zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von368.000,-Dij Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. gez. Ma
Montabaur, 03.05.1990
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.0ö.l990b 01.06.1990 während der allgemeinen Dienststunden im r haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, 08.05.1990 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen c Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn eiernd innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachuj
dieser Satzungschriftlich unter Bezeichnungder Tatsachen^
eine solche Rechtsverletzung begründen können, gef dem Ortsbürgermeister von Ruppach-Goldhausen oder derV bandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht w| den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pf* -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zuletztgef dert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBl. S, 1351
öffentliche Bekanntmachung Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausenj
vom 3. Mai 1990
Unter Thgesordungspunkt 1 hatte sich der Ortsgemeindd Ruppach-Goldhausen mit der Beratung und Beschlußfassuj über die Änderung und Erweiterung des Bebauungspßj »Unter dem Dorf«; hier: Zustimmungs- und SatzungsbescW gemäß §§ 10 BauGB und 24 GemO zu beschäftigen.
In seiner Sitzung vom 28.12.1989 hatte der Rat bereit! Schluß gefaßt, diesen Bebauungsplan zu ändern und zue tem. Gemäß diesem Beschluß hat der Rat auf die v0 ^ z t 1 Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet!

