Seite 21
Nr. 19/90
I
mich, den 16.5.1990
InhrEl-Jgd- Eisbachtaler SF-Hilgert U ber-E2-Jgd.-Eisbachtaler SF.
pokalschießen am Samstag, dem 12.5.90 -tag, dem 12.5.90 findet das vereinsinteme Pokalschie- . geschossen werden die Disziplinen: Luftgewehr Ju- fmd Schützen, KK Standard Schützen, Luftpistole Ju- nd Schützen, Sportpistole Schützen.
.Maßen beginnt um 13.00 Uhr. Nach 17.00 Uhr darf der d nicht mehr betreten werden.
Ljtpiazierten erhalten jeweils Medaillen. Wir würden uns 'Stege Beteiligung freuen.
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung
iächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach fin-
101 Donnerstag, 17. Mai 1990, um 20.00 Uhr j Dorf gemeinschaftshalle statt, jrdnung:
{entliehe Sitzung:
Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16.03.1990 Beratung und Beschlußfassung über den Beitritt zu dem Verein »Westerwälder gegen Schnellbahn«
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Kleidercontainers seitens des Roten Kreuzes beratung und Beschlußf assung über die Fortschreibung ieslnvestitionsprogrammes für die Jahre 1990 -1994 Beratung und Beschlußfassung über die Erneuerung der Lautsprecheranlage auf dem Friedhof
ung und Beschlußfassung über den Antrag des Kindergartens Nentershausen auf Zuschuß für ein aaus
Bekanntgabe des Ergebnisses über den Einspruch der Men Wählergemeinschaft über die Sitzung vom 21.2.1990 ichiedenes Ltttffentliche Sitzung:
iBeratung und Beschlußfassung über den Wasseran-
| Schluß auf dem alten Friedhof
prpachtungssache
I Verpachtungssache
[Grundstücks an gelegenheiten
[Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag IMragsvergabe prschiedenes rerbach, 07.06.1990 rtsburgermeister
poesitzungen:
IWählergruppeZey und SPD: 16.5.1990 im Bürgermeister- [Mergemeinschaft: 14.6.1990 im Pfarrheim.
öffentliche Bekanntmachung
|üeFestsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender-
'990
etiung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- tas vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, der Hundesteuer ge- I^ Abs, 2 der Hundesteuersatzung vom 1.3.1988 sowie des pktschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesge- piber die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom i in der derzeit geltenden Fassung).
•ügemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1990 «Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft «Steuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens «Steuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen J* l2en wie im Kalenderjahr 1989.
[Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die “ werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu wenn
. neu begründet wird,
|,.- ^Schuldner wechselt,
I «iresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
[ ^^äHigkeitstermine ergeben.
Abgaben werden hiermit ohne Zustellung | Gabenbesckeide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Thge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Thge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
5431 Niedererbach, den 11.5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach Zey, Ortsbürgermeister
SV 1920 Niedererbach e.V., Abt. Alte Herren Am Samstag, dem 12.5.90 treffen sich die Mitglieder der AH um 17.00 Uhr im Sportheim zur Vorbesprechung der Hollandfahrt. Die Möglichkeit zum Grillen ist gegeben (Fleisch oder Wurst selbst besorgen), die Getränke sind frei. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Seniorenspielbetrieb
Die 1. Mannschaft bestreitet das letzte Meisterschaftsspiel am 13.5.1990, um 15.00 Uhr in Nauort. Die 2. Mannschaft hat Heimrecht gegen Niederahr. Dieses Spiel beginnt um 13.00 Uhr.
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1990
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBL I S. 966, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 26.3.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde Nombom erhebt im Kalenderjahr 1990 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Ihge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108,5430 Montabaur, zu erheben.
5431 Nombom, den 11.5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Nombom Brach, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Nombom Für die Männer der Gruppe 2 findet am Montag, dem 14. Mai, um 18.45 Uhr eine Übung statt.
i-
m
4 .
V

