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Montabaur

Seite 12

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Rechts behelf sbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

5431 Girod, 4.5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Girod Hannappel, Ortsburgermelster

öffentliche Bekanntmachung

Bericht über die Sitzung des

Ortsgemeinderates Görgeshausen

vom 18.04.1990

Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes beschlossen In seiner Sitzung am 18. April 1990 hatte der Ortsgemeinderat G örgeshausen unter Tagesordnungspunkt 1 über die Erstellung eines Dorfemeuerungskonzeptes für das Jahr 1991 zu entschei­den.

Nach kurzer Diskussion beschloß der Rat mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, ein solches Konzept zu erstellen. Um die Pla­nung optimal vorantreiben zu können, wurde des weiteren ein­stimmig beschlossen, einen Ausschuß zu bilden, der die Erstel- lungeines Dorfemeuerungskonzeptes mit einem Planungsbüro koordiniert.

Ausbau der Mittelstraße, Grabenstraße und »Auf der Bitz« für 1991 geplant

Wegen »Sonderinteresse« nahmen Ortsbürgermeister Schuma­cher sowie die Ratsmitglieder Burkard, Müller, Münz, Nink und Kindler an der Beratungund Beschlußfassung dieses Tagesord­nungspunktes nicht teil und verließen den Sitzungstisch. Einvemehmlich erklärten sich die übrigen Ratsmitglieder mit dem Ausbau der Mittelstraße, Grabenstraße sowie »Auf der Bitz« im Jahre 1991 einverstanden.

Änderung der Hauptsatzung beschlossen Wegen »Sonderinteresse« nahmen Ortsbürgermeister Schuma­cher sowie die Ortsbeigeordneten Kindler, Münz und Herz an der Beratung und Beschlußfassung dieses Tagesordnungs­punktes nicht teil.

In der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 31. Januar 1983 wurde die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters auf 770 DM festgesetzt. Mit Wirkung vom 01.01.1990 hat sich die Steuergesetzgebung dahingehend geändert, daß die Beibehaltung der bisher gewährten Aufwandsentschädigung mit jährlichen Einkommenseinbu­ßen für den Ortsbürgermeister in Höhe von mehreren 100 DM verbunden wäre.

Die in der Sitzung vom 18.04.1990 beschlossene Änderung auf Zahlung von monatlich 929 DM gleicht die sich ergebenden Nachteile aus der angesprochenen neuen Steuergesetzgebung aus und berücksichtigt die neuen Voraussetzungen für die Fest­legung der Aufwandsentschädigung.

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben fUr das Kalender­jahr 1990

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, der Hundesteuer ge­mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1.4.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 1990 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Z

neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. Uste ^ Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in .i he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall ausd ^ ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Ah*!! Schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese off Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein Jj ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zu» 6 ** wäre. e ® n f

Rechtsbehelfabelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Pestset der G emeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach V fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhöbe den. ^'

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus Zb 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

5431 Görgeshausen, 4 . 5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Schumacher, Ortsbürgermeister

Änderung der

Bürgermeisterdienstsprechstunde

Die Sprechstunde wird von Dienstag, 8. Mai auf Mittwoch J 9. Mai 1990 von 18.00 -19.00 Uhr verlegt.

Schumacher, Ortsbürgermeister

Grün Weiß e.V. Görgeshausen Das nächste Spiel von Grün-Weiß aV. Görgeshausen gegenij SV Staudt findet am Sonntag, dem 6.5.1990 um 15.001 ' Staudt statt.

Großholbach

öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kauj jahr 1990

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsj ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBL I S. 966, der Hundesteuer mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16.2.1988 sei des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Law) gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-I vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung). Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr l] die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirts! (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermöd (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleit] Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.

Neue Abgabenbescheide werden gnmdsätzüchnicht erteilt.] Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid] festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellj neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der 1 he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem! ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaff Schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentj Bekanntmachung die gleichen Rechts Wirkungen ein, wier ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegf wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung: ,

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festseta der G emeindeabgaben kann innerhalb eines Monatsnacn 1 fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben J 1

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift ! Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, L 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

5431 Großholbach, den 4.5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach Röther, Ortsbürgermeister

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 5.5.90, um 16.00 Uhr erwarten wiTj sten Heimspiel unsere Sportfreunde aus Montabaur, F , düng blau.