Montabaur
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Frauenkreis Eigendorf
Unsere diesjährige Maiwanderung findet am Dienstag, dem 8. Mai statt. TVeffpunkt: 19.00 Uhr, Ecke Rödernweg- Schubertstraße. Einkehr halten wir im Waldschlößchen Cer- noda.
Anmeldungen bitte bis Samstag, den 5. Mai bei Frau Gerz, Tbl. 5951. Gleichzeitig geben wir bekannt, daß der Vortrag von Frau Liebau zum Thema: »Umweltschutz im Haushalt am Dienstag, dem 15. Mai um 20.00 Uhr im Pfarrzentrum stattfindet.
TC Mittelwald
Am 6.5.90 eröffnen wir die Tfennissaison 1990 mit einem Schleif- chentumier. Beginn ca. 13.00 Uhr.
Wer teilnehmen möchte, trägt sich bitte in die Tfeilnehmerlis te im Clubhaus bis zum 5.5.90 ein.
SG Horressen / Eigendorf
Sonntag, 6.5.1990
SG Horressen/Elgendorf I - SV Alemannia Plaidt. Anstoß um 15.00 Uhr in Horressen.
SG Horressen/Elgendorf II - Saynbachtal/hl. Anstoß um 15.00 Uhr in Selters.
SG Horressen/Elgendorf III • Elbert II. Anstoß um 13.00 Uhr in Horressen.
Senioren MT-Horressen
Der für 16.5. vorgesehene Ausflug ist verschoben auf Mittwoch, 30.5.90. Die Fahrt geht zur Liebfrauenkirche nach Westerburg mit anschl. Kaffeetrinken und Spaziergang am Wiesensee. Anmeldung bitte bei Herrn Albert Meiner, Frau Simon oder im Pfarrbüra Abfahrt ist um 13.30 Uhr an der Kircha
“AHRBACHGEMEINDEN
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_ Boden _
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben fUr das Kalenderjahr 1990
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 10.2.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1990 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahres betrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der G emeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.
5431 Boden, 4.5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Boden Eulberg, Ortsbürgermeister
Einladung zur Sitzung der
Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden
Am Montag, 14. Mai 1990, 20.00 Uhr findet im ZBV-Raam i Vogelsanghalle in Heiligenroth eine Sitzung der Jagdgeuosa schaft statt.
Tagesordnung:
1. Bericht über die Verwendung des pacht der Ortsgemeinden Heiligenroth und Boden
2. Neuwahl des Jagdvorstandes
3. Beratung und Abstimmung über die Aufteilung des J drevieres in zwei J agdbezirke
4. Verschiedenes Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstücke gentümer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen in den Gi markungen Heiligenroth und Boden sind. Bejagbare Gruni stücke sind alle Eigentumsflächen, die nicht bebaut sintLBi Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann & Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt v« d en Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann si< durch pin« andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene vol jährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist die wenn bei Eheleuten das Grundeigentum auf einen Ehepartni eingetragen ist). Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgeni se in seiner Person vereinigen.
Manns, Jagdvorsteher
Heiligenroth
Umlegungsbeschluß
Bekanntmachung
Der Grenzregelungsbeschluß vom 15. März 1990 Verfahrensbezeichnung: »Kirchstraße« ist am 26. April 1990u anfechtbar geworden.
Gemäß§83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)wirddieUnanfei barkeit hiermit bekanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachungwird gemäß § 83 Abs. 2BauGBd bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über d Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.! Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentj mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Gn stücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelei ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausjj tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei a die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sid nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenj Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden! standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. 1 dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf d zugewiesenen Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung tretend 05. Mai 1990 in Kraft (§ 41 Abs. 4 VerwaltungsVerfahrens/ setz).
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Moni nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wir Spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg6,6j Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus| schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wia Spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genann| Katasteramt Montabaur eingegangen ist.
Montabaur, den 27. April 1990 Der Vorsitzende (S.) Reichling
Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden
Am Montag, 14. Mai 1990,20.00 Uhr findet im ZBV-R®“’ Vogelsanghalle in Heiligenroth eine Sitzung der Jagdgeno schaft statt.
Tagesordnung: , , j
1. Bericht über die Verwendung des Reinertrages der 1 pacht der Ortsgemeinden Heiligenroth und Boden
2. Neuwahl des Jagdvorstandes , i a j
3. Beratung und Abstimmung über die Aufteilung |
revieres in zwei Jagdbezirke

