Montabaur
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Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In den Fichten
- Auf der Trift« in der Gemarkung Eigendorf ist am 10.04.1990
- für den restlichen Ibil unanfechtbar geworden.
Unanfechtbar wurden;
Ordn. Nr. 6, Einlageflurstück 69/2 der Flur 1 und Zuteilunsflur- stücke 161 und 164 der Flur 1;
Ordn. Nr. 26, Einlageflurstück 68/2 der Flur 1 und Zuteilungsflurstücke 162 und 163 der Flur 1.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.cLF. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBL IS. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am 05. Mai 1990 in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. 10 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende ZahlungsVereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,6430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur,den 26. April 1990
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
(Siegel) Unterschrift
Notizen aus der Sitzung des Haupt* und Finanzausschusses der Stadt Montabaur vom 24. April 1990
Erhebung von Gebühren für die Sondemutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur - Antrag der FWG-Fraktion Die Erhebung von Sondemutzungsgebühren an den öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur war eine Forderung des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes bei der letzten Haushaltsüberprüfung. Die FWG-Fraktion hatte dies zum Anlaß für einen Antrag genommen, diesen Punkt in der Ausschußsitzung zu beraten. Sqndernutzungsgebühren können dann erhoben werden, wenn die Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum über das gewöhnliche Maß hinausgeht. Dies ist z.B. beim Aufstellen von Werbeträgern oder bei der Außenbestuhlung von Gaststätten der Fall
Von seiten der Verwaltung wurde angeführt, daß eine Einführung einer Sondemutzungsgebühr nur für den Bereich des gesamten Stadtgebietes, also nicht nur für Teilbereiche wie z.B. die Fußgängerzone, möglich sei. Auch gehe man davon aus, daß nur mit geringen Einnahmen zu rechnen sei und ein hoher Verwaltungsaufwand erforderlich sei
Man kam überein, die Entscheidung über die Erhebung von Sondemutzungsgebühren bis Ende 1991 zurückzustellen und über diese Fragen in den Haushaltsberatungen des Haushaltsjahres 1992 erneut zu beraten.
Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Bahnhofstraße • Antrag der FWG-Fraktion
Auch hier war ein Punkt im Prüfbericht des Landesrechnungshofes Anlaß für den Antrag der FWG-Fraktion.
Die Verwaltung verwies auf den seinerzeit gefaßten Beschluß des Stadtrates für den Umbau der Bahnhofstraße (Verkehrsberuhigende Maßnahmen) keine Ausbaubeiträge zu erheben und
vertrat die Auffassung, diese Entscheidung sei rechtiüäiT
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wesen.
Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Wi stes in der Fußgängerzone • Antrag der FWG-Fraktio Vorab der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt 1 Bürgermeister Dr. Possel-Dölken vor, die Beratung d v hend zu differenzieren, daß man zuerst über die Reiniei Fußgängerzone und dann über die Erhebung einer w ,g | dienstgebühr beraten solle.
Zur Erhebung von Straßenreinigungsgeübühren in der Fuß J gerzone führte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken aus daßd Bericht des Landesrechnungshofes aufgeführten zu ero den Einnahmen in Wirklicheit wesentlich geringer einzu^ zen seien. 81
In der Diskussion wurde angeführt, daß die Gewerbetreirani im Bereich der Fußgängerzone diese ebenfalls gewerblich j zen und dadurch ein erhöhter Reinigungsbedarf bestehe 1 Die Verwaltung erläuterte, daß laut Satzung jeder AnwoM verpflichtet sei, den Bürgersteig bis zu einer Breite von 1 1 selbst zu reinigen. Die Gaststätten, welche durch eine Sonl nutzungserlaubnis eine Bestuhlung in der Fußgängerzone treiben, sind ebenfalls verpflichtet, ihren Bereich säubernd ten. 1
Es sei vor ca. 4 Wochen ein schriftlicher Appell an alle Aniü der Fußgängerzone ergangen, auf die Reinhaltung der jewg gen Grundstücksteile im Bereich der Fußgängerzone zu achl Man verständigte sich darauf, im Rahmen der Haushalte tungen 1992 erneut über die Erhebung einer Reinigungsgeb für die Fußgängerzone zu beraten. 1
Zur Erhebung einer Winterdienstgebühr führte Bürgern»« Dr. Possel-Dölken aus, daß eine solche Einführung grundu lieb möglich sei, jedoch dann für das gesamte Stadtgebiet n| heben sei. Der Verwaltungsaufwand zur Berechnung und r Setzung der Gebühr stehe außer Verhältnis zu den zu erwari den Einnahmen. Vorerst sollen keine Winterdienstgebübrenl geführt werden - so verständigte man sich im Haupt- unq nanzausschuß. 1
Vergabe von Aufträgen
a) Vergabe eines Anschlußauftrages an das BUro VU8, j Kreuznach, für die Ingenieurinäßige Bearbeitung der Sigi sierung WUhelm-Mangels-Straße und der Erstellung i Parkleitsystems
Mit Beschluß vom 16.08.1989 wurde der Auftrag zur En tung eines verkehrstechnischen Konzeptes für den | Bereich der Wilhelm-Mangels-Straße einschließlich der 1 zungen sowie die Erstellung eines bautechnischen Entu für die Neubaustrecke entlang dem ehemaligen Grunds!] Decker an das Büro VuS, Bad Kreuznach, erteilt.
Für die Ausführung der notwendigen Signalisierung sow die Erstellung eines Parkleitsystems ist die angebotene j nieurmäßige Bearbeitung erforderlich. Aus diesem Gn wurde ein entsprechender Auftrag in Höhe von rd. 26.700] vergeben.
b) Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Erweiterung des s sehen Friedhofes an der Friedensstraße Der Beschlußvorlage des Haupt- undFinanzausschussesu ne Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für die Erweiterung städtischen Friedhofes an der Friedensstraße vorausgeganl Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß, die Vergabe der! bauarbeiten an die mindestbietende Firma Dabei wurde va sehen, daß ein Großteil der Arbeiten im laufenden Jahr auf führt werden soll, die übrigen Arbeiten werden in 1991 in AbJ genommen.
c) Anschaffung eines Schutzbelages für den Hallenbodenil Schulturnhalle der Waldschule Montabaur-Horresssn _
In einer der vorangegangenen Sitzungen des Haupt- um nanzausschusses war die Verwaltung beauftragt worden, bote für die Anschaffungeines Schutzbelages für denn«» den der Waldschule einzuholen. Ursache für die Beratung Anschaffung eines Schutzbelages war die Tatsache daß J die außersportliche Benutzung der Halle der Hallenbod®j strapaziert wird. Da jedoch keiner der auf dem Markig chen Schutzbeläge alle erforderlichen Eigenschaften wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Anse eines Schutzbelages zu verzichten, weil der vorhanden ohnehin schon ca. 15 Jahre alt ist. Außerdem sei o durchaus geeignet, eine Nutzung zu einer Festveran _ auszuhalten. Der Ausschuß stimmte diesem Vorschlag» j migzu.

