Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 4

Menschen

Helfen

Mobile Soziale Dienste -

Das DEUTSCHE ROTE KREUZ hilft I

bei Haushaltshilfen, einfachen Garten- und Hofarbeiten, Reinigungsdiensten sowie bei Pflegerischen Hilfen etc.

Xltere, kranke und hilfsbedürftige Menschen wenden sich von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr unter der Tel. Nr. 02602/5050 an das Deutsche Rote Kreuz Kv. Unterwesterwald.

Am Wochenende sind wir sogar rund um die Uhr unter der o.g. Telefonnummer erreichbar.

BLDie Verwaltung informiert

Kreisver waltung:

Verbrennen von Abfällen nicht gestattet

Es ist zwar bequem, aber alles andere als zulässig! Die Rede ist von dem Verbrennen von Abfällen in der freien Natur, vor allem in besiedelten Bereichen. Mehrere Anzeigen sind für die Kreis­verwaltungin Montabaur der »gegebene Anlaß« auf das Verbot, Abfälle zu verbrennen, nochmals nachdrücklich hinzuweisen. Das »Spiel mit dem Feuer«, so die Kreisbehörde, hat für den Be­treffenden ein finanzielles Nachspiel. Diese Ordnungswidrig­keit wird mit »saftigen Geldbußen« geahndet.

Um Mißverständnissen vorzubeugen, weist die Verwaltung dar­auf hin, daß Ausnahmen nur für den Bereich der Forst- und Landwirtschaft, und hier auch nur unter ganz bestimmten Vor­aussetzungen, zugelassen werden können. Darüber entscheidet die Ortspolizeibehörde bei den jeweiligen Verbandsgemeinde­verwaltungen. Das Verbrennen muß mindestens drei Tage vor­her angezeigt werden.

Erwachsenenbildung

VHS Montabaur

36. Säuglingspflegekurs (Kurs B)

Ifermiae:

Mo. 7. Mai 1990,19.30 Uhr Fr. Bach, Säuglingsschwester Mi. 16. Mai 1990,19.30 Uhr - Dr. Gumpert, Gynäkologe Mo. 21. Mai 1990,19.30 Uhr - Fr. Steiger, Stillberaterin ML 30. Mai 1990,19.30 Uhr - Dr. Schmidt, Kinderarzt Mo. 11. Juni 1990,19.30 Uhr - Fr. Becker, Hebamme Ort: Krankenhaus Dernbach Gebühren: 20,00 DM (Ehepaare 25,- DM). Schwangerschaftsberatung, Geburtsvorbereitung, Säug­lingspflege, Information über das Stillen: Grundkurs für wer- dendeMütter und Väter in Zusammenarbeit mit dem Gynäkolo­gen, dem Kinderarzt und dem Krankenhaus in Dernbach.

Anmeldung VHS-Geschäftsstelle, Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz, Ttel. 02602/126105.

13. katholischer Frauentag Bezirk Westerwald Thema: »Frauen der Welt - wozu ruft Gott uns heute ?« Ttermin: Mittwoch, 9. Mai 1990, 14.30 - ca. 18.00 Uhr in Ransbach-Baumbach, Stadthalle.

Referentin: Prof. Dr. Irene Willig, Mainz - mit Kinderbetreuung.

Einladung zum Sportplatzpflegeseminar Der Sportkreis Westerwald und das Bildungswerk des Landes- sportbundes (LSB) laden herzlich zu einem Sportplatzpflegese- minar für Tbnnen-, Rasen- sowie Kunststoffplätze am Freitag, dem 4. Mai 1990

im Schul- und Sportzentrum Montabaur ein. Beginn ist 9.00

am Stadiongebäude, voraussichtliches Ende gegen lg nn

Anmeldung erfolgt umgehend bei Sportkreisvorsii?^ 01 bert Kram, Oderstraße 10, 6430 Montabaur Tbl noen«? 1 ' (privat) oder 02602/5254 (dienstlich). Die Kosten je r Mn^ in Höhe von 25,- DM (Mittagessen frei) sind auf das Kn f 233 bei der Kreissparkasse Monabaur, BLZ: 570 6610 Ol ^ zahlen. E s ist eine Vorführung der Pflegegeräte durch di F Metternich und Roth vorgesehen. Die Leitung des Semin ^ Herr Kram. u ^

Eingeladen sind alle Personen, die mit der Sportplatznfi ihrer Gemeinde betraut sind. p e ®

BÜCHEREI-INFO

Autorenlesung für Kinder

Am Mittwoch, dem 9. Mai, um 16.00 Uhr besucht die Aut Eva Korhammer die Stadtbücherei Montabaur. 101 Eva Korhammer liest für Kinder ab etwa 8 Jahren aus ihrenP cheren »Flicf lac liebt Fohhilde«, eine lustige Geschichte aus c Floh-Perspektive, und »Viel Theater in der Klasse«. Sie läßt si auch gerne darüber ausfragen, wie das so geht mit dem Büch schreiben.

Eva Korhammer ist Lektorin, Rezensentin, Buchübersetzei Referentin und Schriftstellerin von Kinder- und ehern.

Alle Kinder sind dazu herzlich eingeladen.

Öffnungszeiten der StadtbUcherei Montabaur:

Montag. 15.00-18.30 d

Dienstag. 16.00-18.00U

Donnerstag. 16.00 18,00 U

Samstag. 10.00-12.00 U|

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kaled jahr 1990

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundstl ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, der Hundesteuer! maß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzungvom 9.2.1988 sowieq Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landes setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz v| 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).

Die Stadt Montabaur erhebt im Kalenderjahr 1990 dieGn Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Gn Steuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grui Steuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen He| Sätzen wie im Kalenderjahr 1989.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnichterteilt.1 Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid n| festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellu] neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der 1 he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem tel ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabfl Schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentud Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie m ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugeganfj wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung: .

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte F ests ®®L der Gemeindeabgaben kann inn erhalb eines Monats nach veij fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift W Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, zu 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

5430 Montabaur, den 4.5.1990 Stadt Montabaur Dr. Possei - Dölken, Bürgermeister