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eitet und dienen der Information, der Fortbildungund *rung des Umweltbewußtseins.
'Stimmige Vogelkonzert wird analysiert, die Bedeutung Mlstimmen erläutert und Interessantes aus dem Leben Vögel und ihrer Aufgabe im Ökosystem berichtet. Festes 1 hwerk erforderlich, ein Fernglas zweckmäßig und ein Be- «unffsbuch ist empfehlenswert. Jede Wanderung dauert Mi 1/2 bis 3 Stunden.
Fortsetzung der Mitteilungen aus Montabaur von Seite 5
„jgentreffen Schuljahrgang 1959/60 Horbach-Gackenbach 12 . Mai 1990, Treffpunkt 13.30 Uhr an der Grillhütte in ivkenbach. Anmeldung und nähere Informationen:
Ky Schuckart, Horbach, Tbl 06439/1044 oder Manfred ^Gackenbach, Tbl. 06439/1803 bis 6. Mai 1990.
SPD-Ortsverein Montabaur rSPD'Ortsverein Montabaur lädt ein zur J ahreshauptver- jmdung am Donnerstag, dem 03. Mai 1990 in die »Forellen- tube« in Eigendorf. Beginn um 19.00 Uhr.
■esordnung: Ehrung von Mitgliedern, Berichte aus der Kom- aalpolitik, Bericht des Vorstandes, Aussprache zu den Be- ■hten, Entlastung des Vorstandes, Neuwahl des Vorstandes, suvahl von Delegierten, Anträge, Programmschwerpunkte jr 1990 , Verschiedenes. Die stellvertr. Unterbezirksvorsitzen- LdKreistagsmitglied Inge Kerz nimmt als Gast an der Ver- U'minn p teil und steht auch für Fragen im Zusammenhang jJtderKreispolitik zur Verfügung. Gäste, auch Nichtmitglie- j sind wie immer herzlich willkommen.
Kreisparteiausschußsitzung nMittwoch, dem 2. Mai 1990,20.00 Uhr findet in Monabaur, l ythanq. Sitzungssaal I eine Sitzung des CDU- iii 9 parteiausschusses statt.
p der Tagesordnung steht u.a. die aktuelle politische Situa- i sowie die Vorbereitung der Bundes- und Landtagswahlen. Mitglieder des CDU-Kreisparteiausschusses werden gebe- i an dieser wichtigen Sitzung teilzunehmen.
Einladung der Senioren-Union Kreisverband Westerwald iDonnerstag, dem 3. Mai 1990,14.30 Uhr findet in Rothen- i, Gaststätte Karns (an der B 255) eine Veranstaltungder Seinen Union Westerwald mit dem CDU- indestagsabgeordneten Joachim Hörster statt. Thema: QU-Pohtik für Deutschland«.
flu würden uns freuen, viele Mitglieder der Senioren-Union, h interessierte Nichtmitglieder, begrüßen zu können.
Fahrt zum Staatstheater Wiesbaden »Abschluß der Saison 1989/90 bietet der Rhein-Mainische mcherringdie diesjährige Maifestspieloper des Staatsthea- san .Es ist »Don Carlos« von Giuseppe Verdi, flieVorstellung findet am Dienstag, dem 05. Juni, um 19.00 Uhr alt. Anmeldungen bitte unter Tbl. Nr. 02602/2611. Melde- iluß: 15. Mai.
Internationales Chorkonzert in Montabaur Internationalen Chorkonzert am Samstag, dem Pü990 um 20.00 Uhr im Haus Mons Thbor in Montabaur Me Freunde des Gesangs herzlich willkommen. Der GV Wgemuth« Ettersdorf als Veranstalter, begrüßt an diesem flWdenMannenkoor Sint Gregorius Borgharen/Maastricht, sterchöre Koblenz-Horchheim-Lahnstein, Ruppach- sen und Montabaur sowie die Chorgemeinschaft Wacb-Stahlhofen.
toaindnochim Vorverkauf unterTbl.Nr. 06439/7961 und an ft Abendkasse erhältlich.
SG Horressen / Eigendorf wldfest der SG Horressen / Eigendorf am 1. Mai veranstaltet die SG wieder ihr schon traditionelles LS? i• 88 Waldfest auf dem Grillplatz in Horressen. Für ein ’Mtiges Speisen- und G etränkeangebot ist wie gewohnt be- Nachmittags steht wieder ein großes Kuchenbuf- f Verfügung. Die SG freut sich auf Ihren Besuch.
SG Horressen - Eigendorf ^>6 29.4.1990
ressen / Eigendorf I - SG Daufenbach/Puderbach/Rau- Anatoßum 15.00 Uhr in Daufenbach
k r sen ^ Elgendorf II - Haiderbach / Deesen. Anstoß um Horressen.
ressen / Eigendorf III spielfrei.
Tennisclub Mittelwald Horressen / Eigendorf Hier die ersten Tbrmine der Medenrunde Dienstag, 1. Mai TC Mittelwald I - SV Niederelbert II. Dienstag, 1. Mai: Rot-Weiß Nauort - TC Mittelwald II. Spielbeginn ist jeweils um 9.00 Uhr.
Senioren MT-Horressen
Am 16.5. machen die Senioren von Horressen eine Wallfahrt zur Liebfrauenkirche nach Westerburg. Außerdem ist ein Spaziergang am Wiesensee vorgesehen. Anmeldungen bitte umgehend bei Herrn Meurer, bei Frau Simon oder im Pfarrbüra
“AHRBACHGEMEINDEN
Heiligenroth
Bekanntmachung Heiligenroth
Widerrechtliche Ablagerungen von Garten- und Grünabfällen entlang des Wirtschaftsweges Flur 7, Parzelle 4354/1 zur Hermolder-Mühle
In letzter Zeit wurde fest gestellt, daß im Bereich des vorgenannten Weges entlang des Illbaches G arten-und Grünabfälle widerrechtlich abgelagert werden.
Dies ist verboten und verstößt gegen das Abfallbeseitigungsgesetz. Es werden in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchgeführt. Wer erwischt wird, muß mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Im Interesse einer sauberen Landschaft appellieren wir an alle Einwohner von Heiligenroth, von solchen Umweltbelastungen abzusehen.
Verbandsgemeinde Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1990 vom 20.04.1990
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.04.1990 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.805.000,- DM
in der Ausgabe auf. 1.805.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 463.000,- DM
in der Ausgabe auf. 453.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt;
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 50,00 DM
für den zweiten Hund 75,00 DM
für jeden weiteren Hund 100,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge- meindeordnuner für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S.

