Montabaur
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“Die Verwaltung informiert”
Personenstandsfälle im März 1990
Geburten:
Ikhnee Rebecca Riegel, Welschneudorf, Schulstr. 10
Victoria Maria Brenner, Montabaur, Mons-Thbor-Str. 44
Cindy Elsner, Montabaur, Fürstenweg 30
Raphael Seidel, Heiligenroth, Höhenweg 3
Bianca Dupp, Montabaur, Bomwiesenstr. 18
Kevin Funk, Montabaur, Saarstraße 13
Sandra Schilling, Holler, Südstraße 12
Jan Quirmbach, Boden, Hauptstraße 1
liker Tbpcu, Montabaur, Südstraße 6
Tim Schmidt, Montabaur, Krokusstraße 9
Eheschließungen:
Uwe Hampel und Barbara Brigitte Schimmrich, Neuhäusel, Ei- telbomer Straße 31
Jörg Simon, Montabaur, von-Orsbeck-Straße & und Melanie Groß, Montabaur, Poststraße 4
Frank Päulgen, Mündersbach, Ringstraße 4 und Andrea Monika Kaiser, Montabaur, Mittelaustraße 10 Christof Braun, Steinefrenz, Beroder Straße 14 und Helga Maria Hies, Holler, Gelbachstraße 3
Gerhard Herbert Barz und Claudia Seibert, Montabaur, Herzog-Adolf-Straße 3
Sterbefälle:
Margareta Knie geb. Reifenberg, Montabaur, Asterstraße 5 Elise Frieda Hagemeyer geb. Wiemann, Montabaur, Eichen- dorffstr. 2
Alfred Wolf, Montabaur, Brunnenstraße 9
Maria Struck geb. Szakmar, Boden, Mühlenstr. 18
Paul Jokisch, Niedererbach, Bahnhofstraße 38
Paul Meudt, Nentershausen, Kirchstraße 4
Otto Franz Frink, Girod, Schulstraße 10
Lorenz Aloisius Ludwig, Niedererbach, Steinstraße 4
Anna Mathilde Quirmbach, Girod, Alte Straße 8
Josef Maria Becher, Montabaur, Am Gäulsbach 4
Agnes Pilgenröther geb. Merz, Montabaur, Karl-Siebert-Str. 4
Katharina Franziska Speier, Großholbach, Lindenstraße 5
Jakob Kurth, Niederelbert, Äußerer Weg 21
Barbara Schneider geb. Labonte, Horbach, Altenheim
Johann Alois Schmitt, Heiligenroth, Limburger Straße 17
Albert Gerhards, Montabaur, Fürstenweg 28
Wanda Hilda Minna Daubach geb. Ziemann, Hübingen,
Schulstr. 24
Johann Joseph Scheving, Girod, Schulstraße 20
Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Montabaur §1
Aufgaben des Archivs
Das Archiv der Stadt Montabaur ist eine öffentliche Einrichtung
(1) zur Verwahrung, Ordnung, Verzeichnung, Erschließung, Pflege und Bereitstellung des Archivgutes der Stadt Montabaur für amtliche und private Zwecke soweit sie sich auf das Zeitgeschehen der Stadt Montabaur beziehen,
(2) zu dessen Bereitstellung und Auswertung für die eigene Verwaltung und für andere kommunale und staatliche Behörden, sowie für wissenschaftliche und private Anfragen und Forschungen.
§2
Benutzbarkeit des Archivgutes
(1) Die im Archiv verwahrten Archivalien können dort von allen Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, benutzt werden. Sie haben sich auf Verlangen auszuweisen.
(2) Die reguläre Benutzungsart ist die persönliche Benutzung. Ein Anspruch auf Ermöglichung einer anderen Benutzungsart besteht nicht.
(3) Jeder Benutzer hat einen Benutzungsantrag auszufüllen. Die Benutzer haben bei Rückgabe der Archivalien anzugeben, ob sie ihre Arbeit beendet haben, sie unmittelbar fort setzen oder zeitweise unterbrechen wollen. Die Benutzungsgenehmigung gilt lediglich für das beantragte Thema.
(4) Die Vorlage der Archivalien erfolgt im Benutzerraum während der üblichen Dienstzeiten, die ortsüblich bekanntgemacht werden.
( 6 ) 1 .
2 .
(6) Der Benutzer wird durch das Archivpersonal bei der P
lung der Archivalien beraten. Ein Anspruch auf weitereM 'm besteht nicht.
Von der Benutzung ausgeschlossen ist Schriftart jimger ist als 30 J ahre, vom jüngsten in der Archiv ' einheit enthaltenen Schriftstück ab gerechnet Personenbezogene Archivalien sind grunds&tzli h weit keine anderen Sperrfristen bestimmt sind, 60T nach ihrem Abschluß - gerechnet vom jüngsten in* Archivalieneinheit enthaltenen Schriftstück • Jf' stens aber 120 Jahre nach der Geburt des Beträft für die Benutzung gesperrt. Die Einsicht von perJI! bezogenen Akten muß zuvor schriftlich begründet den. "
W ährend dieser Sperrfristen dürfen sie nur benutzt * den,
a) sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen m kann, mit Zustimmung der abliefemden Stelle,
- durch den Betroffenen oder seinen Rechtsnachfol«
- durch andere nach Vorlage einer Einverständnis^ rung des Betroffenen oder seines Rechtsnachfola
b) mit Ausnahme von Personalakten zu wissenschi chen Zwecken.
3. Die Benutzung von Archivalien kann abgelehnt werdi wenn
a) die Ermittlung und Aushebung einen unverhältn ßig hohen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordern i
b) deren Erhaltungs-und Ordnungszustandduichdiel
läge gefährdet werden könnte,
c) der mit der Benutzung verfolgte Zweck durch Einst nähme in Reproduktionen, in Druckwerke oder i Veröffentlichungen erreicht werden kann,
d) übergeordnete Interessen von der Verwaltungeinerlj sichtnahme entgegenstehen.
4. Findbehelfe zu denjenigen Archivalien, die Benutzung Schränkungen unterliegen, dürfen vor Ablauf der Sperr sten nur mit Genehmigung des Archivleiters oder: Vertreters zur Benutzung vorgelegt werden.
(7) Die Archivalien sindbehutsamzu behandeln undin ihrer (j nung zu belassen. Vermerke, Striche oder Zeichen in c valien anzubringen, ist untersagt.
(8) Den Benutzern steht auch die Archivbibliothek zur Ve| gung. Bücher werden jedoch nicht ausgeliehen.
Ausleihe von Archivalien
(1) An Privatpersonen werden Archivalien nicht ausgeliel
(2) Für wissenschaftliche Forschungszwecke und zur i gung von Lichtbildern können Archivalien ausgeliehen v wenn
a) ein Öffentliches, hauptamtlich verwaltetes ArchivdieG
währ übernimmt, daß diese Archivalien in den Dienstr“ men sicher aufbewahrt, nur dem Entleiher vorgelegt ii porto- und bestellgeldfrei zurückgesandt werden. Die VI sandkosten trägt der Benutzer. I
b) eine Veröffentlichung die Anfertigung von Fotos erffl dert, die nicht im Archiv selbst hergestellt werden kl nen. Die Aufnahmen erfolgen durch Vermittlung c Stadtarchivs auf Rechnung des Benutzers.
(3) Beschädigte, besonders wertvolle und im Archiv ständi nötigte Archivalien können vom Versand ausgenommen j den.
(4) Eine Ausleihe für Ausstellungen ist möglich. Sie kai Auflagen und Sicherheitsleistungen verbunden werde Entleihe zu Ausstellungszwecken muß die entsprechen® chivalie auf Kosten des Leihnehmers sicherheitsverfunttj den.
§4
Gebühren / Kosten ,
(1) Gebühren werden für die Benutzung des Stadtarchivs^ erhoben.
(2) Für das Anfertigen von Fotokopien und Fotografien sin| Kosten in Form von Pauschalsätzen zu erstatten.
§5
Herkunftsbezeichnung Bei der Veröffentlichung von zusammenhängenden au
ungedruckten Urkunden und von Bildmaterial nach lien ist die Herkunft aus dem Stadtarchiv anzugeb®.

