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Montabaur

Seite 6

Die Verwaltung informiert

Personenstandsfälle im März 1990

Geburten:

Ikhnee Rebecca Riegel, Welschneudorf, Schulstr. 10

Victoria Maria Brenner, Montabaur, Mons-Thbor-Str. 44

Cindy Elsner, Montabaur, Fürstenweg 30

Raphael Seidel, Heiligenroth, Höhenweg 3

Bianca Dupp, Montabaur, Bomwiesenstr. 18

Kevin Funk, Montabaur, Saarstraße 13

Sandra Schilling, Holler, Südstraße 12

Jan Quirmbach, Boden, Hauptstraße 1

liker Tbpcu, Montabaur, Südstraße 6

Tim Schmidt, Montabaur, Krokusstraße 9

Eheschließungen:

Uwe Hampel und Barbara Brigitte Schimmrich, Neuhäusel, Ei- telbomer Straße 31

Jörg Simon, Montabaur, von-Orsbeck-Straße & und Melanie Groß, Montabaur, Poststraße 4

Frank Päulgen, Mündersbach, Ringstraße 4 und Andrea Moni­ka Kaiser, Montabaur, Mittelaustraße 10 Christof Braun, Steinefrenz, Beroder Straße 14 und Helga Ma­ria Hies, Holler, Gelbachstraße 3

Gerhard Herbert Barz und Claudia Seibert, Montabaur, Herzog-Adolf-Straße 3

Sterbefälle:

Margareta Knie geb. Reifenberg, Montabaur, Asterstraße 5 Elise Frieda Hagemeyer geb. Wiemann, Montabaur, Eichen- dorffstr. 2

Alfred Wolf, Montabaur, Brunnenstraße 9

Maria Struck geb. Szakmar, Boden, Mühlenstr. 18

Paul Jokisch, Niedererbach, Bahnhofstraße 38

Paul Meudt, Nentershausen, Kirchstraße 4

Otto Franz Frink, Girod, Schulstraße 10

Lorenz Aloisius Ludwig, Niedererbach, Steinstraße 4

Anna Mathilde Quirmbach, Girod, Alte Straße 8

Josef Maria Becher, Montabaur, Am Gäulsbach 4

Agnes Pilgenröther geb. Merz, Montabaur, Karl-Siebert-Str. 4

Katharina Franziska Speier, Großholbach, Lindenstraße 5

Jakob Kurth, Niederelbert, Äußerer Weg 21

Barbara Schneider geb. Labonte, Horbach, Altenheim

Johann Alois Schmitt, Heiligenroth, Limburger Straße 17

Albert Gerhards, Montabaur, Fürstenweg 28

Wanda Hilda Minna Daubach geb. Ziemann, Hübingen,

Schulstr. 24

Johann Joseph Scheving, Girod, Schulstraße 20

Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Montabaur §1

Aufgaben des Archivs

Das Archiv der Stadt Montabaur ist eine öffentliche Einrich­tung

(1) zur Verwahrung, Ordnung, Verzeichnung, Erschließung, Pflege und Bereitstellung des Archivgutes der Stadt Monta­baur für amtliche und private Zwecke soweit sie sich auf das Zeitgeschehen der Stadt Montabaur beziehen,

(2) zu dessen Bereitstellung und Auswertung für die eigene Ver­waltung und für andere kommunale und staatliche Behörden, sowie für wissenschaftliche und private Anfragen und For­schungen.

§2

Benutzbarkeit des Archivgutes

(1) Die im Archiv verwahrten Archivalien können dort von allen Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, be­nutzt werden. Sie haben sich auf Verlangen auszuweisen.

(2) Die reguläre Benutzungsart ist die persönliche Benutzung. Ein Anspruch auf Ermöglichung einer anderen Benutzungsart besteht nicht.

(3) Jeder Benutzer hat einen Benutzungsantrag auszufüllen. Die Benutzer haben bei Rückgabe der Archivalien anzugeben, ob sie ihre Arbeit beendet haben, sie unmittelbar fort setzen oder zeitweise unterbrechen wollen. Die Benutzungsgenehmigung gilt lediglich für das beantragte Thema.

(4) Die Vorlage der Archivalien erfolgt im Benutzerraum wäh­rend der üblichen Dienstzeiten, die ortsüblich bekanntgemacht werden.

( 6 ) 1 .

2 .

(6) Der Benutzer wird durch das Archivpersonal bei der P

lung der Archivalien beraten. Ein Anspruch auf weitereM 'm besteht nicht.

Von der Benutzung ausgeschlossen ist Schriftart jimger ist als 30 J ahre, vom jüngsten in der Archiv ' einheit enthaltenen Schriftstück ab gerechnet Personenbezogene Archivalien sind grunds&tzli h weit keine anderen Sperrfristen bestimmt sind, 60T nach ihrem Abschluß - gerechnet vom jüngsten in* Archivalieneinheit enthaltenen Schriftstück Jf' stens aber 120 Jahre nach der Geburt des Beträft für die Benutzung gesperrt. Die Einsicht von perJI! bezogenen Akten muß zuvor schriftlich begründet den. "

W ährend dieser Sperrfristen dürfen sie nur benutzt * den,

a) sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen m kann, mit Zustimmung der abliefemden Stelle,

- durch den Betroffenen oder seinen Rechtsnachfol«

- durch andere nach Vorlage einer Einverständnis^ rung des Betroffenen oder seines Rechtsnachfola

b) mit Ausnahme von Personalakten zu wissenschi chen Zwecken.

3. Die Benutzung von Archivalien kann abgelehnt werdi wenn

a) die Ermittlung und Aushebung einen unverhältn ßig hohen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordern i

b) deren Erhaltungs-und Ordnungszustandduichdiel

läge gefährdet werden könnte,

c) der mit der Benutzung verfolgte Zweck durch Einst nähme in Reproduktionen, in Druckwerke oder i Veröffentlichungen erreicht werden kann,

d) übergeordnete Interessen von der Verwaltungeinerlj sichtnahme entgegenstehen.

4. Findbehelfe zu denjenigen Archivalien, die Benutzung Schränkungen unterliegen, dürfen vor Ablauf der Sperr sten nur mit Genehmigung des Archivleiters oder: Vertreters zur Benutzung vorgelegt werden.

(7) Die Archivalien sindbehutsamzu behandeln undin ihrer (j nung zu belassen. Vermerke, Striche oder Zeichen in c valien anzubringen, ist untersagt.

(8) Den Benutzern steht auch die Archivbibliothek zur Ve| gung. Bücher werden jedoch nicht ausgeliehen.

Ausleihe von Archivalien

(1) An Privatpersonen werden Archivalien nicht ausgeliel

(2) Für wissenschaftliche Forschungszwecke und zur i gung von Lichtbildern können Archivalien ausgeliehen v wenn

a) ein Öffentliches, hauptamtlich verwaltetes ArchivdieG

währ übernimmt, daß diese Archivalien in den Dienstr men sicher aufbewahrt, nur dem Entleiher vorgelegt ii porto- und bestellgeldfrei zurückgesandt werden. Die VI sandkosten trägt der Benutzer. I

b) eine Veröffentlichung die Anfertigung von Fotos erffl dert, die nicht im Archiv selbst hergestellt werden kl nen. Die Aufnahmen erfolgen durch Vermittlung c Stadtarchivs auf Rechnung des Benutzers.

(3) Beschädigte, besonders wertvolle und im Archiv ständi nötigte Archivalien können vom Versand ausgenommen j den.

(4) Eine Ausleihe für Ausstellungen ist möglich. Sie kai Auflagen und Sicherheitsleistungen verbunden werde Entleihe zu Ausstellungszwecken muß die entsprechen® chivalie auf Kosten des Leihnehmers sicherheitsverfunttj den.

§4

Gebühren / Kosten ,

(1) Gebühren werden für die Benutzung des Stadtarchivs^ erhoben.

(2) Für das Anfertigen von Fotokopien und Fotografien sin| Kosten in Form von Pauschalsätzen zu erstatten.

§5

Herkunftsbezeichnung Bei der Veröffentlichung von zusammenhängenden au

ungedruckten Urkunden und von Bildmaterial nach lien ist die Herkunft aus dem Stadtarchiv anzugeb®.