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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

tfochon*«ituiHI mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsaemelnden

Boden. Heilberscheid, Heiligen-

roth, Holler, Hofbach/ Hüb«rtgen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel Niederelbert Niedererbach, Nomborn, Obereren, HuppacIvGoldhausen, Simmern, Stahlhofen Üntershausen

Welschneudort

sow« der Zweckverbönde gemäß § Z7 der Gemeindeordnung für Rheinland-Ffal* vom 14. Dezember 1973 - GVBl. S. 419 - fh der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

FREITAG, 13. April 1990

Nummer 16

Lohnsteuerkarten 1989

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

sicherlich haben auch Sie Ihre Lohnsteuerkarte 1989 von Ihrem Arbeitgeber zurücker­halten.

Wußten Sie schon, welch große Bedeutung diese Lohnsteuerkarte für Ihre Stadt bzw. Ortsgemeinde hat ?

Lassen Sie mich hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bitte verbinde.

Städte und Gemeinden sind mit einem Anteil von 15 % an der Lohn- und Einkommen­steuer beteiligt. Einen entscheidenden Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlü- sels haben die an das Finanzamt zurückgegebenen Lohnsteuerkarten. Besondere Be­deutungist dem Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1989 beizumessen, da diese die Grund­lage für die Berechnung der künftigen Schlüsselzahlen für die Jahre 1994 bis 1996 bil­den.

Durch jede Lohnsteuerkarte 1989 wird die Verbesserung der Schlüsselzahlen erreicht.

Helfen Sie mit!

Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten, auch dann, wenn kein Antrag auf Lohnsteuer jahresausgleich oder Einkommensteuer­veranlagung gestellt wird.

Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jede Arbeitnehmerin und jeder Ar­beitnehmer bei Wissen um die Bedeutung seiner Lohnsteuerkarte gewissenhaft han­deln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit zurückbehalten. Sie tragen sonst dazu bei, daß Ihrer Stadt oder Gemeinde Steuerzuweisungen vorenthalten werden, die sie zur Er­füllung ihrer Aufgaben dringend benötigen.

Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 1989 sind und sie nicht für den Lohnsteuerjah- resausgleich oder für die Veranlagung zur Einkommensteuer benötigen, diese doch um­gehend zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie diese dem Finanzamt oder der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden oder auch Ihrem Ortsbürgermei­ster zur Weiterleitung übergeben.

Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Stadt bzw. Heimatgemeinde zu stärken. Sie dankt es Ihnen durch bessere Leistungsfähigkeit.

Heinz Reusch, I. Beigeordneter