Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
tfochon*«ituiHI mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsaemelnden
Boden. Heilberscheid, Heiligen-
roth, Holler, Hofbach/ Hüb«rtgen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel Niederelbert Niedererbach, Nomborn, Obereren, HuppacIvGoldhausen, Simmern, Stahlhofen Üntershausen
Welschneudort
sow« der Zweckverbönde gemäß § Z7 der Gemeindeordnung für Rheinland-Ffal* vom 14. Dezember 1973 - GVBl. S. 419 - fh der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
FREITAG, 13. April 1990
Nummer 16
Lohnsteuerkarten 1989
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
sicherlich haben auch Sie Ihre Lohnsteuerkarte 1989 von Ihrem Arbeitgeber zurückerhalten.
Wußten Sie schon, welch große Bedeutung diese Lohnsteuerkarte für Ihre Stadt bzw. Ortsgemeinde hat ?
Lassen Sie mich hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bitte verbinde.
Städte und Gemeinden sind mit einem Anteil von 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer beteiligt. Einen entscheidenden Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlü- sels haben die an das Finanzamt zurückgegebenen Lohnsteuerkarten. Besondere Bedeutungist dem Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1989 beizumessen, da diese die Grundlage für die Berechnung der künftigen Schlüsselzahlen für die Jahre 1994 bis 1996 bilden.
Durch jede Lohnsteuerkarte 1989 wird die Verbesserung der Schlüsselzahlen erreicht.
Helfen Sie mit!
Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten, auch dann, wenn kein Antrag auf Lohnsteuer jahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung gestellt wird.
Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die Bedeutung seiner Lohnsteuerkarte gewissenhaft handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit zurückbehalten. Sie tragen sonst dazu bei, daß Ihrer Stadt oder Gemeinde Steuerzuweisungen vorenthalten werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend benötigen.
Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 1989 sind und sie nicht für den Lohnsteuerjah- resausgleich oder für die Veranlagung zur Einkommensteuer benötigen, diese doch umgehend zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie diese dem Finanzamt oder der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden oder auch Ihrem Ortsbürgermeister zur Weiterleitung übergeben.
Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Stadt bzw. Heimatgemeinde zu stärken. Sie dankt es Ihnen durch bessere Leistungsfähigkeit.
Heinz Reusch, I. Beigeordneter

