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Nr. 14/90
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riefenmäflige Begrenzung der Grundstücksfläche . (Imäßiee Begrenzung der beitragspflichtigen Grundfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1KAG werden 50mfestgelegt. :S §4
Inkraf ttretenZAaßerlcraf ttreten »Satzung tritt rückwirkend ab Ol. Jan. 1990 in Kraft. Zeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Auszügen vom 06. Nov. 1986 außer Kraft.
5,02.04.1990 .
“ Ortsbürgermeister
>^ s oi Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz 3-vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) wird auf fol-
uies tungewiesen:
L Verletzung der Bestimmungen über
P die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22
■ 4bs. 1 GemO) und
die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) limbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- t öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- Lder IhtSachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- i können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung rad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht sist.
»meinde Daubach i, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Daubach am 27.3.1990
^Eintritt in die Tagesordnung wurde der TOP 2: Beratung IBeschlußf assungüber die Änderung der Hauptsatzung we- I Beschlußunfähigkeit des Ortsgemeinderates abgesetzt. I Ortsbürgermeister, der I. Ortsbeigeordnete und der II. (sbeigeordnete sind gemäß § 22 GemO bei der Entscheidung llossen. Da ein weiteres Rat smitglied fehlte, war der Rat It beschlußfähig.
(Ortsgemeinderat diskutierte über den Ablauf der Bürger- ilungvom 14.3.1990 und nahm die Vorschläge und An- mgen zur Kenntnis.
frag (Urdorf planerische Beratung
lOrtsgemeinderat beschließt einstimmig einen Vertrag für [planerische Beratung, zur Durchführung privater idtungs- und Emeuerungsmaßnahmen im Rahmen der Entwicklungsplan ung mit dem Garten- und Landschaft- hitekten Alexander Brüll.
Beratung umfaßt folgende Leistungen: pärung des Bauvorhabens und der Vorstellung des Bau-
jnplehlungzu Ausführungsvarianten, Baumaterialien und Samtgestaltung, gegebenenfalls Gestaltungsvorschläge jprm von Handskizzen.
äeratung der Bauwilligen erfolgt in Abstimmung mit der jemeindeDaubach. Die Beratungist für die Bürger kosten-
iüuß über das Anlegen eines Friedhofs Flügen eines eigenen Friedhofes in Daubach entschied Mehrheit des Rates (4 J a-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 'Haltung). .
altung des Friedhofs _ •
Pestaltung des Friedhofs Sprach sich der Rat bei 1 Gegen* ritaVorantururf 2 aus. Danach wird der südliche Tteil ™pflanzt und angelegt. Im oberen nördlichen Tfeil 1?"^fläche für den späteren Bau einer Einsegnungs- I tuorfkapelle angelegt werden. Die angelegten Grabfel- T«nPlatzfürB8 Reihengräber und 38 Wahlgräber. Der Ar- P wurde beauftragt baureife Pläne dem Ortsgemeinderat und zur Genehmigung einzureichen. i a enes be schloß der Rat einstimmig dem Kinderei u «®stelle Stahlhofen zur Veranstaltung einer Tbmbo- ■le von 100,-- DM zu geben.
. Hinweis
fjjNährige Kirmes wird vom 12.5. bis 14.5.1990 gefeiert.
Vertretung des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 6.4. - 22.4.1990 befinde ich mich in Urlaub und weyde un vorgenanntgen Zeitraum vom I. Beigeordneten, Herrn Reinhard Mies vertreten. Um entsprechende Beachtung wird
^DGtGB,
Rai m und Hahn, Ortsbürgermeister
Daubacher Spinn- und Strickstube Im Monat April treffen wir uns zu folgenden Tbrminen: Montag, 9.4. und Montag, 23.4.90 jeweils um 19.30 Uhr im Rathaus. Fröhlichkeit und gute Laune sind mitzubringen und Gäste sind wie i mm er herzlich willkommen.
_Holler_ |
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1990 vom 28.03.1990
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.03.1990 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 841.000,•• DM
in der Ausgabe auf. 841.000,- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 196.000,--DM
in der Ausgabe auf. 196.000,-- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. — DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 400.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. . 50,00 DM
für den zweiten Hund. 75,00 DM
für jeden weiteren Hund . 100,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 14.03.1990
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: (S.) gez. Meckel
in.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.1990 bis 20.04.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffent! ! ?h aus.
Holler, den 28.03.1990 Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.) Molsberger, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder

