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Seite 23

Nr. 14/90

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riefenmäflige Begrenzung der Grundstücksfläche . (Imäßiee Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­fläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1KAG werden 50mfestgelegt. :S §4

Inkraf ttretenZAaßerlcraf ttreten »Satzung tritt rückwirkend ab Ol. Jan. 1990 in Kraft. Zeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­zügen vom 06. Nov. 1986 außer Kraft.

5,02.04.1990 .

Ortsbürgermeister

>^ s oi Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz 3-vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) wird auf fol-

uies tungewiesen:

L Verletzung der Bestimmungen über

P die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22

4bs. 1 GemO) und

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) limbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- t öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- Lder IhtSachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- i können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung rad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht sist.

»meinde Daubach i, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Daubach am 27.3.1990

^Eintritt in die Tagesordnung wurde der TOP 2: Beratung IBeschlußf assungüber die Änderung der Hauptsatzung we- I Beschlußunfähigkeit des Ortsgemeinderates abgesetzt. I Ortsbürgermeister, der I. Ortsbeigeordnete und der II. (sbeigeordnete sind gemäß § 22 GemO bei der Entscheidung llossen. Da ein weiteres Rat smitglied fehlte, war der Rat It beschlußfähig.

(Ortsgemeinderat diskutierte über den Ablauf der Bürger- ilungvom 14.3.1990 und nahm die Vorschläge und An- mgen zur Kenntnis.

frag (Urdorf planerische Beratung

lOrtsgemeinderat beschließt einstimmig einen Vertrag für [planerische Beratung, zur Durchführung privater idtungs- und Emeuerungsmaßnahmen im Rahmen der Entwicklungsplan ung mit dem Garten- und Landschaft- hitekten Alexander Brüll.

Beratung umfaßt folgende Leistungen: pärung des Bauvorhabens und der Vorstellung des Bau-

jnplehlungzu Ausführungsvarianten, Baumaterialien und Samtgestaltung, gegebenenfalls Gestaltungsvorschläge jprm von Handskizzen.

äeratung der Bauwilligen erfolgt in Abstimmung mit der jemeindeDaubach. Die Beratungist für die Bürger kosten-

iüuß über das Anlegen eines Friedhofs Flügen eines eigenen Friedhofes in Daubach entschied Mehrheit des Rates (4 J a-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 'Haltung). .

altung des Friedhofs _

Pestaltung des Friedhofs Sprach sich der Rat bei 1 Gegen* ritaVorantururf 2 aus. Danach wird der südliche Tteil pflanzt und angelegt. Im oberen nördlichen Tfeil 1?"^fläche für den späteren Bau einer Einsegnungs- I tuorfkapelle angelegt werden. Die angelegten Grabfel- T«nPlatzfürB8 Reihengräber und 38 Wahlgräber. Der Ar- P wurde beauftragt baureife Pläne dem Ortsgemeinderat und zur Genehmigung einzureichen. i a enes be schloß der Rat einstimmig dem Kinder­ei u «®stelle Stahlhofen zur Veranstaltung einer Tbmbo- le von 100,-- DM zu geben.

. Hinweis

fjjNährige Kirmes wird vom 12.5. bis 14.5.1990 gefeiert.

Vertretung des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 6.4. - 22.4.1990 befinde ich mich in Urlaub und weyde un vorgenanntgen Zeitraum vom I. Beigeordneten, Herrn Reinhard Mies vertreten. Um entsprechende Beachtung wird

^DGtGB,

Rai m und Hahn, Ortsbürgermeister

Daubacher Spinn- und Strickstube Im Monat April treffen wir uns zu folgenden Tbrminen: Montag, 9.4. und Montag, 23.4.90 jeweils um 19.30 Uhr im Rat­haus. Fröhlichkeit und gute Laune sind mitzubringen und Gä­ste sind wie i mm er herzlich willkommen.

_Holler_ |

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1990 vom 28.03.1990

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 13.03.1990 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 841.000, DM

in der Ausgabe auf. 841.000,- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 196.000,--DM

in der Ausgabe auf. 196.000,-- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 400.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. . 50,00 DM

für den zweiten Hund. 75,00 DM

für jeden weiteren Hund . 100,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) kei­ne Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 14.03.1990

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: (S.) gez. Meckel

in.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.1990 bis 20.04.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffent! ! ?h aus.

Holler, den 28.03.1990 Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.) Molsberger, Ortsbürgermeister Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder