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Nr. 14/90

ntabaur_

stunden (montags, dienstags, mittwochs und frei-

V ,ea !j g Q. 12.46 und 13.30 -16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 #äV<>n d 13.30 -18-30 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbür- °fw während der ortsüblichen Dienststunden. Sbert.den 28.03.1990

a-Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 22.03.1990,

-schaden im Gemeindewald

am der Sitzung gab Forstreferendar Ritterbusch den Au­to eine grobe Übersicht über die Sturmschäden auf js- Landes- und Forstamtsebene.

Fnrstamtsbezirk Montabaur seien 60.000 bis 60.000 fmHolz I Sturm zum Opfer gefallen. Ziel des Forstamtes Montabaur «saun die dem Windwurf zum Opfer gefallenen Flächen so nell wie möglich wieder in Produktion zu bringen, d.h. aufzu- 0 Problem dabei sei allerdings, daß z.Z. nicht genügend oflanzen in den Baumschulen erhältlich sind um die jetzt Jkerhöhte Nachfrage zu sättigen.

derSturmschadensituation im Gemeindewald Niederelbert da zuständige Revierförster Klein Auskünfte. Insgesamt Ufa Wald sind den Stürmen im Bereich des Forstes Nieder -A zum Opfer gefallen. Insbesondere in der Abteilung 8 Äircbhof/Mittelweg-Fichtenblock) seien schwere Schä- i entstanden. Durch die erforderliche Naßlagerung einer uge von 1.200 fm Holz würden zusätzliche Kosten auf die Ge- Mezukommen. Man könnte hier mit einem Preis von 55 - 60 dprofm rechnen, für die Aufarbeitung, die Rückkosten und iing9kosten.

rzu erwähnte Forstreferendar Ritterbusch, daß das Land |j e ca 1/3 der gemeindlichen Lagerungskosten zu überaeh-

r Klein gab bekannt, daß die Kosten für Wipfelköpfun- i, Kahlholzflächenaufarbeitungen und Wegewiederinstand- mg alles in allem ca. 120.000 bis 150.000 DM betragen wer- Diese Ausgaben beruhen jedoch - so Förster Klein - auf Atzungen. Als Resümee gab Herr Klein bekannt, daß der [st Niederelbert trotz der auf getretenen Schäden im Ver- hzu anderen Gemeinden noch glimpflich davongekommen

fening und Erweiterung des Bebauungsplanes »Stockland« [Ortsgemeinderat beschloß mit 12 Ja-Stimmen bei 2 Gegen- men und 1 Enthaltung den Bebauungsplan »Stockland« t zu erweitern bzw. zu ändern«

[DerGeltungsbereich des Bebauungsplanes wird in nördli- I eher Richtung einschließlich der Flurstücke Nr. 12/2 und 152 (teilweise) erweitert.

[Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzte |überbaubare Grundstücksfläche wird in nördlicher Rich­tung erweitert und auch für den Erweiterungsteil festge-

I setzt,

IFtir den über die bisher festgesetzte Bebaubarkeit hinaus- Jgehenden Tfeil wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet IJGE/E) festgesetzt, wobei die übrigen Festsetzungen des IBebauungsplanes auch für den Erweiterungsteil gelten. Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes sind zu­lässig:

»Gewerbetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören Isowie Lagerplätze und Wohnungen gern. § 8 Abs. 3 Nr. 1 Paunutzungsverordnung ( = Wohnungen für Aufsichts- Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter)«.

I^kehrsmaßigeu Andienung des Erweiterungsberei- jawad im Bereich der Flurstücke Nr. 50,51 und 13 eine Oichk Y er kehrsf lache einschließlich einer Wendemög-

FAüeit sowie Böschungsflächen ausgewiesen. Die bisher m ausgewiesene öffentliche Grünfläche entfällt.

dw nördlichen Geltungsbereiches wird eine r Grünfläche ausgewiesen, t p re ' e bder FlurstückeNr. 50 und 47/1 wird für eine spä- itrt v* terun g des Gewerbegebietes bis an die Flur- L].-1,. r - 55 und 56 eine öffentliche Verkehrsfläche ein- r oheh Böschungsflächen ausgewiesen.

llüM e M ehrsmäßi g en Andienung des »neu gebildeten« r nckes Nr. 45/2 wird eine öffentliche Verkehrsfläche

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Der Rat stimmt nun dem Entwurf der Bebauungsplanände­rung/Erweiterung zu. Gleichzeitig beschloß er die vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Form durchzuführen, daß der Anderen gs-ZErweiterungsentwurf auf die Dauer eines Monats j 1^.^b^dsgemeindeverwaltung und in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters eingesehen werden kann. Die Verbands­gemeindeverwaltung wurde beauftragt, das Beteiligungsver- fahren der 'IVäger öffentlicher Belange einzuleiten.

Der Rat hatte bereits in 1980 durch die Aufstellung des Bebau- ungsplanes dieplammgsrechtlicheMöglichkeit geschaffen, Ge­werbebetriebe an und insbesondere au 9 der Ortslage auszusie­deln. D ie PlanerWeiterung soll dazu dienen, hierfür weitere M ög- lichkeiten zu schaffen. Die Möglichkeit der Planerweiterung er­gibt sich durch die Einbeziehung des Flurstückes 12/2 und einer Tfedfläche des Flurstückes Nr. 52 in nördlicher Richtung. Dieser Bereich wird als eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt, um so eine Kollission zur südlichen Ortsrandbebauung zu ver­meiden. So wird trotz der Planerweiterung noch ein Abstand von über 90 m eingehalten, dennoch erfolgt die Festsetzung als GE/E um sicherzustellen, daß eine lärm- oder geruchsintensive Nutzung nicht erfolgt. Weiterhin soll das Erweiterengsgebiet durch eine öffentliche Grünfläche abgeschirmt werden, um so das Gewerbegebiet als optisch abzugrenzen.

Die verkehrsmäßige Anbindung des Erweiterungsbereiches er­folgt durch die Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche einschließlich der erforderlichen Böschungsflächen unter Dar­stellung einer Wendemöglichkeit.

Die Sprecher beider Fraktionen stellten zu Beginn des Tagesord­nungspunktes heraus, daß durch die Verwaltung ein akzepta­bler Kompromiß zwischen der Ortsgemeinde und den Anwoh­nern zustandegekommen sei.

Neue Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für Öf­fentliche Verkehrsanlagen beschlossen Nach dem Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes sind Ende 1989 erstmals zwei Grundsatzentscheidungen ergangen, die sich mit der Problematik der Maßstabswahl bei der Abrech­nung von Ausbaubeiträgen befaßten. Diese grundsätzlichen Aussagen veranlaßten die Verwaltung dazu, einen neuen Sat­zungsentwurf auszuarbeiten und sämtlichen Gemeinden vorzu­legen mit der Empfehlung, diese Satzung anstelle der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzungen zu beschließen. Der Ortsge­meinderat stimmte dieser Empfehlung einstimmig zu.

Mit dem Erlaß dieser neuen Satzung ist nunemhr eine Differen­zierung nach Nutzungsmaß und Nutzbarkeit der beitragsp­flichtigen Flächen möglich. Dementsprechend gibt es eine Un­terteilung in drei Fallgreppen:

a) Rein wohnlich oder vergleichbar genutzte (nutzbare) Grundstücke,

b) gemischt genutzte Grundstücke

c) ausschießhch gewerblich o.ä. genutzte bzw. nutzbare Grundstücke.

Die Einführung dieser neuen Regelung wird auch für kleinere Gemeinden als erforderlich angesehen, da vorhandenen Post­stellen, Gaststätten, Kindergärten. Einrichtungen eine ent­sprechende Differenziereng erfordern.

Der Wortlaut der vorerwähnten Satzung wird nach der Vorlage bei der Kreis ver waltung sowie der Ausfertigung durch den Orts­bürgermeister in einer der nachfolgenden Ausgaben dieses Wo­chenblattes öffentlich bekanntgegeben.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zunehmende Beschwerden von Bewohnern der Bergstraße ver­anlassen mich, Sie darauf hinzuweisen, daß in dem verkehrsbe- rehigten Bereich der Bergstraße nur im Schrittempo gefahren werden darf. Nicht nur Ortsfremde, sondern häufig sogar Anlie­ger der Berg- oder der naheliegenden Sraßen befahren die Berg­straße mit überhöhter Geschwindigkeit und setzen sich damit über gültige Verkehrsvorschriften hinweg, "urch diese schnelle Fahrweise kommt es zu nicht vertretbaren Gefährdungen dort spielender Kinder sowie zu erheblichen Lärmbelästigungen.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß in allen ver­kehrsberuhigten Bereichen des Ortes auf der Straße spielende Kinder absoluten Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr haben. Auch Anwohner der Wald- und der Römerstraße beklagen, daß diese Straßen mit unangemessenen Geschwindigkeiten befah­ren werden. Auch hier wird von Anwohnern berichtet, daß vor- nehmich ortsansässige Fahrzeugführer, vor allem Anlieger von Wald-und Römerstraße sowie der Nebenstraßen, zu schnell fah­ren und dadurch Dritte - vor allem Kinder -gefährden.

Ich bitte Sie sehr herzlich, auch im Namen aller Gemeinderats­mitglieder, durch eine vermehrte Rücksichtnahme und durch