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Montabaur

Seite 18

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Der Wortlaut der vorerwähnten Satzung wird nach der Vorlage bei der Kreis Verwaltung sowie der Ausfertigung durch den Orts- bürgermeister in einer der nachfolgenden Ausgaben dieses Wo­chenblattes öffentlich bekanntgegeben.

Haushaltssatzung/Haushaltsplan 1990 verabschiedet Nach Erläuterungen durch Ortsbürgermeister Zey stimmte der Ortsgemeinderat mit 7 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen dem Haushaltsplan bzw. der Haushaltssatzung 1990 zu. Die Haus­haltssatzung enthält u.a. folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben . je 696.000 DM

Vermögenshaushalt

EinnahmeniAusgaben . je 437.000 DM

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Der Gesamtbetragder Verpflichtungsermächtigungen wird auf 116.750 DM festgesetzt. Die Steuersätze wurden wie folgt fest­

gelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Hundesteuer

für den 1. Hund . 24,00 DM

für den 2. Hund. 36,00 DM

für jeden weiteren Hund. 48,00 DM

Aussagen über den Verlauf des Haushaltsplanes 1989 sowie Prognosen für 1990 konnten die Mitglieder des Rates ergänzend zu dem Sachvortrag auch dem Vorbericht des Haushaltsplanes entnehmen. Hieraus werden auszugsweise einige Daten zur Kenntnis gegeben:

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1989 Der am 19.6.1989 verabschiedete Haushalt des Jahres 1989 mußte korrigiert werden durch die am 24.11.1989 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung. Die Aufstellung des Nachtrags­haushaltsplanes wurde erforderlich aufgrund des nachfolgen­den Kriteriums:

1. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitio­nen zu tätigen.

Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtli­che Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung die­ser Fortschreibung war festzustellen:

1. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 704.000,- DM um 33.000,- DM auf nunmehr 737.000,-- DM

2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes verminderten sich von ursprünglich 1.260.000,- DM um 206.000,- DM auf nunmehr 974.000,- DM

3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verminderte sich von ursprünglich 286.224,- DM um 242.224,- DM auf 44.000,- DM.

Eine deutlich positivere Entwicklung des Verwaltungshaushal­tes gegenüber den bisherigen Ansätzen dokumentierte der Zu- führungsbetragzum Vermögenshaushalt in Höhe von 154.000,- DM. Er lag um 36.000,- DM über dem bislang gültigen Zufüh­rungsbetrag. Die verbesserte Finanzsituation spiegelte sich auch in der freien Finanzspitze wider, die auf Ü 148.000,- DM an- wuchs.

Nach den nunmehr vorliegenden Anhaltspunkten zum Haus­halt 1989 darf erfreulich darauf hingewiesen werden, daß die Ortsgemeinde über Rücklagenmittel in Höhe von 290.000,- DM verfügen kann.

Zum Jahresende 1989 ist eine Gesamtverschuldungin Höhe von 337.977,63 DM auszuweisen. Dies bedeutet für die Ortsgemein­de eine Pro-Kopf-Verschuldung von 397,15 DM. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt bei Gemeinden in der Größenklasse unter 1.000 Einwohner zum 31.12.1988 mit 343,-DM zeigt sich, daß sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Ortsgemeinde diesem Landesdurchschnitt nähert, was nicht zuletzt zurückzuführen ist auf die in 1989 durchgeführte Sondertilgung (rd. 100.000,- DM).

Auch für das Haushaltsjahr 1990 liegen somit wieder gute fi­nanzielle Voraussetzungen zugrunde

Haushalt 1990

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1990 beläuft sich auf 1.132.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Ver­waltungshaushalt 695.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 437.000,- DM.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 737.000,- DM um 42.000,-- DM auf nunmehr 696.000,-- DM.

Hervorgerufen wird dieser Rückgang durch MindereinmTj im Forst und geringere Zinserträge aufgrund eines

Einnahme-Entwicklung im Steuerbereich

1989 1990

Grundsteuer A 3.800 DM 3.700 DM./. 100 D\r

Grundsteuer B 42.800 DM 44.400 DM + 1.600 DM

Gewerbesteuer 16.000 DM 16.000 DM _

Einkommensteuer­anteil 309.000 DM 303.000 DM ./. 6,000 DM

Hundesteuer 1.000 DM 1.000 DM _

Sonstige steuerähnliche

Einnahmen 14.973 DM 14.973 DM __

Schlüsselzu­weisungen 169.700 DM 179.000 DM + 9.800 DM

556.273 DM 661.073 DM + 4.800 DM

Erkennbar ist der Zuwachs bei der Grundsteuer B L durch Wertfortschreibungep und auslaufende Grundsteuei günstigungen, während das Aufkommen bei der Grundsteui, rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dl Ergebnis des J ahres 1989 und den sich hieraus ergebendes Vl auszahlungen. Als Auswirkung der Steuerreformist der Rüg gang des Einkommensteueranteils anzusehen.

Obwohl die eigene Steuerkraft ansteigt

1989 1990

364.810 DM 384.223 DM + 29.413 DM l bewirken eine gegenüber dem Vorjahr höhere Einwohnerza und der Anstieg des Schwellenwertes (74 % der landeadui schnittlichen Steuerkraftmeßzahl) denZuwachs bei denScl selzuweisungen.

Die Einnahmen des vorgenannten Unterabschnittes stellen^ 80,72 % den Löwenanteil der Einnahmen dar.

Im Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes ist ebenfal ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr erkennbar, jedoch! dieser nicht in dem Umfang aus, wie dies bei den Einnahmen! sichtlich ist. Diese Aussage wird untermauert durch denZui rungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von , DM, der um 65.000,- DM unter dem Vorjahresansatz liegt|

Ungeachtet dieser negativen Entwicklung sollen doch e Ausgabenschwerpunkte und deren Veränderungen gegen! 1989 aufgezeigt werden.

Der Unterhaltungsaufwand für Gemeindestraßen erfordei nenum4.300,~ DM höheren Ansatz gegenüber dem Vorjahr.| zusätzliche Unterhaltungsarbeiten in der Leichenhalle s 2.600,- DM mehr bereitgestellt. Die Ausgaben des Forsthai haltes reduzieren sich von 63.506,- DM um 12.185-DM] 61.320,- DM.

Die Entwicklung der von der Ortsgemeinde zu zahlenden Ui| gen verdeutlicht die folgende Übersicht:

1989 1990

Gewerbesteuer­umlage 2.600 DM 2.600 DM

Kreisumlage 149.600 DM 169.000 DM + 19.600 DM| Verbandsgemeinde­umlage 178.350 DM 191.550 DM + 13.200 DMI

330.460 DM 363.160 DM + 37.700 DMT Die Gewerbesteuerumlage verändert sich gegenüber deml jahr nicht. Die Steigerungen bei der Kreis- und Verband meindeumlage beruhen zum einen auf dem Anwachsen derlj lagegrundlage

1989 1990

524.549 DM 563.263 DM + 38.714 DMI während bei der Kreisumlage die Anhebung des Umlagw* von 28,5 v.H. auf 30 v.H. noch ins Gewicht fällt. Das Gesaoj lagesoll stellt mit 52,25 % die gewichtigste Ausgabe tr Verwaltungshaushaltes dar.

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Niedererbache net sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungslew mit Ü 80.000,- DM. i

Diese freie Finanzspitze garantiert der OrtsgemeindeeiMl Leistungsfähigkeit, die nach den Berechnungen des r ^ nes auch in den kommenden Jahren anhalten soll.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsp P bildet die Grundlage zur Erstellung 2.Vermögenshaushaltes. Ausweislich dieses P r0 & r . alDII ^| sen 437,000,- DM bereitgestellt werden, um die folg 0, haben und Ausgaben in Angriff nehmen zu können:

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