Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 12

Nr.

_ Heiligenroth _

öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« der Orts* gemeinde Heiligenroth

Veröffentlichung des Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 20.3.1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Industrie­gebiet« um das Flurstück Nr. 39/2 und eine Tfeilfläche des Flur­stückes Nr. 41/2 zu erweitern.

Der Erweiterungsbereich ist aus der nachstehend abgedruck­ten Skizze ersichtlich.

irktCünn] <it&

Scbauwnßsplaii "Jtiäus/ni^d Orts^vmt&ndc Uc^U^inio^t

r aulenbc

Der Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Heiligenroth, 26.03.1990 Zerfas, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« der Orts­gemeinde Heiligenroth

öffentliche Auslegung der Erweiterungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 20.03.1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Indu­striegebiet« um das Flurstück Nr. 39/2 und eine Tfeilfläche des Flurstückes Nr. 41/2 zu erweitern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 20.3.1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Der Entwurf des Erweiterungsplanes (einschließlich Begrün­dung) sowie die Erweiterung des Grünordnungsplanes liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 09.04.1990 bis 09.05.1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie donnerstags von 7.30 - 12.45 und 13.30 - 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich

beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen ni 0

den öffentlich aus. nsti

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit h»- Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der fk meinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur schrift vorgebracht werden.

Der veränderte Geltungsbereich ist aus der vorstehend druckten Skizze ersichtlich. 31

Heiligenroith, 26.03.1990 Zerfas, Ortsbürgermeister

Musikverein Heiligenroth e.V. i

Am 7. April 1990 veranstaltet der Musikverein HeiligenmiJ der Vogelsanghalle das alljährliche Gemeinschaftskonzerfl sammen mit den Musikvereinen aus Daubach, Holla) Meudt. Beginn: 20.00 Uhr. Eintritt 6,00 DM. KartenvorvJ bei den Vereinen. j

Wir laden alle Musikfreunde zu diesem Konzert recht h J ein. Es werden von bekannten Operamelodien über zünfl Märsche bis hin zu Walzer- und Polkaklängen alle Sparta! konzertanten Blasmusik zu hören sein.

Sportverein Heiligenroth e.V. I

Vorschau auf das kommende Wochenende I Seniorenfußball I

Sonntag, 01.04.90 I

13.00 Uhr Staudt II - Heiligenroth. II |

15.00 Uhr Heiligenroth I - Siershahn I

Jugendfußball ]

Freitag, 30.3.90 ]

17.30 Uhr F-Jugend, Eisbachtal II - JSG Heiligenroth I

Samstag, 31.3.1990 I

14.00 Uhr E-Jugend, Marienrachdorf - JSG HeiligenrothJ Zuschauer sind zu allen Spielen recht herzlich eingeladenl

Abt. Alte Herren I

Freitag, 30.3.1990 I

18.30 Uhr Heiligenroth - Salz. Auch zu diesem Spiel sind

schauer herzlich willkommen. 1

Reinemachefrau gesucht

Für die Vogelsanghalle wird eine Reinemachefrau gesut Bewerbungen bitte bis 31.3.1990 an die Ortsgemeindevei tung Heiligenroth, Tbl.: 16606.

Teurer Karnevalsscherz

In der Woche vor Fastnacht wurde an der Pumpe in der Lid ger Straße der Pumpenschwengel abgebrochen. Die Wieda Schaffung kostet die Ortsgemeinde 850,00 DM zuzüglich] Packung, Versand- und Montagekosten. Falsche Solidarität den Verursachern läßt diese immer wieder unentdeckt schlage dem betroffenen Personenkreis vor, sich einem] sporttreibdenden Vereine anzuschließen, um sich dort sind der Aggressionen zu entledigen. Ob Mitglieder dieser Art] erwünscht sind ? |

Zerfas, Ortsbürgermeister ]

_ Ruppach-Goldhausen

Alte Scheune Bergstraße 6 abgerissen

Wie ersichtlich wurde die baufällige Scheune in der Bergs! 6 (Ecke Brunnenstraße) auf Initiative der Gemeinde im Ec nehmen mit der Eigentümerin abgerissen. , J

Obwohl dies schon längere Zeit geplant war, haben sich] Seiten hierzu kurzfristig entschlossen, nachdem ein Verkai] Grundstückes anstand. . j

Die Arbeiten wurden am Samstag, 17.03.1990 durch eines sprechenden Abbruchunteraehmer unter Mithilfe von MJ dem des Ortsgemeinderates und der Freiw. Feuerwehr führt. Diesen Helfern herzlichen Dank. I

Bezüglich der Kosten wurde eine angemessene Regelung! Eigentümerin gefunden. Der von der Gemeinde über®] Tfeü wird über »Dorfemeuerung« abgewickelt und ist »fl Fall den Vorteil wert, der sich durch das positiv veränderte j bild ergibt. I

Ferdinand, Ortsbürgermeister I

Kath. öffentl. Pfarrbücherei St. Johannes der Täuffl Regelmäßige Öffnungs- und Ausleihzeiten der ha j Pfarrbücherei: Dienstag 15.30 -17.30 Uhr und Sams B | 17.45 Uhr und nach Vereinbarung.