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Nr. 11/90

§2

Maßstab

ab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1KAG, § 5

(jewerbe- und Industriegebieten werden die rimaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; dasglei- na Tfür ausschließlich gewerblich, industriell oder in 6 'her Weise genutzte Grundstücke in sonstigen B auge- Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnlicher ^genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grund- sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grund- Istabsdaten um 10 %.

§3

'efenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Lnäßige Begrenzimg der beitragspflichtigen Grund- achenach§19Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60 mfestgelegt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten Satzung tritt rückwirkend ab 16. Mai 1986 in Kraft, iichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus- beiträgen vom 31. März 1987 außer Kraft, im. 6.3.1990

erich, Ortsbürgermeister Hinweis:

s 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz io-vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol-

Bestimmungen über ieAus 9 chließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 klGemO)und

| Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen sOrtsgeraeinderates (§ 34 GemO)

Beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die- jentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- lerTktsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, ^Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht Hist.

neinde Eitelborn rieh, Ortsbürgermeister

[alle Hundehalter in unserer Gemeinde!

Belästigung durch Hundekot wird immer größer! - Bielen Gemeinden festgestelltes Übel breitet sich in unse- neinde in besonderem Maße aus.

sthur herrenlos umherstreunende, sondern auch von ihrem len ausgeführte Hunde verunreinigen durch ihren Kot zu- ad innerörtliche Straßen, Bürgersteige, Plätze, Rasen- Jimenflächen, selbst Kinderspielplätze, ide unsere Kleinkinder haben sehr oft unter dieser verant-

i. gleichgültigen und auch teils gesetzwidrigen haltungbesonders zu leiden. (Für manche zählt der Hund hin mehr als das Kleinkind.) iund darf nicht länger hingenommen werden, jlundebesitzer hat sein Tier so zu führen und zu halten, ferner ständigen Aufsicht unterliegt, wobei er auch dafür "ägt, daß die Verunreinigung unseres Ortsbildes durch hot usw. unterbleibt.

Jfeser wiederholte Appell wiederum nur geringe Beach- pden, müssen - leider - entsprechende Gegenmaßnahmen fegen werden.

wh, Ortsbürgermeister

. . Jahrgang 1963

t ein Aufruf an alle Mitglieder unseres Jahrgangs. Wir e ier wichtigen Besprechung am Donners- In» . m 20-00 Uh*. 1° der Gaststätte »Westerwälder L,,?« 11 ® schon lange geplanten Ausfluggeht, bitten ^.vollzähliges Erscheinen.

t- .. SC 1919 Eitelbom e.V.

l-unnTTu 3 ^^ den SC Kempenich am Samstag, f üO Uhr - wird ein Bus eingesetzt.

13 00 Uh- ab Westerwälder Hof.

fcj..p*j, a 5j un 8 zur Jahreshauptversammlung P & *0.3.- 20.00 Uhr - findet im Gasthaus »Zur Krone« j Ve J rsanun ^ un ® des SC Eitelbora statt. Als wich- «prim d ^'kt stehen die Vorstandswahlen auf htioBnu' jedes Mitglied Pflicht sein, an die-

Versammlung teilzunehmen.

Westerwald-Verein Eitelbom

Zur Vorstandssitzung am Donnerstag, 22. März 1990, sind alle Vorstandsmitglieder herzlich eingeladen.

Beginn: 19.00 Uhr, Ort: Thnnenweg 7, bei Peter Kleinmann.

Möhnenclub Eitelbom - Termin Mn der ung Jahreshauptversammlung

Unsere diesjährige J ahreshauptversammlung findet aus orga­nisatorischen Gründen nicht, wie bereits veröffentlicht, am 23.3.1990, sondern am 30.3.1990 um 20.00 Uhr im Westerwälder Hof statt. Alle Verein sraitgliedet sind hierzu herzlich eingela­den.

Frauengemeinschaf t Eitelbom

Zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 21. März, um 19.30 Uhr, laden wir alle Mitglieder ins Pfarrheim ein.

Nach dem offiziellen Tfeil möchten wir noch gemütlich bei einem kleinen Imbiß zusammensitzen.

Ebenfalls laden war alle Frauen ein, die sich für die Arbeit der Frauengemeinschaft interessieren und unserer Gemeinschaft beitreten möchten.

_ Kadenbach __

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet

am

Dienstag, 20 . März 1990 , um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung

1. Bericht des Ortsbürgermeisters

2 . Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 07.11.1989

3. Zustimmung zur Beteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für Ausländer, bei denen das Asylverfahren endete

4. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für öffentli­che Verkehrsanlagen

6. Beratung und Beschlußfassung über die interfraktionelle Stellungnahme zur Planungsstudie einer »Süd-Ost- Umgehung« von Neuhäusel

6. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«

7. Beratung und Beschlußfassung über den H aushalts­plan/die Haushaltssatzung 1990 sowie das Investitions­programm bis 1993

8. Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergaben (vorsorglich)

9. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Sondemutzung von Verkehrsflächen

3. Pachtangelegenheit

4. Beratung und Bescblußf assung über die Erteilung des Einvernehmens zu einem Bauvorhaben

6. Verschiedenes Kadenbach, 9.3.1990 Dombo, Ortsbürgermeister

Termine Franktionssitzungen:

WG-Brandt: Donnerstag, 16.3.1990,19.00 Uhr, Gemeindehaus. CDU: Montag, 19.3.1990,19.00 Uhr, Gemeindehaus SPD: Montag, 19.3.1990,19.00 Uhr, Gemeindehaus FWG-Dombo: Montag, 19.3.1990,19.00 Uhr, Gemeindehaus.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 29.1.1990

Herstellung eines Absperrtores zum Friedhof in Auftrag gege­ben

Nach Ausführung der Friedhof serweiterungergibt sich die Not­wendigkeit, ein Friedhofstor zur Absperrung der Anlage anzu­bringen. Nachdem zuvor Kostenangebote eingeholt wurden, entschied der Rat am 29.1.1990 über die Auftragsvergabe. Mit der Herstellung eines schmiedeisemen zweiflügeligen Tbres wurde die mindestbietende Firma beauftragt.