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Montabaur

Seite 4

Menschen

DieHelfen

Mobile Soziale Dienste -

Das DBUTSCHB R0T8 KRHU1 hilft I

bei HauBhaltshilfen, einfachen Garten- und Hof arbeiten, Reinigungs.diensten sowie bei Pflegerischen Hilfen etc.

Altere, kranke und hilfsbedtlrftIge~Henschen wenden sich von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr unter der Tel. Nr. 02602/5050 an das Deutsche Rote Xreus Kv. Unterwesterwald.

Am Wochenende sind wir sogar rund um die Uhr unter der o.g. Telefonnummer erreichbar.

mVolkshochschule

Kurs in Welschneudorf

53. Modellieren mit Tbn für Anfänger und Fortgeschrittene

Beginn: Dienstag, 6. März 1990, 20.00 Uhr

Dauer: 10 Abende

Ort: Kurfürstenhalle Welschneudorf

Leitung: Christa Laux

Gebühren: 60,00 DM (incl. Brennkosten, zuzügl. Material­kosten)

Entwicklung der modernen Malerei ab 1800

In einem Gesprächskreis sollen verschiedene Probleme erar­beitet und einzelne Werke und Künstler vorgestellt werden. Beginn: Dienstag, 13. März 1990,19.30 Uhr Dauer: 10 Abende (1 Zeitstunde)

Ort: Staatl. Mons-Täbor-Gymnasium, Montabaur Leitung: Helmut Bludau Gebühren: 35,00 DM

Marc Chagall - Die Bibel

Für den späten Nachmittagdes 28. Februar 1990 sind Sieein- geladen, mit uns ins Mainzer Landesmuseum zu fahren, um dort über 100 bisher noch nie öffentlich gezeigte Gouachen, Aquarelle, Pastelle und Zeichnungen des Künstlers zu bibli­schen Themen kennenzulemen bzw. zu bewundern. Abfahrt: 16.45 Uhr (bei Omnibus Schneider)

Rückkehr: gegen 21.00 Uhr.

Kosten für Fahrt und Eintritt DM 16,00 Anmeldung bei der

Geschäftsstelle der VHS Rathaus (Neubau, Zi. 207)

Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur Tbl. 02602/126.106.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 6410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1461, Iblefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Bezugspreis monatL DM 2,30 bei Ortszustellung.

Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen undunserez.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nicht­belieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unru­hen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Bücherei-Info

Stadtbücherei

Die Stadtbücherei Montabaur ist am Rosenmonta nachtsdienstag geschlossen. Wir wünschen allen ] fröhliche Faschingszeit.

Auch Sie können leicht und schnei] eine fremde Sprache lernen

Neu in der StadtbUcherei Montabaur:

»Welcome 1«ist ein Englischkurs für Erwachsene, der $ praktische verwertbaren Englischkenntnissen führt, »Abientöt: Französisch für Anfänger« und »buongioi lienisch für Anfänger« führen praxisnah und anschaul täglichen Situationen in die fremde Sprache ein, < schnell verständigen kann.

Die Sprachkurse basieren auf den Richtlinien des Dy Volkshochschul-Verbandes und führen zum Volkshochs tifikat.

Öffentl. Bekanntmachung

öffentliche Bekanntmachung Ere: der Haushaltssatzung der Stadt Monti für das Jahr 1990 vom 19.2.1990

Der Stadtrat hat aufgrund des §§ 95 ff. der Gemein für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmig die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 9.2.1931)! bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wirdii Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 16.279, Hi­rn der Ausgabe auf . 16,278,11

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 6.984,15

in der Ausgabe auf. 6.984,7®-

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf . 605.9

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs

ermächtigungen auf.

(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskrei

in 1990 rd. 1.634,1

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden fürdi haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)..

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und G ewerbekapital.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhaltj

meindegebietes gehalten werden: (§ 8 Abs. 1 Satzung vom 9.2.1988): feT.i 6

für den ersten Hund.Iljfwpe

für den zweiten Hund ..

für jeden weiteren Hund.

§ 4 . fiuge.

Der Oberflächenentwässerungsanteil für VerkehrsBWj^-ß. trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

H.

Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeinde®! Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GV1 hat der Stadtrat am 1.2.1990 das Investitionsprogr^ Jahre 1989 -1993 beschlossen. Es schließt mit folg 1 men ab:

Gesamtinvestitionen.22.29

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1989

1990

1991

(Fortsetzung auf Seite 6

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