Montabaur
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Menschen
Die ■Helfen
Mobile Soziale Dienste -
Das DBUTSCHB R0T8 KRHU1 hilft I
bei HauBhaltshilfen, einfachen Garten- und Hof arbeiten, Reinigungs.diensten sowie bei Pflegerischen Hilfen etc.
Altere, kranke und hilfsbedtlrftIge~Henschen wenden sich von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr unter der Tel. Nr. 02602/5050 an das Deutsche Rote Xreus Kv. Unterwesterwald.
Am Wochenende sind wir sogar rund um die Uhr unter der o.g. Telefonnummer erreichbar.
m “Volkshochschule ”
Kurs in Welschneudorf
53. Modellieren mit Tbn • für Anfänger und Fortgeschrittene
Beginn: Dienstag, 6. März 1990, 20.00 Uhr
Dauer: 10 Abende
Ort: Kurfürstenhalle Welschneudorf
Leitung: Christa Laux
Gebühren: 60,00 DM (incl. Brennkosten, zuzügl. Materialkosten)
Entwicklung der modernen Malerei ab 1800
In einem Gesprächskreis sollen verschiedene Probleme erarbeitet und einzelne Werke und Künstler vorgestellt werden. Beginn: Dienstag, 13. März 1990,19.30 Uhr Dauer: 10 Abende (1 Zeitstunde)
Ort: Staatl. Mons-Täbor-Gymnasium, Montabaur Leitung: Helmut Bludau Gebühren: 35,00 DM
Marc Chagall - Die Bibel
Für den späten Nachmittagdes 28. Februar 1990 sind Sieein- geladen, mit uns ins Mainzer Landesmuseum zu fahren, um dort über 100 bisher noch nie öffentlich gezeigte Gouachen, Aquarelle, Pastelle und Zeichnungen des Künstlers zu biblischen Themen kennenzulemen bzw. zu bewundern. Abfahrt: 16.45 Uhr (bei Omnibus Schneider)
Rückkehr: gegen 21.00 Uhr.
Kosten für Fahrt und Eintritt DM 16,00 Anmeldung bei der
Geschäftsstelle der VHS Rathaus (Neubau, Zi. 207)
Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur Tbl. 02602/126.106.
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 6410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1461, Iblefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Bezugspreis monatL DM 2,30 bei Ortszustellung.
Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen undunserez.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
“Bücherei-Info”
Stadtbücherei
Die Stadtbücherei Montabaur ist am Rosenmonta nachtsdienstag geschlossen. Wir wünschen allen ] fröhliche Faschingszeit.
Auch Sie können leicht und schnei] eine fremde Sprache lernen
Neu in der StadtbUcherei Montabaur:
»Welcome 1«ist ein Englischkurs für Erwachsene, der $ praktische verwertbaren Englischkenntnissen führt, »Abientöt: Französisch für Anfänger« und »buongioi lienisch für Anfänger« führen praxisnah und anschaul täglichen Situationen in die fremde Sprache ein, < schnell verständigen kann.
Die Sprachkurse basieren auf den Richtlinien des Dy Volkshochschul-Verbandes und führen zum Volkshochs tifikat.
“Öffentl. Bekanntmachung
öffentliche Bekanntmachung Ere: der Haushaltssatzung der Stadt Monti für das Jahr 1990 vom 19.2.1990
Der Stadtrat hat aufgrund des §§ 95 ff. der Gemein für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmig die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 9.2.1931)! bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wirdii Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 16.279, Hirn der Ausgabe auf . 16,278,11
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 6.984,15
in der Ausgabe auf. 6.984,7®-
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf . 605.9
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs
ermächtigungen auf.
(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskrei
in 1990 rd. 1.634,1
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden fürdi haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). ’
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)..
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und G ewerbekapital.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhaltj
meindegebietes gehalten werden: (§ 8 Abs. 1 Satzung vom 9.2.1988): feT.i 6
für den ersten Hund.Iljfwpe
für den zweiten Hund ..
für jeden weiteren Hund.
§ 4 . fiuge.
Der Oberflächenentwässerungsanteil für VerkehrsBWj^-ß. trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
H.
Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeinde®! Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GV1 hat der Stadtrat am 1.2.1990 das Investitionsprogr^ Jahre 1989 -1993 beschlossen. Es schließt mit folg 1 men ab:
Gesamtinvestitionen.22.29
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1989
1990
1991
(Fortsetzung auf Seite 6
garj

