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Nr. 7/90

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""^Thimünesplaii erhält 016 Bezeichnun g »Verlängerte Süd-

>r i^f D Der Verbandsgemeinderat wird gebeten, das Plange- r* 1 '" nächste Änderung des Flächennutzungsplanes f ^fhmen und als Wohnbaufläche auszuweisen, h Üie Ausweisung des Baugebietes im Stadtteil Eigendorf Her steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken Rech- h» getragen werden. In den vergangenen Jahren wurden an r° 1 und Weststraße Baugrundstücke geschaffen, die inzwi- PP 'edocl nahezu vollständig bebaut sind. Das noch vor 1972 eh die ehern, selbständige Gemeinde Eigendorf ausgewiese- I aueebiet »In den Fichten - Auf der Trift« an der Straße » Auf PTHft« ist wegen der Nähe der Autobahn und der möglichen nelibahntrasse für eine Wohnbebauung nicht attraktiv.

befinden sich auch noch in der Ortslage ca. 25 - 30 Bau- ndstücke, die jedoch bis zum Inkrafttreten des Bebauungs- bes und des Baulandumlegungsverfahrens voraussichtlich Jafalls bebaut sind.

[Stadt möchte durch die Ausweisung des jetzigen Baugelän- fmittel- und langfristig Wöhnbaugrundstücke schaffen. Der eich zwischen Süd- und Köppelstraße bietet sich hierfür an. Jcusaionen gab es ün Stadtrat über die Größe des Baugebie- jgo vmrde z.B. angesprochen, das Gebiet aufzuteilen, um ei-

Zersiedlung entgegenzuwirken.

eermeister Dr. Possel-Dölken führte dazu aus, daß einiges leine Verkleinerung spreche, dies aber im laufenden Bebau- ?plan verfahren noch berücksichtigt werden könne, ielheiten insbesondere über die Abgrenzung des Gebietes Jder im Gebiet befindlichen Flurstücke können aus der öf- Jlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses in ei- i der nächsten Ausgaben des Wochenblattes entnommen den.

tfe f. iinn g des Bebauungsplanes »Verlängerte Meisenstraße« Stadtteil Horressen

EStadtrat beschloß einstimmig den Bebauungsplan »Verlän- e Meisenstraße« gemäß den §§10 BauGB und 24 GemO als Jung.

[Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 26.01.1989 den Be- gefaßt, für die neu zu schaffende Verbindungsstraße zwi- n Meisen- und Mainzer Straße einen Bebauungsplan mit Bezeichnung »Verlängerte Meisenstraße« aufzustellen, den Planungsüberlegungen des Rates soll zwischen - und Mainzer Straße eine verkehrsmäßige Verbindung baffen werden, um so einen direkten Anschluß zur L 312 zu |glichen. Diese Verbindungsstraße ist insbesondere auch galb erforderlich, um die dicht bebaute Ortslage an erwald- und Buchensraße verkehrsmäßig zu entlasten, da fesondere der Schwerlastverkehr für die Anlieger eine nicht liebliche Beeinträchtigung darstellt. Die planungsrechtli- IVoraussetzungen für die Verbindungsstraße sollen durch Bebauungsplan geschaffen werden. Die Ihasse der Verbin­straße ist in die zweite Änderung des Flächennutzungspla- ler Verbandsgemeinde' Montabaur einbezogen. Bebauungsplanentwurf geht eine durch ein Fachbüro er- * Straßenplanung voraus, die sich weitgehend an den vor- toen Wirtschafts wegen sowie dem örtlichen Höhenverlauf [tierthat. Der Bebauungsplan zeigt neben der Straßen-und legtrasse auch auf, mit welchen grünordnerischen Maß­heu eine Einbindung in die Landschaft sichergestellt wird. Plangebiet bezieht sich ausschließlich auf die in der Stra- Banung festgelegte Trassenführung. Eine Bebauung ent- ^ier Verbindungsstraße ist nicht vorgesehen.

Brung des Bebauungsplanes »Farenau« jzu der Änderung des Bebauungsplanes »Farenau« faßte F den Satzungsbeschluß. Der Rat hat in seiner Sitzung am |1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan dergestalt ipem, daß die öffentliche Verkehrsfläche Ecke Mainzer-/Bu- praße verbreitert wird. Aus Gründen der Sicherheit und Pgkeit des Verkehrs bedarf dieser Einmündungsbereich Pen heutigen Gegebenheiten angepaßten verkehrsgerech- pugestaltung. Hierzu hat ein Fachbüro eine Straßenpla- prstellt, die zum Inhalt des Bebauungsplanänderungs ver- wurt ^ e * Nähere Einzelheiten sind aus der öf­fnen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in einen lensten Ausgaben des Wochenblattes zu entnehmen.

j'>g der Richtlinien zur Bezuschussung von Maßnahmen hdden'stadf ^!| 8 * an ^ se * zun ® der Be hauuug im Stadtge-

lr+ er3 R 3C ^ e ^ e *' eit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltungdie f en Richtlinien zur Bezuschussung von Maßnahmen , und Instandhaltung der Bebauung im Stadtge-

uen Stadtteilen. Der Beschlußfassung lag ein

Antrag der CDU-Fraktion zugrunde. Im Verlauf der Diskussion erklärte 1. Stadtbeigeordneter Dr. Hütte, daß das Interesse zur Gestaltung historischer Gebäude in den letzten Jahren nachge­lassen habe. Auch aus Anlaß des Stadtjubiläums sollen nun durch die erhöhten Zuschüsse erneut Anreize gegeben werden. Neben diesen geänderten Richtlinien sollte aber zugleich in den Ausschüssen über evtL Zuschüsse für Blumenschmuck beraten werden. Auch seitens der SPD-Fraktion befürwortete Frak­tionsvorsitzender Karl-Heinz Bächer die Erhöhung der Zu­schüsse um dadurch Anreize zu schaffen.

Die Richtlinien sind im Anschluß an den Bericht über die Stadt­ratsitzung abgedruckt.

Änderung der Richtlinien für die Gewährung städtischer Zu­schüsse zur Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes

Diesem Tagesordnungspunkt lag ebenfalls ein Antrag der CDU- Fraktion zugrunde 1. Beigeordneter Dr. Hütte erklärte, daß im Bereich des »Rebstockes« die Wohnqualität verbessert werden müsse Dies könne durch höhere Anreize bei den Zuschüssen er­reicht werden. Der Stadtrat stimmte den neuen Zuschußrichtli- nien für die Modernisierung und Verbesserungen von Wohnun­gen im Bereich des Rebstockes einstimmig zu. Der bisherige Förderbeitrag von max. 7.500 DM (50 % der entstehenden Ko­sten) wurde auf 15.000 DM herauf geschraubt.

Die Änderung der Richtlinien ist im Anschluß an den Bericht über die Stadtratsitzung abgedruckt.

Stadtrat will, daß der Personalengpaß der Polizei in Montabaur beseitigt wird

Der Tagesordnungspunkt »Sicherheit und Ordnungin der Stadt Montabaur« wurde auf Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung behandelt.

Dessen Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Bächer erklärte zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes, daß es sich Mer um ein heikles Thema handele Vermehrt seien Probleme mit den »Skin­heads« in der Stadt aufgetreten. Die Öffentlichkeit habe ein Recht, dies zu wissen. Er beantragte, daß zur Verbesserung der Situation Bürgermeister Dr. Possel-Dölken einen Antrag an die Landesregierung stellen sollte, welche auf die personellen Eng­pässe der Polizei in Montabaur reagieren soll.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte hierzu, daß es zwar ei­nige Vorfälle gegeben habe, die Sicherheit und Ordnung in der Stadt Montabaur jedoch gewährleistet sei. Wichtig sei es, daß bei solchen Vorfällen die betroffenen Bürger auch die Tht zur An­zeige bringen.

Abschließend stimmte der Stadtrat dem Antrag von Ratsmit- glied Bächer mit 21 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Richtlinien

zur Bezuschussung von Maßnahmen zur Gestaltung und In­standhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und den Stadttei­len

Die Maßnahmen beziehen sich auf den Geltungsbereich der Sat­zung über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Be­bauung im historischen Tteil der Stadt Montabaur vom 04.01.1988 und den Stadtteilen:

Für die Bezuschussung gelten folgende Richtlinien:

1. Fassadenanstriche werden an allen Häusern insbesondere an Fachwerkhäusern bezuschußt

2. Das Freilegen und die Instandsetzung von bisher verdeck­tem Fachwerk wird in besonderem Maße gefördert.

3. Bruchsteinmauerwerk an Gebäudesockeln u.dgl. welches freigelegt und verfugt und steinsichtig verputzt wird, wird bezuschußt.

4. Die Renovierung und Neueindeckung von DachundFassa- denf lachen mit Naturschießer erhält eine Förderung; auch bei Neubauten.

5. Bezuschußungsfähig ist ebenfalls das Instandsetzen be­sonderer Gebäudeteile, die in ihrer Gestaltung charakteri­stisch für das Stadtbild bzw. Ausdruck besonderen hand­werklichen Könnens sind.

6. Die Förderung entfällt, wenn die Maßnahme bereits in den letzten 8 Jahren gefördert wurde.

Die Höhe des Zuschusses beträgt:

1. Anstrich von Mauerwerkflächen 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 15,00 DM/qm

2. Renovierung von Fachwerkflächen:

a) Anstrich von freiliegendem Fachwerk einschL der Gefa­che

50 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 22,00 DM/qm

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