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Montabaur

Seite 4

Einladung zur Fastnacht in Holler

mwnoN

MONTABAUR

700 J.AHRE STADTRECHTE

Fastnachtszug Sonntag, 18.2., 14.00 Uhr Kappensitzungen des MGV, Sa. 17. und 24.2., 20.11 Uhr.

Rosenmontagsball des Musikvereins 26.2., 20.11 Uhr.

Annäherungen an die 700jährige

Stadt Montabaur 1291 bis 1991

(5) Rathäuser in Montabaur:

- der erste (?)»red lewe«

Das Rathaus kann ein wichtiger Bau der »Stadtkrone« sein, kann also - wie alte Stiche von Merian zeigen - im Verein mit der Stadtkirche Mittel- und Hö­hepunkt des Stadtpanoramas sein. Es kann »ein Haus« sein, »in das dieBürger gehen«, wiein einer alten Handschrift vom Kölner Rathaus gesagt wird.

Es kann auch der »red lewe« (Der Rote Löwe) sein, wie das Rathaus von Montabaur seit dem Mittelalter genannt wird. Das erstgenannte Charakteristikum geht diesem »Roten Lö­wen« ab, da das Haus zwischen Burg und Kirche mit einem klei­nen TUrmchen (1) nur ein kleines Zeichen städtischen Selbstbe­wußtseins ins Stadtbild setzen kann.

»Ein Haus, in das die Bürger gehen«, ist es ohne Zweifel, denn hier kann »Thelegyn Korff, Bürger zu Montabaur (Montabuir), und Grete, seine Hausfrau«, vor den Schöffen »Peter, Francken Sohn, und Contze von Desper, Schöffen zu Montabaur (Montha- bur)«, bekunden, daß ihnen erblich geliehen wird ein Stück Land »am Hoyrhuyser berge«, wie der Schöffenbrief es ausweist »do~ minica invocavit 1483 (2). »....deme keiner«, dem kurfürstlichen Finanzverwalter des Amtes Montabaur, sind 13 albus dafür ent­richtet worden, wie später vermerkt wird. (3) Wie aus diesem »Pachtvertrag« vom ersten Fastensonntag im Jahre 1483 her­vorgeht, ist der Rat der Stadt und die niedere Gerichtsbarkeit im Rathaus zu finden (4), und von daher führt es mit Recht den Namen »red lewe« der Symbol für Gerichtshoheit ist.

Vielleicht hat diese Urkunde die ersten großen Stadtbrände von 1491 und 1534 in den Kellergewölben des ersten Rathauses über­dauert heißt es doch in den Rechnungen zum Neubau 1540, daß man »die Pfeiler unten im Keller durch Gewölbe und allenthal­ben die Mauern ausgebessert« (5) habe. Die Grundmauern des ersten (?) Rathauses also sind wahrscheinlich auch die des zwei­ten, von dem uns - wie wir später sehen können - ein Bild überlie­fert ist.

Dieser erste »Rote Löwe« hat gesehen, wie auch die Bischofs­stadt Montabaur sich der absoluten Bevormundung durch die Amtmänner des Stadtherrn, des Kurfürsten von Trier, zunächst entziehen konnte.

Wenn auch der Rat der Stadt der Investitur durch den Km 9ten bedurfte, so versprach doch der von »Bürgermeister & fen und Bürger« jeweils aufgenommene kurfürstliche! m ann nicht nur, die Stadt »getreulich...zu schirmen«, 80 , auch die Bürger« bei ihren Rechten, Freiheiten, Herkonm^. Gewohnheiten, die sie von alters her gebraucht, genossen hergebracht haben, treulich bleiben zu lassen...« (6). ]~ Rathaus, der »red lewe«, steht also auch für den be. u Rechtsstatus unserer Stadt, der auch die Respektierung »Freiheiten« durch den Landesherm in der Art eines geg gen »rileueversprechens« bedeutet.

Allerdings hat dieses erste Rathaus 1442 auch erleben 1 % daß der Stadtherr, der Erzbischof Jakob I. von Sirk, einDrl der Stadt und der zugehörigen Ortschaften und Leute a. Edelen Dietrich von Runkel verpfändete, um die Fin at»J Erzstiftes zu beheben. Wie der Kaiser für die Reichsstadta! trachtete sich auch der Kurfürst als rechtmäßiger Besitz«] ser Eigentümer, seiner Städta Natürlich konnte er die jei Stadt gegen Zahlung der geliehenen Summe wieder einlös es der Stadt außerordentlich unangenehm war, ein Dritte] Accisen (Zölle und Verbrauchssteuern), der Bede (Vennä, Steuer) usf. nunmehr an den Herrn von Runkel anstatt!»] Kurfürsten abzuführen bleibt zweifelhaft, solange die L brachten Ordnungen und Freiheiten nicht berührt wurda]

Zu diesen Ordnungen gehörten auch die der Handwerkszty die da handwerkliche und gewerbliche G eschehen ins ten reglementierten (Qualitätskontrollen, Anzahl der Meji betriebe usf.)

Die städtische Obrigkeit von Montabaur bat wohl nocb-zti ge sie im ersten Rathaus tagte - ein ursprüngliches RechtzJ nehmigung der Zunftstatuten wahrgenommen. Jedenfalls noch 1411 für die Metzgerzunft«...Amptlude (Amtleuts)s fen (Schöffen) vnd dy burger gemeynlich....vberkomen (übs gekommen)« (7), das zu halten, was hernach geschrielx 1593 hingegeben gibt es nur noch die kurfürstliche Ordnuij] Johann VII. von Schönberg für die Metzgerzünfte im g Stift.

Als 1491 der erste Rathausbau in Flammen aufgeht, sei sich auch die Zentralisierungsbemühungen der Kurfürst*! mer mehr gegen städtisches Eigenleben durchzusetzen, waf türlich nicht einen ursächlichen Zusammenhang bedeut»! - Ganz aber wird Montabaur seine Rechte nicht aufgekl

Günter Henkel, StadtsT

(1) Das Türmchen wird aus dem zweiten Rathausbauen sen.

(2) Stadtarchiv Montabaur, Abt. 1, Nr. 27

(3) Ebenda.

(4) »Mangels allgemeiner gesetzlicher Regelungen undma exakter Trennung von Gericht und Verwaltung entstandes| gentlich Kompetenzüberschreitungen..«, Dietmar Flach,!) mente zur Gesch.- Städte in Rheinland-Pfalz. Katalogzurl derausstellung der Landesarchivverwaltung Rheinland'« Koblenz 1984, S. 61

(5) Stadtarchiv Montabaur, Abt. 1, Rotes Buch S. 156

(6) Stadtarchiv Montabaur, Abt. 1, Nr. 12

(7) K.A.A. Meister, Geschichte der Stadt und BurgMonti Montabaur 1876

Öffnungszeiten des Stadtarchivs für Besucher: Montags, mittwochs und freitags von 10.00 - 12.00 Uhl dienstags und donnerstags von 16.00 -18.00 Uhr,

Tbl. 02602/126210.

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