lontabaur
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|_ Kadenbach _
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet
am
Montag, dem 29. Januar 1990, um 19.00 Uhr im Saalbau der Gaststätte »Zum Westerwald« statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes der Jahre 1990 bis 1993
3. Entscheidungüber den Antrag des M alteser-Hilf sdienstes zur Aufstellung eines Altkleidercontainers
4. Vergabe des Absperrtores zum Friedhof
5. Beratung und Beschlußfassung über die Planung zum Umbau der ehemaligen Diensträume zu einer Wohnung und Entscheidung über die Ausschreibung von Gewerken Info: Planungserläuterungen erfolgen durch den Architekten, Herrn Klaus Gombert
6. a) Beratung einer Resolution gegen Pläne einer Umgehungsstraße nahe unseres Ortes (gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und FWG).
Unterbrechung der Ratssitzung um ca. 20 Minuten.
Die Zuhörer erhalten Gelegenheit, sich zu äußern, b) Beratungsfortsetzung und Beschlußfassung der Resolution.
7. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen.
Fraktionssitzungen:
WG Brandt: Mittwoch, 24.01.1990,19.30 Uhr, Gemeindehaus CDU: Donnerstag, 25.01.1990, 20.00 Uhr, Gemeindehaus SPD: Donnerstag, 25.01.1990, 20.00 Uhr, Gemeindehaus FWG Dombo: Donnerstag, 26.01.1990, 20.00 Uhr, Gemeindehaus.
Kadenbach, 19.01.1990 Dombo, Ortsbürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Am 29. Januar 1990 (Montag) wird sich der Ortsgemeinderat in einer öffentlichen Sitzung u.a. mit der geplanten Ortsumgehungsstraße von Neuhäusel befassen.
Diese geplante Trassenführung würde große Tfeile unseres Gemeindegebietes berühren, unser Wasserschutzgebiet durchqueren, erheblichen Waldbestand zunichte machen und Beeinträchtigungen auf unseren Ort verlagern.
Zur Meinungsbildung im Rat wäre es wichtig zu wissen, wie die Ortsbevölkerung hierüber denkt.
Ich rufe Sie auf, während einer Sitzungsunterbrechung Ihre Meinungfrei zu äußern, Fragen zu stellen und Vorschläge zu unterbreiten.
Die Sitzung (ab 19.00 Uhr) wird ausnahmsweise im Saalbau der Gaststätte »Zum Westerwald« stattfinden. Ich lade Sie alle recht herzlich ein!
Dombob Ortsbürgermeister
_ Neuhäusel _
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet
am
Donnerstag, dem 01. Februar 1990, um 20.00 Uhr
im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 14.12.1989
2. Beratung und Beschlußfassung über die Entwurfsplanung zur Neugestaltung und -belegung des älteren Friedhofteils
3. Beratung und Beschlußfassung über verkehrshemmende Maßnahmen in Ortsstraßen
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hausnummern im Thnnenweg
5. Beratungund Beschlußf assungüber einen Antrag auf Aufstellung von Altkleider-Cntainem
6. Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher über die Sitzung des Rates am 14.12.1989
2. Antrag auf Gewährung eines Vereinszuschusses
3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von beiten zum Ausbau eines Weges auf dem Friedhof
4. Grundstücksangelegenheit
5. Antrag auf Genehmigung zur Bebauung eines G: Stückes
6. Verschiedenes Neuhäusel, 20.01.1990 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Heimatchronik »Neuhäusel in Wort und Bit
Die Auflage der Heimatchronik »Neuhäusel in Wort undBj ist bis auf einen geringen Restbestand vergriffen. Wie vor Ausgabe der Chronik angekündigt, kommt ein Neu- Nachdruck nicht in Betracht. Soweit noch Interesse an lhxt- und Bildband besteht, sollte man sich bald zum Kaufi schließen. Dies gilt insbesondere für Interessenten, die die matchronik vorbestellt, aber noch nicht abgeholt haben. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Verloren - gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in leid
Zeit folgende Fundsachen abgegeben: 1 Brille 1 Brillenetui 1 Damenarmbanduhr 1 Damenhalstuch 1 Herrenarmbanduhr 1 Sonnenbrille im Etui.
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Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechenden*^ J gentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung NeuhäyieJjnab abholen. sofort all
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öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Feldchen« der Ortsgemeinde Neuhäus^prochen Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGBlnfohnat Der vom Ortsgemeinderat Neuhäusel am 07.09.1989 alsDerfrste zung beschlossene Bebauungsplan »Feldchen« wurde der Kisehrfum Verwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB airein! zeigt. Die Kreisverwaltung hat am 08.01.1990 (Az. 6A|
610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschrii| nicht verletzt. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von gestälL- schen Festsetzungen in den Bebauungsplan gemäß § 86 Atrj*tr. der Landesbauordnung (LBauO) genehmigt. ^
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandr®* M f lrcl 1 meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adensi Platz 8, Zimmer 203,5430 Montabaur während der Dienstsl den (montags, dienstags, mittwochs, und freitags von IWirbegii 12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr, donnerstags von 7.30- 12.46tfer Leitu 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. rhama:» Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes flfcg: 31.0 kunft verlangen. Ihilnnhm
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kr.
Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214l|
1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form Schriften dann imbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eij Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wem! nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmach gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. „ ... , Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Fr™"* 1 2 3 4 5 6 7 ' Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll* darzulegen. raltungv
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie A> e „THE BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungs[j|UNSB eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die FäU miiM/^ , und das Erlöschen entsprechender EntschädigungsanspnjerT wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug) Lassen S
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung veiLhren Be gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensiunsere £ teile ein getreten sind. Er kann die Fälligkeit des AnspruchöJ^Qdka durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädijffverka schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt ^P 81 *- N

