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Seite 9

Nr. 4/90

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Bücherei-Info

Geheimnisse des Kosmos

Neu in der Stadtbücherei:

»Wunderland des Lernens: Lembiologie, Lemmethodik, Lern­technik« von J ürgen Hüholdt beschreibt in fundierter Weise, wie sich die fast unbegrenzte Gedächtniskapazität des Gehirns besser zunutze machen könnte und wie das Lernen biologisch vernünftig geschult werden kann. Das Buch ist für Lehrer, El­tern, Kinder und Studenten geeignet.

Das Buch »Das Licht von drüben« von Raymond Moody gibt neue Antworten auf die ewige Menschheitsfrage: Was ist jen­seits desTbdes? Der Mediziner wertete tausende von Ibdesnähe- Erlebnissen aus und entdeckte frappierende Gemeinsamkeiten. »Märathon im All: Die einzigartige Reise des Raumschiffes Voy- ager 2« von Reiner Klingholz. Vor 12 Jahren startete die ameri­kanische Raumfahrtbehörde NASA »Voyager 2« zu den äußeren Planeten unseres Sonnensystems: Jupiter, Saturn, Uranus und Neptun. Die Sonde funkte gestochen scharfe Bilder und Myria­den von Meßdaten zur Erda

Dieneuen Bücher der Stadtbücherei Montabaur sind in der Bür- ifhalle des Rathauses von Montabaur ausgestellt. if(iungszeiten der Stadtbücherei:

Montag. 15.00 -18.30 Uhr

Dienstag. 15.00 -18.00 Uhr

DSinerstag. 15.00 -18.00 Uhr

Sffihstag. 10.00 -12.00 Uhr

Öffentl. Bekanntmachungen

öffentliche Bekanntmachung

sinne# Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am ler ältj Donnerstag, 1. Februar 1990, um 17.30 Uhr

gpbiijf im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt, ee, de»- Tagesordnung:

J I. Nichtöffentliche Sitzung Beginn 17.30 Uhr

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1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verlängerung Optionsvertrag zwischen der StadtMonta- baur und der Firma Züblin AG, Stuttgart; Entwicklung Projektstudie Einkaufszentrum Bauer-Decker-Gelände Bericht über den Stand der Gespräche zur Begründungei­ner Partnerschaft mit einer Gemeinde in der DDR Vergabe von Aufträgen (vorsorglich)

Bau vorauf ragen und Bauanträge (vorsorglich) Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Il.^Öffentliche Sitzung Beginn: 18.00 Uhr Bildauswahl Stadtprospekt

Genehmigung der Jahresrechnung der Stadt und des Hospitalfonds und Entlastung für das Rechnungsjahr 1988

Haushaltssatzung und -plan 1990, Investitionspro­gramm bis 1993

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen Süd- und Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Meisen­straße«

5ahl"j -..Zustimmungs- und Satzungsbeschluß - Brläuii 3 Änderung des Bebauungsplanes »Farenau« a - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß-

Änderung der Richtlinien zur Bezuschussung von Maß­nahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebau- ungim Stadtgebiet und den Stadtteilen -Antragder CDU- Fraktion -

Änderung der Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuschüsse zur Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes - Antragder CDU- ef Fraktion-

10. Sicherheit und Ordnung in der Stadt Montabaur

11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 6430 Montabaur, 23. Januar 1990

.Dr.jPossel-Dölken ^TBürgermeister

chfiwj Hinweis für die Mitglieder der CDU-Fraktion iehn4 Hie Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratsitzung f in- i köfflj j Montag, 29. Januar 1990, um 18.30 Uhr im Sitzungssaal

deslRathauses (Altbau) statt.

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Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion Die SPD-Stadtratsfraktion lädt ein zu einem Bürgergespräch am Montag, 29. Januar 1990, um 18.00 Uhr in das Hotel »Schlem­mer«, Kirchstr. 5430 Montabaur. Im Anschluß daran findet die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt. Es handelt sich um eine parteiöffentliche Fraktionssitzung.

Hinweis für die Mitglieder derFWG-Fraktion Das Bürgergespräch der FWG-Fraktion findet am Montag, 29. Januar 1990 ab 19.30 Uhr im Rathaus (Neubau), Zimmer-Nr. 300, statt. Besonders herzlich eingeladen sind die Anlieger des Vorderen und Hinteren Rebstocks sowie der Burgstraße. Im An­schluß an das Bürgergespräch findet die Fraktonssitzung zur Vorbereitung der Stadtratsitzung statt.

öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für das Rechnungsjahr 1990

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbands­gesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476 - BS 2020-20) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland- Pfalz vom 18. Sept. 1976 (GVB1. S. 381) den folgenden Wirt­schaftsplan für das Rechnungsjahr 1990 beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Auf­sichtsbehörde vom 12.01.1990 hiermit bekanntgemacht wird. Gemäß § 86 Abs. 2 Satz 3 GemO in Verbindung mit §§ 43 Nr. 2 Buchst, a und 46 Abs. 1KAG sind ab 1. J anuar 1988 die Abwas­sereinrichtungen nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs­verordnung (EigVO) zu verwalten. Nach der EigVO ist ein Wirt­schaftsplan zu erstellen.

I.

Der Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1990 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf. DM 2.090.500,00

in den Aufwendungen auf. DM 2.090.500,00

im Vermögensplan

in der Mittelherkunft auf. DM 1.100.000,00

in der Mittelverwendung auf. DM 1.100.000,00

festgesetzt.

II.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Rechnungs­jahr 1990 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenspla­nes erforderlich ist, wird auf DM 450.000,00 festgesetzt.

III.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

IV.

Die Verbandsumlage wird nach § 11 (2) der Verbandsordnung auf der Basis des jeweiligen Wasserverbrauches berechnet. Sie beträgt nach dem Wasserverbrauch der Kanalbenutzer .in 1988 für das Jahr 1990

für die Verbandsgemeinde Bad Ems = 81,00 % für die Verbandsgememde Montabaur = 19,00 %.

Bad Ems, den 16.01.1990

Zweckverband »Abwasserverband Bad Ems«

Diel, Verbandsvorsteher Genehmigung der Bezirksregierung

Die unter I. der Seite 1 des Wirtschaftsplanes des Zweckverban- des »Abwasserverband Bad Ems« für das Wirtschaftsjahr 1990 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlungvom 06.12.1989 vorgenommene Festsetzung des Gesamtbetrages der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (In­landskredite) in Höhe von 450.000,- DM wird hiermit aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S .476) in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2, 80 Abs. 3,97 Abs. 1 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung geneh­migt.

Gleichzeitig teilen wir Ihnen aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 ZwVG in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2 und 97 Abs. 1 GemO mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzun­gen und Ansätze des Wirtschaftsplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Koblenz, 12.01.1990 Im Auftrag Voigt Hinweise:

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich be­kanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Ge­meindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über