Montabaur
Seite 19
Nr. 3/90
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Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu d* 0001 " Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 29.01.1990 bis 12.02.1990 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30-12.45 und 13.30 -16.00 Uhr, sowie donnerstagvon 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30) sowie nachrichtlich bei der Ortsgemeinda
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Niedererbach, 16.01.1990 s Zey, Ortsbürgermeister
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Bericht über die Sitzung des )rtsgemeinderates Niedererbach v. 22.12.89
Beseitigung von Bäumen an der Waldfitraße Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, nachdem dieser •Punkt nachträglich in die Tagesordnung auf genommen wurde, die im Wald an der Waldstraße stehenden B äume, die die Passanten gefährden, zu beseitigen. i
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Treppengeländer im Neubaugebiet ■<
Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung entschied der Ortsge-
f sinderat, daß die Treppengeländer im Neubaugebiet ange- acht werden sollen. Daraufhin vergab er gleichzeitig den Auftrag für die Installation dieser Treppengeländer.
Änderung des Bebauungsplanes »Am Hehlberg«
Der Ort s gemein der at beschloß, den Bebauungspan »Am Hehlberg« wie folgt zu ändern: <
Die Uberbaubare Fläche entlang der Kreisstraße wird geändert: Die Abstandsfläche zwischen Bebauung und Kreisstraße wird teilweise von 16 m auf 8 m reduziert. Im Bereich der Flurstücke Nr. 141/1 undl40 wird die überbaubare Fläche geändert.
Folgende Tbxtfestsetzungen werden aus dem Bebauungsplan herausgenommen:
- die nichtüberbaubaren Grundstücksflächen>sind von jeglicher Bebauung freizuhalten,
- die Gebäude sind entsprechend der zeichnerischen Darstel-
lA hing auf dem Grundstück anzuordnen. '
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Hinsichtlich der Bauweise wird folgendes festgeschrieben:
- die Dachneigung beträgt mindestens 18 %.
die TYaufhöhe darf maximal 6 m betragen, die maximale Firsthöhe wird auf 9,50 m festgesetzt, Bezugspunkt ist der talseitige Tiefspunkt der Geländekarte. Der Ortsgemeinderat hatte im Jahre 1979 bis 1982 den Bebauungsplan »Am Hehlberg« auf gestellt. Es zeigt sichnun- mehr, daß dieser Bebauungsplan in den genannten Punkten einer Anpassung an die heutigen Gegebenheiten bedarf. So wurde z.B. entlang der Kreisstraße nach Nentershausen eine Abstandsfläche von 15 m festgesetzt, mit der Folge, daß die sich daraus ergebende Bautiefe teilweise nicht ausreicht, um eine sinnvolle wirtschaftliche Bebauung zu ermöglichen. Die überbaubare Fläche entlang der Kreisstraße soll daher zur Kreisstraße hin erweitert werden, bei Einhaltung einer Abstandsfläche von 8 m. Die Dachneigung war bisher auf maximal 35 % festgesetzt. Auch hier soll den Bauherren eine bessere Gestaltungsweise zukommen, wobei jedoch die Gebäudehöhe durch Festlegungen von maximaler TVaufe und First begrenzt wird.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die vorgezogene Biirgerbeteiligungund das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Bruchsteinmauer in der Bergstraße Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, in der Bergstraße auf der linken Seite eine Bruchsteinmauer und ein Geländer anzubringen.
Schützenverein Niedererbach Der Schützenverein Niedererbach hat am Freitag, 19.1.90, um 20.00 Uhr im Pf anheim Niedererbach seine Jahreshauptversammlung.
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