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Montabaur

Seite 19

Nr. 3/90

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Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu d* 0001 " Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 29.01.1990 bis 12.02.1990 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30-12.45 und 13.30 -16.00 Uhr, sowie donnerstagvon 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30) sowie nachrichtlich bei der Ortsgemeinda

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Niedererbach, 16.01.1990 s Zey, Ortsbürgermeister

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Bericht über die Sitzung des )rtsgemeinderates Niedererbach v. 22.12.89

Beseitigung von Bäumen an der Waldfitraße Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, nachdem dieser Punkt nachträglich in die Tagesordnung auf genommen wurde, die im Wald an der Waldstraße stehenden B äume, die die Passan­ten gefährden, zu beseitigen. i

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Treppengeländer im Neubaugebiet<

Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung entschied der Ortsge-

f sinderat, daß die Treppengeländer im Neubaugebiet ange- acht werden sollen. Daraufhin vergab er gleichzeitig den Auf­trag für die Installation dieser Treppengeländer.

Änderung des Bebauungsplanes »Am Hehlberg«

Der Ort s gemein der at beschloß, den Bebauungspan »Am Hehl­berg« wie folgt zu ändern: <

Die Uberbaubare Fläche entlang der Kreisstraße wird geändert: Die Abstandsfläche zwischen Bebauung und Kreisstraße wird teilweise von 16 m auf 8 m reduziert. Im Bereich der Flurstücke Nr. 141/1 undl40 wird die überbaubare Fläche geändert.

Folgende Tbxtfestsetzungen werden aus dem Bebauungsplan herausgenommen:

- die nichtüberbaubaren Grundstücksflächen>sind von jegli­cher Bebauung freizuhalten,

- die Gebäude sind entsprechend der zeichnerischen Darstel-

lA hing auf dem Grundstück anzuordnen. '

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Hinsichtlich der Bauweise wird folgendes festgeschrieben:

- die Dachneigung beträgt mindestens 18 %.

die TYaufhöhe darf maximal 6 m betragen, die maximale Firsthöhe wird auf 9,50 m festgesetzt, Be­zugspunkt ist der talseitige Tiefspunkt der Geländekarte. Der Ortsgemeinderat hatte im Jahre 1979 bis 1982 den Be­bauungsplan »Am Hehlberg« auf gestellt. Es zeigt sichnun- mehr, daß dieser Bebauungsplan in den genannten Punkten einer Anpassung an die heutigen Gegebenheiten bedarf. So wurde z.B. entlang der Kreisstraße nach Nentershausen ei­ne Abstandsfläche von 15 m festgesetzt, mit der Folge, daß die sich daraus ergebende Bautiefe teilweise nicht aus­reicht, um eine sinnvolle wirtschaftliche Bebauung zu er­möglichen. Die überbaubare Fläche entlang der Kreisstra­ße soll daher zur Kreisstraße hin erweitert werden, bei Ein­haltung einer Abstandsfläche von 8 m. Die Dachneigung war bisher auf maximal 35 % festgesetzt. Auch hier soll den Bauherren eine bessere Gestaltungsweise zukommen, wo­bei jedoch die Gebäudehöhe durch Festlegungen von maxi­maler TVaufe und First begrenzt wird.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig be­auftragt, die vorgezogene Biirgerbeteiligungund das Betei­ligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzu­führen.

Bruchsteinmauer in der Bergstraße Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, in der Berg­straße auf der linken Seite eine Bruchsteinmauer und ein Geländer anzubringen.

Schützenverein Niedererbach Der Schützenverein Niedererbach hat am Freitag, 19.1.90, um 20.00 Uhr im Pf anheim Niedererbach seine Jahres­hauptversammlung.

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