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Iij ^Möntabaur ___
38. Yoga für Fortgeschrittene Beginn: Mittwoch, 24. Januar 1990,19.30 Uhr
Dauer: 15 Abende
n ®) Ort: Hauptschule Montabaur
Leitung: Anna Monika Kremer Gebühren: 60,-DM
FREIZEIT UND HOBBY
44. Entwicklung der modernen Kunst (ab dem 19. Jh.)
In einem Gesprächskreis sollen verschiedene Themen erarbeitet werden und einzelne Werke und Künstler vorgestellt werden. Beginn: Dienstag, 13. März 1990,19.30 Uhr
Dauer: 10 Abende (1 Zeitstunde)
Ort: Hauptschule Montabaor
Leitung: Helmut Bludau
Gebühren: 36,- DM
45. Nähen für Fortgeschrittene
Im Kurs sollen Kleider, Hosen und Röcke vom Zuschnitt bis zur Fertigung entstehen.
Beginn: Montag, 6. März 1990,18.30 Uhr
**en Dauer . io Abende (18.30 bis 20.30 Uhr) chen 0^ Hauptschule Montabaur (Handarbeitsraum)
Leitung: Angela Becker Gebühren: 66,-DM
(Die Tfeilnehmerzahl ist auf 12 begrenzt.)
47. Tiffany-Ttechnik
Abfänger lernen das Entwerfen und Herstellen von Gewächshäusern, Spiegeln und Leuchten aus ein- und mehrfarbigem ratui Glas kennen; Fortgeschrittene können in die Herstellung der Schablonen großer Gewächshäuser sowie die Fertigung der Glaskörper eingewiesen werden.
Beginn: 17. Januar 1990,19.00 Uhr
Dauer: 10 Abende (19.00 bis 21.00 Uhr)
Ort: Hauptschule Montabaur
Leitung Roland Stolzenburg Gebühren: 60,-DM
eten KRRE IS VOLKSHOCHSCHULE Westerwald e.V.
Kurs zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft
Ab Dienstag, 16.1.1990,16.00 Uhr, beginnt der Kurs zur Vörbe- 1. reitung auf che Meisterprüfung in der Hauswirtschaft.
Der Unterricht wird dienstags und donnerstags in den Räumen vato- < * er Berufsbildenden Schule Montabaur durchgeführt.
Nähere Information und Anmeldung bei der Kreis-VHS Westerwald e.V., 6430 Montabaur, Kreishaus, Tfelefon 02602/ 124.420.
»ges CAD-Einführung in AUTOCAD
Am Mittwoch, 17.1.1990, um 18.00 Uhr, beginnt in den Räumen der Berufsbildenden Schule, Montabaur, ein Kurs, der in das Zeichnen mit Computern für den Baubereich einführt, ingg. Der Kurs, der insgesamt 40 Unterrichtsstunden umfaßt, richtet ende s * c h 811 Bauzeichner mit Grundkenntnissen in der Zeichener- >gen, Stellung.
Änmeldungbei der Kreis -VHS Westerwald aV., Kreishaus, 6430 Montabaur, Tfelefon: 02602/124.420.
;ster Das Kath. Bildungswerk Westerwald informiert
ü 6 und lädt ein
Vormittags-Caffe: Literatur und Film
-..Frauen- und Familienschicksale in Südafrika - erzählt im Ro- 111 man »Burgers Töchter« von Nadine Gordimer erzählt im Spiel
film »Zwei Welten« von Chris Menges.
Beginn: Dienstag, 16.1.1990, 9.00 bis 11.00 Uhr
Ort: Montabaur, Kath. Pfarrbücherei (neben der Kir
che)
r Referentin: Regine Gabriel, Hadamar
Zielgruppe: Frauen, die gerne lesen und Filme schauen.
“ Bücherei-Info ”
Das waren die 80er Jahre
i zu Neu in der Stadtbücherei Montabaur: »Das waren die 80er Jahre: Eine Chronik in Bildern« herausgegeben von Manfred Leier. Woran werden wir uns erinnern: an die Katastrophe von Tschernobyl? An die Explosion der Challenger-Raumfähre? An das Erdbeben in Armenien? An die Schüsse auf dem Platz des himm- lichen Friedens? An die sensationellen Veränderungen in den Ost-West-Beziehungen? Oder nur an Michael Jackson?
Diese Bildchronik zeigt uns noch einmal eine Epoche der Extreme.
»Mitten in Europa: Die DDR und Berlin: Ein Staat und eine Stadt im Brennpunkt der Geschichte:
Seit den frühen Novembertagen 1989 stehen die DDR und Berlin im Brennpunkt der Geschichte. Nach Stunden freudiger Sprachlosigkeit sind wir aufgefordert, unsere Informationslücken zu schließen, wollen wir die jungen Entwicklungen richtigverstehen. Das vorliegende Werk liefert das Grundwissen dazu. Kenner der D DR und Berlins schreiben über Geschichte und Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Kunst und Kultur, Stadt, Land und Menschen. Mecklenburg-Pommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rücken wieder näher. Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur:
Montag:. 16.00 bis 18.30 Uhr
Dienstag:. 16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: . 16.00 bis 18.00 Uhr
Samstag.. 10.00 bis 12.00 Uhr
“MONTABAUR”
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »Alberthtfhe« der Stadt Montabaur
Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) Die vom Stadtrat Montabaur am 07.09.1989 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Alberthöhe« wurde der Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 14.12.1989 (AZ. 6A/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 • 18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- vorschrif ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei J ahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
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