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Nr. 50/89
n er Fällungsplan sieht einen Holzeinschlag von insgesamt 855 fm vor. Dieser teilt sich auf die folgenden Baumsorten auf:
150 fm Eiche, 430 fm Buche, 175 fm Fichte, 100 fm Kiefer. Soortplatz soll zum Rasenplatz umgebaut werden Ebenfalls einstimmig erging der Beschluß über den Umbau des vorhandenen Tfennenplatzes in ein Rasenspielfeld mit Einbau einer Beregnungsanlage.
pas Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten und dem Bauausschuß der Ortsgemeinde zur Beratung vorzulegen. Im Frühjahr des nächsten Jahres soll dann, wenn möglich, mit dem Bau des Rasenplatzes begonnen werden.
Nutzungsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur
verabschiedet
Bereits in einer vorhergehenden Sitzung lag dem Rat eine Nut- rungs Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Oberelbert vor, für die Nutzung des Feuerwehrgeräteraumes zur Abhaltung von Gemeinschafts- and Ausschußsitzungen. Nach einer Überarbeitung der damals vorgelegten Nutzungsvereinbarung beschloß der Ortsgemein- derat nun einstimmig die von der Verbandsgemeindeverwal- tung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde ausgearbeitete Nutzungs Vereinbarung.
Haushaltsrechnung 1988 beschlossen und Entlastung für das Haushaltsjahr 1988 erteilt
Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeinde- verwaltungMontabaur für das Haushaltsjahr 1988 auf gestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen.
Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 1989 bis 1994 beschlossen
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Oberelbert. Die Geschäftsordnung beinhaltet zum einen allgemeine Vorschriften, wie z.B. Bekanntmachungen und Öffentlichkeit der Sitzungen sowie spezielle Vorschriften über den Ablauf der Sitzungen (Befugnisse des Vorsitzenden, Antragsrechte der Ratsmitglieder, Durchführung von Wahlen im Gemeinderat).
Stellungnahme der Ortsgemeinde zur 4. Änderung des Flfichen- nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Der Verbandsgemeinderat hatte vor einigen Monaten den Beschluß gefaßt, als 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Heiligenroth für die Ansiedlung weiterer Industriebetriebe eine gewerbliche Baufläche auszuweisen. Der Ortsgemeinderat war im Rahmen des § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung aufgefordert, zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Am Ende der Beratung, in der sowohl die gegen die Änderung des Flächennut- zungsplanes geäußerten Bedenken als auch die hierzu abgegebene Stellungnahme der Verwaltung erörtert wurden, stimmte der Ortsgemeinderat mit 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Bußkreuz«
Der Ortsgemeinderat beschloß, im Bereich des ehemaligen Schulgebäudes/Lehrerwohnhaus an der Hauptstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »Am Bußkreuz«. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: vom Grundstück Hauptstraße 2 b t Im Osten: vom Wirtschaftsweg Nr. 176 I Im Süden: vom Wirtschaftsweg Nr. 171/2
| Im Westen: von der Hauptstraße.
Nachdem das ehemalige Schulgebäude einer anderweitigen Nutzung zu geführt und das angrenzende Lehrerwohnhaus an I’rivat verkauft wurde, soll für die Restflächen als südöstliche Arrondierung ein Wohngebiet geschaffen werden. Es bildet mit der bereits vorhandenen Bebauung auf der anderen Straßenseite der Hauptstraße und dem angrenzenden Friedhof den Abschluß der Bebauung des Ortes in der Südlage.
Durch die Ausweisung des Baugebietes soll kurzfristig dem gesehenen Wohnraumbedarf begegnet werden. Die Ortsgemeinde jät Eigentümerin des Geländes, so daß der Bereich sofort dem Bau- und Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung uas Flächennutzungsplanes sollen auch öffentlich-rechtlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.
Der Ortsgemeinderat beantragte bei der Verbandsgemeinde- verwaltungMontabaur die Änderung des Flächennutzungsplanes für dieses Gebiet.
Gleichzeitig st imm te der Rat dem Entwurf des Bebauungsplanes - wie er von der Kreisplanungsstelle erstellt wurde - zu. Der vorgelegte Planentwurf trägt dem Planungsziel des Rates Rechnung, in dem er für den Planbereich eine Wohnbaufläche ausweist. Die bereits benannte Staße »Am Bußkreuz« erschließt das Gebiet ringförmig von der Hauptstraße aus. Die Einbindung an die Landschaft erfolgt durch bereits vorhandene private Grünflächen (Hecken) als Ortsrandeingrünung sowie den bereits geschaffenen Grünbereich einschließlich Tfeich an der Hauptstraße. Ein besonderer Grünordnungsplan ist deshalb nicht erforderlich.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 29.11.1989 der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1988
I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses: Soll-Einnahmen
686.169,03
624.086,77
1.310.255,80
1 Abgang alter Kasseneinnahmereste
...
188,00
188,00
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
686.169,03
623.898,77
1.310.067,80
Soll-Ausgaben
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
686.169,03
686.169,03
623.898,77
623.898,77
1.310.067.80
1.310.067,80
Überschuß/Fehlbetrag
V*
Festgestellt:
Montabaur, 13.4.1989 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Reusch, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 auf gestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1989 bis 29.12.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Z imm er 110, öffentlich aus.
Oberelbert, 11.12.1989
(S.) Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert
Jung, Ortsbürgenneister
Brennholzbestellung
Die Ortsgemeinde bietet für interessierte Einwohner die Möglichkeit, Buchenbrennholz zum Preis von 60,- DM/rm zu bestellen. Die Bestellung muß umgehend bei mir während den Dienststunden erfolgen.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Neuer Revierleiter
Am 1.12. hat der neue Revierleiter des Forstreviers Elbert, Herr Gebhard Klein, seinen Dienst aufgenommen. Herr Klein ist z.Zt. noch wohnhaft in Heiligenroth und sucht dringend eine Wohnung. Falls in unserer Gemeinde eine kleinere Wohnung, die für eine E inzelperson geeignet ist, zur Verfügung steht, bitte ich um umgehende Mitteilung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Herr Klein Bürger unserer Gemeinde werden könnte.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
V

