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Nr. 50/89

n er Fällungsplan sieht einen Holzeinschlag von insgesamt 855 fm vor. Dieser teilt sich auf die folgenden Baumsorten auf:

150 fm Eiche, 430 fm Buche, 175 fm Fichte, 100 fm Kiefer. Soortplatz soll zum Rasenplatz umgebaut werden Ebenfalls einstimmig erging der Beschluß über den Umbau des vorhandenen Tfennenplatzes in ein Rasenspielfeld mit Einbau ei­ner Beregnungsanlage.

pas Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauf­tragt, die Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten und dem Bauausschuß der Ortsgemeinde zur Beratung vorzulegen. Im Frühjahr des nächsten Jahres soll dann, wenn möglich, mit dem Bau des Rasenplatzes begonnen werden.

Nutzungsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur

verabschiedet

Bereits in einer vorhergehenden Sitzung lag dem Rat eine Nut- rungs Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Monta­baur und der Ortsgemeinde Oberelbert vor, für die Nutzung des Feuerwehrgeräteraumes zur Abhaltung von Gemeinschafts- and Ausschußsitzungen. Nach einer Überarbeitung der damals vorgelegten Nutzungsvereinbarung beschloß der Ortsgemein- derat nun einstimmig die von der Verbandsgemeindeverwal- tung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde ausgearbeitete Nutzungs Vereinbarung.

Haushaltsrechnung 1988 beschlossen und Entlastung für das Haushaltsjahr 1988 erteilt

Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeinde- verwaltungMontabaur für das Haushaltsjahr 1988 auf gestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbür­germeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen.

Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 1989 bis 1994 be­schlossen

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die von der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Geschäfts­ordnung für den Ortsgemeinderat Oberelbert. Die Geschäfts­ordnung beinhaltet zum einen allgemeine Vorschriften, wie z.B. Bekanntmachungen und Öffentlichkeit der Sitzungen sowie spezielle Vorschriften über den Ablauf der Sitzungen (Befugnis­se des Vorsitzenden, Antragsrechte der Ratsmitglieder, Durch­führung von Wahlen im Gemeinderat).

Stellungnahme der Ortsgemeinde zur 4. Änderung des Flfichen- nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Der Verbandsgemeinderat hatte vor einigen Monaten den Be­schluß gefaßt, als 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Heiligenroth für die Ansiedlung weiterer Indu­striebetriebe eine gewerbliche Baufläche auszuweisen. Der Ortsgemeinderat war im Rahmen des § 67 Abs. 2 der Gemeinde­ordnung aufgefordert, zu dieser Änderung des Flächennut­zungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Am Ende der Be­ratung, in der sowohl die gegen die Änderung des Flächennut- zungsplanes geäußerten Bedenken als auch die hierzu abgege­bene Stellungnahme der Verwaltung erörtert wurden, stimmte der Ortsgemeinderat mit 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen ge­gen die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Bußkreuz«

Der Ortsgemeinderat beschloß, im Bereich des ehemaligen Schulgebäudes/Lehrerwohnhaus an der Hauptstraße einen Be­bauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan trägt die Be­zeichnung »Am Bußkreuz«. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: vom Grundstück Hauptstraße 2 b t Im Osten: vom Wirtschaftsweg Nr. 176 I Im Süden: vom Wirtschaftsweg Nr. 171/2

| Im Westen: von der Hauptstraße.

Nachdem das ehemalige Schulgebäude einer anderweitigen Nutzung zu geführt und das angrenzende Lehrerwohnhaus an Irivat verkauft wurde, soll für die Restflächen als südöstliche Arrondierung ein Wohngebiet geschaffen werden. Es bildet mit der bereits vorhandenen Bebauung auf der anderen Straßensei­te der Hauptstraße und dem angrenzenden Friedhof den Ab­schluß der Bebauung des Ortes in der Südlage.

Durch die Ausweisung des Baugebietes soll kurzfristig dem ge­sehenen Wohnraumbedarf begegnet werden. Die Ortsgemeinde jät Eigentümerin des Geländes, so daß der Bereich sofort dem Bau- und Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung uas Flächennutzungsplanes sollen auch öffentlich-rechtlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.

Der Ortsgemeinderat beantragte bei der Verbandsgemeinde- verwaltungMontabaur die Änderung des Flächennutzungspla­nes für dieses Gebiet.

Gleichzeitig st imm te der Rat dem Entwurf des Bebauungspla­nes - wie er von der Kreisplanungsstelle erstellt wurde - zu. Der vorgelegte Planentwurf trägt dem Planungsziel des Rates Rech­nung, in dem er für den Planbereich eine Wohnbaufläche aus­weist. Die bereits benannte Staße »Am Bußkreuz« erschließt das Gebiet ringförmig von der Hauptstraße aus. Die Einbin­dung an die Landschaft erfolgt durch bereits vorhandene priva­te Grünflächen (Hecken) als Ortsrandeingrünung sowie den be­reits geschaffenen Grünbereich einschließlich Tfeich an der Hauptstraße. Ein besonderer Grünordnungsplan ist deshalb nicht erforderlich.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die vorge­zogene Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Kreispla­nungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 29.11.1989 der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1988

I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses: Soll-Einnahmen

686.169,03

624.086,77

1.310.255,80

1 Abgang alter Kasseneinnahme­reste

...

188,00

188,00

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

686.169,03

623.898,77

1.310.067,80

Soll-Ausgaben

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

686.169,03

686.169,03

623.898,77

623.898,77

1.310.067.80

1.310.067,80

Überschuß/Fehlbetrag

V*

Festgestellt:

Montabaur, 13.4.1989 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 auf ge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1989 bis 29.12.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Z imm er 110, öffentlich aus.

Oberelbert, 11.12.1989

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert

Jung, Ortsbürgenneister

Brennholzbestellung

Die Ortsgemeinde bietet für interessierte Einwohner die Mög­lichkeit, Buchenbrennholz zum Preis von 60,- DM/rm zu bestel­len. Die Bestellung muß umgehend bei mir während den Dienst­stunden erfolgen.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Neuer Revierleiter

Am 1.12. hat der neue Revierleiter des Forstreviers Elbert, Herr Gebhard Klein, seinen Dienst aufgenommen. Herr Klein ist z.Zt. noch wohnhaft in Heiligenroth und sucht dringend eine Wohnung. Falls in unserer Gemeinde eine kleinere Wohnung, die für eine E inzelperson geeignet ist, zur Verfügung steht, bitte ich um umgehende Mitteilung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Herr Klein Bürger unserer Gemeinde werden könnte.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

V