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Montabaur

Seite 13

Nr. 50/89

Frauengemeinschaft Horressen Es sind noch einige Preise von der Tbmbola, die anläßlich unse­lig Basars stattfand, abzuholen. Die Los-Nummern sind an der jßichentür und am Aushang angeschrieben. Die Preise sind ab- ziiholen bei Frau Schneckenbühl oder Frau Gerlach.

Boden

AHRBACHGEMEINDEN

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 4.12.1989 der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1988 I.

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs-

haushalt/DM

Vermögens-

haushalt/DM

Gesamt

DM

Soll-Einnahmen

i Abgang alter Kasseneinnahme­

669.600,97

211.521,38

781.122,36

reste

Summe bereinigte

6.974,62

v-

6.974,52

Soll-Einnahmen

562.626,45

211.521,38

774.147,83

Soll-Ausgaben

562.626,45

186.657,95

749.284,40

+ Neue Haushaltsausgabereste

24.863,43

24.863,43

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

562.626,45

211.521,38

774.147,83

Überschuß/Fehlbetrag -,-

Festgestellt:

Montabaur, 3.4.1989

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Reusch, I. Beigeordneter

V

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung nahmen die Ratsmit­glieder Anni Eulberg und Theo Herz wegen Sonderinteresse gern. § 22 I GemO nicht teil.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1989 bis 29.12.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Boden, 11.12.1989

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Boden Eulberg, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1990 vom 11.12.1989 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.12.1989 hiermit bekanntgemacht wird:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 543.000,-- DM

in der Ausgabe auf. . 543.000,-- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf .. . 283.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 283.000,- DM

festgesetzt.

Es werden festgesetzt:

L der Gesamtbetrag der Kredite auf. -

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigngen auf. -

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund . 36,- DM

für den zweiten Hund. 54,- DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVbl. S. 419)kei­ne Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 6.12.1989 (S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1989 bis 29.12.189, während der allgemeinen Dienststunden, im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Boden, den 11.12.1989

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Boden

Eulberg, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBl. S. 135).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden vom 04.12.1989

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1990 einstimmig verabschiedet

Unter Tagesordnungspunkt 1 der Sitzung stand die Verabschie­dung des Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1990 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in Ab­stimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklär­te der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1990, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, erhält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben:. je 543.000 DM

Vermögenshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben:. je 283.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1990 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A: . 220 %

Grundsteuer B: . 240 %

Gewerbesteuer: . 300 %

Hundesteuer:

für den 1. Hund.. 36,-- DM

für den 2. Hund. 54,- DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1990 eihält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht.