Montabaur
Seite 13
Nr. 50/89
Frauengemeinschaft Horressen Es sind noch einige Preise von der Tbmbola, die anläßlich unselig Basars stattfand, abzuholen. Die Los-Nummern sind an der jßichentür und am Aushang angeschrieben. Die Preise sind ab- ziiholen bei Frau Schneckenbühl oder Frau Gerlach.
Boden
AHRBACHGEMEINDEN
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 4.12.1989 der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1988 I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungs-
haushalt/DM
Vermögens-
haushalt/DM
Gesamt
DM
Soll-Einnahmen
i Abgang alter Kasseneinnahme
669.600,97
211.521,38
781.122,36
reste
Summe bereinigte
6.974,62
v-
6.974,52
Soll-Einnahmen
562.626,45
211.521,38
774.147,83
Soll-Ausgaben
562.626,45
186.657,95
749.284,40
+ Neue Haushaltsausgabereste
24.863,43
24.863,43
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
562.626,45
211.521,38
774.147,83
Überschuß/Fehlbetrag -,-
Festgestellt:
Montabaur, 3.4.1989
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Reusch, I. Beigeordneter
V“
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung nahmen die Ratsmitglieder Anni Eulberg und Theo Herz wegen Sonderinteresse gern. § 22 I GemO nicht teil.
III.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1989 bis 29.12.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Boden, 11.12.1989
(S.) Ortsgemeindeverwaltung Boden Eulberg, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1990 vom 11.12.1989 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.12.1989 hiermit bekanntgemacht wird:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 543.000,-- DM
in der Ausgabe auf. . 543.000,-- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .. . 283.000,-- DM
in der Ausgabe auf. 283.000,- DM
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
L der Gesamtbetrag der Kredite auf. -
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigngen auf. -
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund . 36,- DM
für den zweiten Hund. 54,- DM
für jeden weiteren Hund. 72,- DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVbl. S. 419)keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 6.12.1989 (S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1989 bis 29.12.189, während der allgemeinen Dienststunden, im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Boden, den 11.12.1989
(S.) Ortsgemeindeverwaltung Boden
Eulberg, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBl. S. 135).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden vom 04.12.1989
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1990 einstimmig verabschiedet
Unter Tagesordnungspunkt 1 der Sitzung stand die Verabschiedung des Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1990 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in Abstimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1990, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, erhält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben:. je 543.000 DM
Vermögenshaushalt:
Einnahmen/Ausgaben:. je 283.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1990 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A: . 220 %
Grundsteuer B: . 240 %
Gewerbesteuer: . 300 %
Hundesteuer:
für den 1. Hund.. 36,-- DM
für den 2. Hund. 54,- DM
für jeden weiteren Hund. 72,- DM
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1990 eihält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht.

