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Nr. 49/89

atu ng über die Weiterführung der BaumaOnahme ^Geräte- und Unterstellgebäude am Sportplatz

Verschiedenes

i Nichtöffentliche Sitzung ' ' denes

en, 5.12.1989 Jumächer, Ortsbürgermeister

Grün-Weiß e.V. Görgeshausen «nächste Spiel von Grün-Weiß e.V. Görgeshausen gegen den i'Horbach findet am Sonntag, 10.12.189, um 14.00 Uhr in Gör­zhausen statt.

SF Eisbachtal iMSTAG, 9.12.89: C-Jugend-Leistimgsklasse FEisbachtal SV Rheinbreitbach, um 14.45 Uhr im Eisbach- jstadion in Nentershausen Jugend-Gruppenliga Ost

FEisbachtal JSG Rosenheim, um 16.00 Uhr im Eisbachtal- ädion in Nentershausen

ONNTAG, 10.12.89: A-Jugend-Verbandsliga Rheinland FEisbachtal Sportvereinigung Andernach, um 11.00 Uhr i Eisbachtalstadion in Nentershausen iriTWOCH, 13.12.89: B-Jugend-Rheinlandpokal, Achtelfi-

ale

FEisbachtal JSG Andernach, um 19.30 Uhr im Eisbachtal- ;adion in Nentershausen.

ieZeiten des Hallentrainings in der Freiherr-vom-Stein-Halle [Nentershausen erfragen die Sportler bitte bei den jeweiligen bungsleitem.

Frauenchor »Georgia« Görgeshausen uSonntag, 17. Dezember 1989, findet um 15.00 Uhr die Weih- htsfeier des Frauenchores »Georgia« statt. Alle Mitglieder bdherzlich eingeladen ins Vereinslokal, Gasthaus »Zum We- wald«.

Großholbach

öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1989 vom 29.11.1989 I.

r Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord- rngfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)folgen- [Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- mg der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde 21.11.1989 hiermit bekanntgemacht wird:

. § 1 |it dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht

um

DM

vermindert

um

DM

und damit der Ge­samtbetrag des Haus­haltsplanes einschließ­lich der Nachträge

gegenüber bisher DM

auf nun­mehr DM- festge- setzt

641.000,-

534.000,-

541.000,-

534.000,-

424.000,-

436.000,-

424.000,-

436.000,-

»Verwaltungs-

nhalt

Einnahmen [Ausgaben n Vermögenshaus-

I Einnahmen [Ausgaben

7.000,-

7.000,-

12 . 000 ,- - 12 . 000 ,- -

§2

[werden neu festgesetzt:

Fr Gesamtbetrag der Kredite »bisher 0,- DM auf 73.539,- DM

F Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen j 1 bisher - DM auf - DM.

»Steuersätze werden nicht geändert.

J §4

^berfläehenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen

T»t unverändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S.

419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der Nach- tragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 73.539,- DM.

5430 Montabaur, 21.11.1989

(S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10

(S.) Im Aufträge: Hannappel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.12.1989 bis 20.12.1989 während der allgemeinen Dienststun­den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Großholbach, den 29.11.1989 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großhol­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 17.11.1989

Nach Genehmigung einer Niederschrift über eine vorangegan­gene Ratssitzung stand unter Tagesordnungspunkt 2 die Verab­schiedung des Nachtragshaushaltsplanes/der Nachtragshaus­haltssatzung 1989 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur hatte hierzu in Abstimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläute­rung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zu­stimmung zum Nachtragshaushaltsplan und der Nachtrags­haushaltssatzung. Nähere Einzelheiten zum Nachtragshaus­haltsplan der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushalts­jahr 1989 können Sie aus dem nachfolgenden Tfext entnehmen:

Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wird aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:

1. Hotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten entsteht ein er­heblicher Fehlbetrag. Der Haushaltsausgleich ist nur durch die Änderung der Haushaltssatzung zu erreichen.

2. Bei einzelnen Haushaltsstellen sind Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erhebli­chen Umfang annehmen.

3. Es sind Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investi­tionsmaßnahmen zu tätigen.

Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses sind sämtliche Einnahmen- und Ausgabensätze fortgeschrieben bzw. dem vor­aussichtlichen Bedarf angepaßt worden. Als Auswirkung die­ser Fortschreibung ist festzustellen:

a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes vermindern sich von ursprünglich 641.000 DM um 7.000 DM auf nunmehr 534.000 DM.

b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich von ursprünglich 424.000 DM um 12.000 DM auf nunmehr 436.000 DM.

c) Der Gesamtbetrag der Kredite erhöht sich von ursprüng­lich 0 DM auf 73.539 DM auf 73.539 DM.

Verwaltungshaushalt

Eine deutlich positive Entwicklungdes Verwaltungshaushaltes gegenüber den bisherigen Ansätzen dokumentiert der Zufüh­rungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 47.000 DM.

Er liegt um 21.000 DM über dem bisher gültigen Zuführungsbe­trag- . , 0 , , gfnA

Hervorgerufen wird dies fast ausschließlich durch die Einspa­rungen bei den Zinsausgaben an den Kreditmarkt infolge der re­lativ späten Darlehensaufnahme für das Haushaltsjahr 1988.