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Nr. 49/89
atu ng über die Weiterführung der BaumaOnahme ^Geräte- und Unterstellgebäude am Sportplatz
Verschiedenes
i Nichtöffentliche Sitzung ' ' denes
en, 5.12.1989 Jumächer, Ortsbürgermeister
Grün-Weiß e.V. Görgeshausen «nächste Spiel von Grün-Weiß e.V. Görgeshausen gegen den i'Horbach findet am Sonntag, 10.12.189, um 14.00 Uhr in Görzhausen statt.
SF Eisbachtal iMSTAG, 9.12.89: C-Jugend-Leistimgsklasse FEisbachtal — SV Rheinbreitbach, um 14.45 Uhr im Eisbach- jstadion in Nentershausen Jugend-Gruppenliga Ost
FEisbachtal — JSG Rosenheim, um 16.00 Uhr im Eisbachtal- ädion in Nentershausen
ONNTAG, 10.12.89: A-Jugend-Verbandsliga Rheinland FEisbachtal — Sportvereinigung Andernach, um 11.00 Uhr i Eisbachtalstadion in Nentershausen iriTWOCH, 13.12.89: B-Jugend-Rheinlandpokal, Achtelfi-
ale
FEisbachtal — JSG Andernach, um 19.30 Uhr im Eisbachtal- ;adion in Nentershausen.
ieZeiten des Hallentrainings in der Freiherr-vom-Stein-Halle [Nentershausen erfragen die Sportler bitte bei den jeweiligen bungsleitem.
Frauenchor »Georgia« Görgeshausen uSonntag, 17. Dezember 1989, findet um 15.00 Uhr die Weih- htsfeier des Frauenchores »Georgia« statt. Alle Mitglieder bdherzlich eingeladen ins Vereinslokal, Gasthaus »Zum We- wald«.
Großholbach
öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1989 vom 29.11.1989 I.
r Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord- rngfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)folgen- [Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- mg der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde 21.11.1989 hiermit bekanntgemacht wird:
. § 1 |it dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
um
DM
vermindert
um
DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher DM
auf nunmehr DM- festge- setzt
641.000,-
534.000,-
541.000,-
534.000,-
424.000,-
436.000,-
424.000,-
436.000,-
»Verwaltungs-
nhalt
Einnahmen [Ausgaben n Vermögenshaus-
I Einnahmen [Ausgaben
7.000,-
7.000,-
12 . 000 ,- - 12 . 000 ,- -
§2
[werden neu festgesetzt:
Fr Gesamtbetrag der Kredite »bisher 0,- DM auf 73.539,- DM
F Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen j 1 bisher - DM auf - DM.
»Steuersätze werden nicht geändert.
J §4
^berfläehenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen
T»t unverändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S.
419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der Nach- tragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 73.539,- DM.
5430 Montabaur, 21.11.1989
(S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10
(S.) Im Aufträge: Hannappel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.12.1989 bis 20.12.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Großholbach, den 29.11.1989 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 17.11.1989
Nach Genehmigung einer Niederschrift über eine vorangegangene Ratssitzung stand unter Tagesordnungspunkt 2 die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes/der Nachtragshaushaltssatzung 1989 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in Abstimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Nachtragshaushaltsplan und der Nachtragshaushaltssatzung. Nähere Einzelheiten zum Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1989 können Sie aus dem nachfolgenden Tfext entnehmen:
Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wird aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:
1. Hotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten entsteht ein erheblicher Fehlbetrag. Der Haushaltsausgleich ist nur durch die Änderung der Haushaltssatzung zu erreichen.
2. Bei einzelnen Haushaltsstellen sind Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblichen Umfang annehmen.
3. Es sind Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen zu tätigen.
Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses sind sämtliche Einnahmen- und Ausgabensätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt worden. Als Auswirkung dieser Fortschreibung ist festzustellen:
a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes vermindern sich von ursprünglich 641.000 DM um 7.000 DM auf nunmehr 534.000 DM.
b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich von ursprünglich 424.000 DM um 12.000 DM auf nunmehr 436.000 DM.
c) Der Gesamtbetrag der Kredite erhöht sich von ursprünglich 0 DM auf 73.539 DM auf 73.539 DM.
Verwaltungshaushalt
Eine deutlich positive Entwicklungdes Verwaltungshaushaltes gegenüber den bisherigen Ansätzen dokumentiert der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 47.000 DM.
Er liegt um 21.000 DM über dem bisher gültigen Zuführungsbetrag- . , 0 , , gfnA
Hervorgerufen wird dies fast ausschließlich durch die Einsparungen bei den Zinsausgaben an den Kreditmarkt infolge der relativ späten Darlehensaufnahme für das Haushaltsjahr 1988.

