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Nr. 49/89
. ^eger Stelle möchte ich allen danken, die zu diesem guten Er- «bnis beigetrage haben. Insbesondere Dank sagen möchte ich fhrista und Albrecht Fetz, Günter Dommermuth und Eduard ’Tmtm, <^ e Sammlung durchgeführt haben, liebnut Heiden, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 15.11.1989
Wirtschafts- und Fällungsplan 1990 beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig den in der Sitzung vorbegenden Wirtschafts- und Fällungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1990. Dieser sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 204,575 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 203.130 DM vor. Der Holzeinschlag beträgt für das Forstwirtschaftsjahr 1990 1,790 fm. Dieser teilt sich auf folgende Baumsorten auf:
166 fm Eiche, 595 fm Buche, 955 fm Fichte und 85 fm Kiefer.
Haushaltsrechnung 1988 beschlossen und Entlastung fUr das Haushaltsjahr 1988 erteilt
Ebenfalls einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen.
Vertrag zur Errichtung eines Breitbandnetzes zugestimmt Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat dem im Entwurf vorgelegten Gestattungsvertrag mit der Firma SÜWEDA, Mainz, der die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Ortsge- meinde Welschneudorf zum Inhalt hat.
Informationen über die Ausgestaltung dieses Gestattungsvertrages werden im Rahmen einer gesonderten Veröf f entlichungin einem der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes bekanntgegeben, da dieser Vertrag inhaltsgleich sämtlichen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die wesentlichen Aussagen dieses Vertrages beziehen sich auf die Gestattung seitens der Gemeinde, der Firma SÜWEDA, die öffentlichen Verkehrsflächen für die Errichtung und Betreibung einer Breitbandverteilanlage bereitzustellen. Die Verkabelungsoll innerhalb von 36 Monaten flächendeckendin der Verbandsgemeinde erfolgen. Auf Antrag erhalten die Anschlußnehmer Anschluß an die Breitbandverteilanlage. Das Entgelt für den Kabelanschluß, das im Einvernehmen mit der Ortsge- meinde festgesetzt wird, beträgt als Monatsgebühr ma xim al 29,80 DM pro Wohneinheit incl. Mehrwertsteuer bzw. als Alternative die noch zu vereinbarenden Sonderpreise (Einmalzah- lung, Vorauszahlung). .
Neue Straßenreinigungssatzung verabschiedet Der Beschluß über denEntwurf einerneuen Straßenreinigungs- [Satzung erfolgte mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Gegen-Stimme. Die I derzeit geltende Straßenreinigungssatzung ist aus dem Jahre 1967. Mit der neuen Satzung soll mm die satzungsrechtliche Re- I gelung der heutigen Rechtslage und auch dem seit einigen Jähren in der Gemeinde praktizierten Verfahren beim Winterdienst langepaßt werden. Die Reinigungs-, Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger erstreckt sich künftig grundsätzlich nur auf die Bürgersteigflächen bzw. bei deren Fehlen auf einen 1,5 m breiten Streifen sowie auf die Fahrbahnrinne. Nach Vorlage bei der Kreisverwaltung wird die Satzung in einem der nächsten Wochenblätter veröffentlicht. ^
Zwei Pläne für den Bereich des Sportplatzes Nachdem ein Antrag auf Vertagungdes Tagesordnungspunktes “Planungsauftrag für den Sportplatzbereich« mit 3 Jastimmen 5 Gegen-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt wurde, beschloß der Ortsgemeinderat, für den Sportplatzbe- pich zwei Pläne anfertigen zu lassen. Eine Aufplanung des Bereiches soll mit Tbnnisanlagen und ein Plan ohne Ttennisanlagen pfolgen.
Verwendung des Reinerlöses des Wohltätigkeitskonzertes |Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Reinerlös des IWohltätigkeitskonzertes in Höhe von 1.140 DM je zur Hälfte an jdie Behinderten im Heinrich-Haus in Engers und die Kinder- IKrebshilfe zu spenden.
pubwagen für die Kurfiirstenhalle
^stimmig beschloß der Rat die Anschaffung eines Hubwa- für die Kurfürstenhalle. Die Kosten belaufen sich auf ca.
NO,- DM.
Neue Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Welschneudorf beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß ebenfalls einstimmig, die Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 1989 bis 1994 in der Form, wie sie von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegt wurde.
Die Geschäftsordnung beinhaltet zum einen allgemeine Vorschriften, wie z.B. Bekanntmachungen und Öffentlichkeit der Sitzungen sowie spezielle Vorschriften über den Ablauf der Sitzungen (Befugnisse des Vorsitzenden, Antragsrechte der Ratsmitglieder, Durchführung von Wahlen im Gemeinderat). Stellungnahme zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Verbandsgemeinderat hatte vor einigen Monaten den Beschluß gefaßt, als 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Heiligenroth für die Ansiedlung weiterer Industriebetriebe eine gewerbliche Baufläche auszuweisen. Der Ortsgemeinderat war im Rahmen des § 67 Abs. 2 GemO aufgefordert, zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Am Ende der Beratung, in der sowohl die gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes geäußerten Bedenken als auch die hierzu abgegebene Stellungnahme der Verwaltung erörtert wurden, stimmte der Ortsgemeinderat bei 4 zu 4 Stimmen gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Anmeldung der Schulanfänger 1990 für Welschneudorf und Oberelbert
Am Donnerstag, 14.12.1989, werden in der Grundschule Welschneudorf die Schulanfänger von 1990 in der Zeit von 14.15 bis 16.00 Uhr angemeldet. Der Schulbezirk umfaßt die Orte Oberelbert und Welschneudorf. Alle Kinder, die vor dem 1. Juli des folgenden J ahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag habe, können angemeldet werden.
Weihnachtsbaumverkauf
Weihnachtsbaumverkauf bei der Familie Stahlhofen am Samstag, 16.12.1989, von 13.00 bis 14.30 Uhr zum Preis von 10,-- DM pro Baum.
SV Welschneudorf
Am Sonntag, 10. Dezember 1989, trifft die 1. Mannschaft in ihrem letzten Heimspiel in diesem Jahr auf die Elf von Steinefrenz/Weroth II. Anstoß ist um 14.00 Uhr auf dem Sportplatz Welschneudorf. Die Mannschaft trifft sich um 13.00 Uhr am Sportplatz.
Unsere diesjährige Gesamt-Weihnachtsfeier findet am Samstag, 9.12.1989, ab 20.00 Uhr im Vereinslokal Gasthaus »Zum Hannes« statt. Es ist ein kleines Progr amm unter Mitwirkung der einzelnen Abteilungen sowie eineTbmbola geplant. Alle Mitglieder des S V W und Freunde des Vereins sind herzlich zu dieser Weihnachtsfeier eingeladen.
Die Weihnachtsfeier für die Kinder des SVW muß wegen Tter- minschwierigkeiten von Sonntag, 17.12. auf Samstag, 16.12. vorgezogen werden. Beginn: 15.00 Uhr, ebenfalls im Vereinslokal »Zum Hannes«. Wie in jedem J ahr wird auch diesmal wieder, wenn auch mit etwas Verspätung, der Nikolaus kommen. Auch hier ist ein Programm vorgesehen. Natürlich sind auch die Eltern, Omas und Opas recht herzlich willkommen. Es gibt auch wieder Kaffee und Kuchen.
Kinderchor Welschneudorf Tfermine für Dezember 1989
Sonntag, 10.12.1989, Auftritt bei der Altenfeier. Die Kinder treffen sich um 15.00 Uhr vor der Gaststätte »Zum Hannes«. Sonntag, 17.12.89, Auftritt bei der Altenfeier in Oberelbert. Nä- heres wird noch in der Chorprobe bekanntgegeben.
Freitag, 15.12.89, Generalprobe für den Auftritt in der Kirche. Treffpunkt um 16.30 Uhr in der Kirche.
Dienstag, 26.12.89, 2. Weihnachtsfeiertag. Musikalische Gestaltung der Messe durch den Kinderchor.
MGV »Eintracht« 1892 Welschneudorf Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversamlung des Männergesangvereins findet am Samstag, 13.1.90,20.00 Uhr, im Saal des Vereinslokals »Westerwälder Hof« statt.
Stiftungsfest • Vorankündigung Am Samstag, 27. Januar 1989, feiert der Männergesangverein sein traditionelles Stiftungsfest. Beginn um 20.00 Uhr in der Kurfürstenhalle.

