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Nr. 49/89

1 d eg Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« im Zuge der Bebauung des Grundstücks Flur 6, Flurstück Nr. 26/1, Eigentümer: Eheleute Eichmann, Neuhäusel Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der ' bleute Elingshausen, Koblenz-Arzheim, auf Tfeilung der Grundstücke »In der Augst«, Flur 10, Flurstücke Nr. 123 -126

g Verschiedenes II Nichtöffentliche Sitzung

.' Genehmigung der Niederschriften (nichtöffentlicher Tfeil) über die Sitzungen des Rates am 02.11.1989 und 16.11.1989

2, Grundstücksangelegenheiten V Verschiedenes Ifieuhäusel, 4.12.1989 Hümmerich, Ortsbürgermeister

I öffentliche Bekanntmachung

I der Hausbaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses [ des Ortsgemeinderates vom 2.11.1989 der j Ortsgemeinde Neuhäusel fUr das Haushaltsjahr 1988

Haushaltsrechnung

Mstellimg des Ergebnisses:

Verwaltungs-

haushalt/DM

Vermögens-

haushalt/DM

Gesamt

DM

[Soll-Einnahmen

Summe bereinigte

1.296.121.51

766.130,00

2.062.251,61

Solleinnahmen

1.296.121,51

766.130,00

2.062.261,51

[Soll-Ausgaben

J Abgang alter Haushaltsausga-

1.296.121,51

932.002,83

2.228.124,34

bereste

Somme bereinigte

V

165.872,83

166.872,83

Soll-Ausgaben

1.296.121,51

766.130,00

2.062.261,61

ÜbenchuQ/Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 6.4.1989

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Keusch, I. Beigeordneter

V"

H.

Entlastungsbeschluß

per Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufge- IsteUte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird pchlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meindefür das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang picht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung pach § 100 GemO erteilt. Ortsbürgermeister Hümmerich pimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderin- Iteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

III.

öffentliche Auslegung

pie Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt vom 11.12.1989 bis 20.12.1989 während der allgemeinen Dienststun- pen im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, zur Einsichtnahme [öffentlich aus.

Peuhäusel, 29.11.1989 lOrtagemeindeverwaltung Neuhäusel [Hümmerich, Ortsbürgermeister

B 49 - Umgehung Neuhäusel

I Vermessungsarbeiten

Pas Straßenbauamt Vallendar beabsichtigt, für die Umgehung p uhäusel - Bundesstraße 49 - in o.a. Abschnitt »Vorarbeiten« r m ' § 16a Bundesfemstraßengesetz (FStrG) durchzuführen, prbei ist vorgesehen, Vermessungsarbeiten durchzuführen. [Hierbei ist es erforderlich, daß in der Zeit vom I Dezember 1989 bis Dezember 1990

Pjese Vorarbeiten durchgeführt werden, fiese Arbeiten sind vorgesehen in den Gemarkungen Neuhäu­sl. Kadenbach und Eitelbom (siehe Planausschnitt). r s ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Durchfüh- | ui g aller vorgenannten Arbeiten Einzelheiten der geplanten f ^aßnahme, wiez.B. die Inanspruchnahmeeinzelner Grund­ig 1 ® für die eigentliche Baudurchführung, nicht erkennen

für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundes- Pnstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 01.10.1974

(BGBl. I, S. 2413) in § 16a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und son­stige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung zu dulden haben.

Gemäß § 16a Abs. 2 des FStrG wird hiermit die Absicht, Vorar­beiten durchzuführen, den Eigentümern oder sonstigen Nut­zungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. Vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn wird ein Bediensteter unseres Amtes bzw. der durch uns beauftragten Firma die direkt Betroffenen unmittelbar unterrichten.

Entstehen durchVermessungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten immittelbare Vermögens­nachteile, wird gern. § 16a Abs. 3 des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet.

Seitens des Straßenbauamtes Vallendar erfolgt die Entschädi­gung aufgrund von Gutachten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landes­recht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde dieEntschädigungfest. Vor der Entscheidungsindalle Beteilig­ten zu hören.

Die Arbeiten werden von einer durch das Straßenbauamt Val­lendar beauftragten Firma durchgeführt.

Der Leiter des Straßenbauamtes Vallendar Rotter

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Verkehrsverein e.V. Neuhäusel

Am Samstag, 16.12.1989, findet im St. Anna-Haus die diesjähri­ge Weihnachtsfeier statt, für alle Vereinsmitglieder um 18.30 Uhr. Der Nachmittag ist den Senioren der Gemeinde gewidmet, von 16.00 -18.00 Uhr. Am 7.1.1990 findet die Jahreshauptver­sammlung des Verkehrsvereins im Hotel Fries, Neuhäusel, um 16.30 Uhr, statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung, 2. Ibtengedenken, 3. Jahresbericht, 4. Kassenbe­richt, 6. Neuwahl des Vorstandes, 6. Beschlußfassung des Jah­resprogramms 1990,7. Fahrt ins Altmühltal vom 17. bis 21. Ok­tober 1990, 8. Verschiedenes.

Alle Mitglieder des Vereins sind hierzu herzlich eingeladen.

Arbeitsgemeinschaft Unsere nächsten TterminefDonnerstag

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Uhr im Oktopus (Knusperhäuschen) Neuhäusel, 14-tägig. Nächstes mal am 14. Dez. und 28. Dez.