Einzelbild herunterladen

Nr. 45/89

Seite 9

Repräsentative Viehzählung zum 3. Dezember 1989

, Berichtszeitpunkt 3. Dezember 1989 findet bundesweit in dl dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine repräsen­tative Zählung der Rinder-, Schweine- und Schafbestände statt. Lkunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhalten- yl setriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Tie- «die sich am Zählungstag in Ställen und auf Flächen des Be­triebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Perso­nenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, «er die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rich­tig, nl f ht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Wichtige Hinweise:

jg) Grüne Wertstoff tonne:

Die grünen Wertstofftonnen werden jeweils in der ersten Woche Lines jeden Monats an den üblichen Müllabfuhrtagen entleert. Bitte in dieser Woche keine grauen Behälter heraussteilen.

In die grüne Ibnne darf nur Altpapier, d.h. Zeitungen, Zeit­schriften, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen und Ge­werbebetrieben eingefüllt werden.

Dabei ist zu beachten, daß zum Altpapier keine gewachsten Le- beusmittelverpackungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Party- [teller und -becher und Haferflockentüten gehören.

|Des weiteren auch keine Verpackungen, die teilweise mit Silber- ier versehen sind, wie man sie beispielsweise bei Bonbon-, s-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen findet, sowie alle [Cellophan- und Kunststoff Verpackungen.

[Bitte geben Sie tatsächlich sämtliches Altpapier in die grüne IVertstofftonne. Nur so haben Sie die Möglichkeit, den verblei­benden Restmüll in der grauen Tbnne unterzubringen.

[Nach den Bestimmungen der Satzung über die Abfallbeseiti- Igungim Westerwaldkreis vom03.08.1987 sind die Hauseigentü­mer verpflichtet, seit dem 01.01.1988 neben den grauen Müllge- [fäßen die gleiche Anzahl grüner Behältnisse für ihr Grundstück mhalten.

Gefäße können bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltun- i (außer Wirges und Montabaur) sowie bei der iVesterwaldkreis-Abfallbeseitigung, Bodener Straße, 5431 doschbeim, abgeholt werden.

b) Sperrmüll:

Sperrmüll sind alle festen Abfälle, die aus Haushaltungen stam­men und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert gesammelt werden müssen und nicht in die Müllgefäße bzw. zugelassenen Müll­ücke passen.

jVon der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen: Altpapier, flaschen, Gläser, Dosen, gefüllte Öltanks, geschlossene oder ge­rollte Farbeimer und Kühlschr änk e

Abfälle aus landwirtschaftlichen Betrieben wie Stacheidraht, Düngemittelsäcke usw., Gewerbemüll sowie Gegenstände^ die regen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) oder ihres Gewich­ts (über 100 kg) nicht verladen werden können, ßauschutt, wie Steine, Fensterscheiben, Fensterrahmen, Türen M Türrahmen, Balken usw. gehört ebenfalls grundsätzlich licht zum Sperrmüll In begrenztem Umfang wird Bauschutt je- itgenommen.

t z.B. für eine Tür bzw. einen Türrahmen, ein bis zwei Fen- r ohne Glas, also sperrige Gegenstände von kleinen Umbau- naßnahmen, allerdings keine Steina

(rer Sperrmüll muß für den Abtransport so bereitgestellt wer- ni daß ein schnelles Verladen gewährleistet ist. Die Menge rf das übliche Maß nicht übersteigen.

Pswird davon ausgegangen, daß pro Haushalt 1 cbm Sperrmüll ^gefahren wird.

PjeSperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr. Jede Straße "nur einmal befahren.

oblemabfälle/Sondermüll:

i den genannten Thgen werden in den benannten Städten und pememden Annahmestellen für Problemabfälle aus Haushal- F eingerichtet.

(h w 011 m < ^ esen sämtliche umweltschädlichen

Tausabfälle kostenlos anliefern. Dazu zählen insbesondere:

Chemikalien, Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzen­schutzmittel, Säuren, Medikamente, Gifte, Batterien jeder Art, Altreifen, Altöl und anderes mehr.

Denken Sie beim Hausputz, beim Aufräumen der Hobbywerk­statt oder der Hausapotheke an die hier genannten 'Ifermine. Be­achten Sie darüber hinaus noch die gesonderten Veröffentli­chungen.

Sie leisten mit Ihrer Anlieferungeinen aktiven Beitrag zum vor­beugenden Umweltschutz.

Gewerbetreibende wenden sich bitte für die Abholung von Problemabfällen unmittelbar an die Gesellschaft zur Beseiti­gung von Sonderabfällen Rheinland-Pfalz (GBS), 6711 Gerols­heim, TbL 06233/77060.

Soweit nicht die Möglichkeit besteht, die vorgenannten Ein­sammlungstermine wahrzunehmen, können Besitzer van Son­derabfällen diese auch auf den Deponien Meudt und Rennerod sowie im Fuhrparkgebäude in Moschheim kostenlos anliftfe rn. Die Anlieferung kann montags bis freitags von 8.00 -16.00 Uhr erfolgen. Samstags ist eine Anlieferung ausschließlich auf den Deponien in der Zeit von 8.00 12.00 Uhr möglich.

Ratschläge/Tips

Jeder Bürger hat Möglichkeiten, aktiven Umweltschutz zu be­treiben: Denken Sie daran, Umweltschutz ist nicht allein eine Aufgabe des Staates. Umweltschutz geht vielmehr alle an. Viele Millionen Quellen - jedes einzelne Kfz, jede Heizungsanlage, je­der Haushalt und jeder einzelne Verbraucher- sind Ursachen der verbreiteten Umweltbelastung.

Durch umweltbewußtes Handeln kann darum jeder seinen Bei­trag zum Umweltschutz leisten.

- Kaufen Sie keine unnötigen Verpackungen.

Garten- und Küchenabfälle sind wertvolle Stoffe für die Kompostierung und sollten nach Möglichkeit nicht in die Mülltonne wandern. Prüfen Sieeinmal, ob Sie nicht in Ihrem Garten einen Komposthaufen anlegen können.

Verbrauchtes Fritteusen-Fett gehört weder in die Abf allton- ne noch in dieTbilette. Im Kreis ansässige Aufbereitungsfir­men, wie z.B. Fa Hinske, 5419 Ettinghausen, IfeL 06435/2331, und Fa Martin, 5419 Otzingen, TbL 02602/6211, nehmen es an bzw. holen es bei größeren Men­gen auch ab.

- Die sparsame Dosierung von Waschmitteln schützt unsere Gewässer vor schädlichen Phosphaten und Ibnsiden.

- Altglas nicht in die Mülltonne, sondern in die Altglas- Container werfen. In den Altglascontainer sollen: Alle Hohl­glasabfälle wie Glasflaschen, Glasbehälter für Nahrungs­und Genußmittel.

Nicht in den Container dürfen: Flachglasabfälle, wie Fenster- und Spiegelglas, Bleikristallgläser, Porzellan-, Tbn- und Steingutbehälter, Leuchtstoffröhren und Glühbirnen, gefüllte Flaschen und Gläser.

Altpapier in die grüne Wertstofftonne füllen.

- Keine Schadstoffe (Problemmüll) in die Mülltonne geben. Gesonderte Einsammelaktionen finden in jeder Verbands­gemeinde statt (siehe besondere Ibrmine).

- Gebrauchte Batterien beim Neukauf dem Händler zurück­geben oder die separat aufgestellten Sammelbehälter be­nutzen.

- Arzneimittelreste und imbrauchbare Medikamente an die Apotheken zurückgeben.

Altöl den Verkaufsstellen beim Neukauf zurückgeben. Die­se sind zur kostenlosen Annahme verpflichtet.

In Ausnahmefällen kann Altöl von privaten Selbstölwechs- lera in Kleinstmengen kostenlos bei den nachfolgend ge­nannten Sammelstellen abgeliefert werden:

Zentrale Mülldeponie I, Meudt Zentrale Mülldeponie II, Rennerod Fuhrparkgebäude der Westerwaldkzeis-Abfallbeseitigung, Bodener Str., 5431 Moschheim

- Leere Margarinebecher nicht wegwerfen. Sie sind in der Re­gel lebensmittelecht und dadurch für die Aufbewahrung von Marmelade^ Haferflocken, Reis, Müsli, Gefriergut usw. geeignet.

- Alte Textilien können, soweit sie nicht zur Altkleidersamm­lung gegeben werden, als Putzlappen verwendet werden.

Beim Einkauf auf die Produkte achten, die durch das inter- nationale Umwelt zeichen der Vereinten N ationen besonders gekennzeichnet sind.

m

L