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Nr. 44/89

GIROD

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 17.10.1989

Ertrag zur Errichtung eines Breitbandnetzes zugesthnmt \gcb Genehmigung einer Niederschrift über eine vorangegan- eene Ratssitzung stand unter TOP 2 die Beratung und Be* Ulußfassung über einen Gestattungsvertrag mit der Fa.- WEDA AG, Mainz, über die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Ortsgemeinde Girod an.

pfto Hmmif r entsprach der Ortsgemeinderat dem im Entwurf vorgelegten Gestattungsvertrag, der die Errichtung eines Brutbandnetzes in der Ortsgemeinde Girod zum Inhalt hat. Informationen über die Ausgestaltung dieses Gestattungsver­trages «erden im Rahmen einer gesonderten Veröffentlichugn in einem der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes be­kanntgegeben, da dieser Vertrag inhaltsgleich sämtlichen Orts- g pffloinHan in der Verbandsgemeinde Montabaur zur Entschei­dung vorgelegt wird.

Die wesentlichen Aussagen dieses Vertrages beziehen sich auf die Gestattung seitens der Gemeinde der Fa. SÜWEDA, die öf­fentlichen Verkehrsflächen für die Errichtung und Betreibung einer Breitbandverteilanlage bereitzustellen. Die Verkabelung soll innerhalb von 36 Monaten flächendeckend in der Verbands­gemeinde erfolgen. Auf Antrag erhalten die Anschlußnehmer Anschluß an die Breitbandverteilanlage. Das Entgelt für den Kebelan Schluß, das im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde festgesetzt wird, beträgt als Monatsgebühr max. 29,80 DM pro Wohneinheit incL M wst. bz w. als Alternative die noch zu verein­barenden Sonderpreise (Einmalzahlung, Vorauszahlung).

Haushai tsüberschreltungen genehmigt Mehrere Haushaltsüberschreitungen bedurften wegen ihres Umfanges der Genehmigung des Rates, welcher einstimmig sei­ne Zustimmung gab.

So wurden z.B. für den Einbau einer Heizungsanlage im Ge­meindehaus 30.000 DM außerplanmäßig bereitgestellt. Den Auftrag zum Einbau einer Heizungsanlage in das gemeindeei­gene Wohnhaus Hauptstr. 29 erhielt aufgrund der Ratsbe- achlüsse vom 20.04.89 und 23.08.89 die billigstbietende Firma. Gleichzeitig wurde zu dieser Maßnahme ein Kreiszuschuß in Höhe von 7.600 DM beantragt. Für diese M aßnahme standen je­doch im Haushaltsplan keine Mittel zur Verfügung. Ebenfalls standen für den Erwerb eines Hausgrundstückes, bei der die Ortsgemeinde aufgrund eines Ratsbeschlusses ihr Vorkaufs- recht ausübte, die benötigten 126.000 DM nicht zur Verfügung. Dieses »Haushaltsloch« kann jedoch durch Mehreinnahmen bei dem Verkauf des ehern. Lehrerwohnhauses »gestopft« werden.

Beratung Uber den Wirtschafts- und Ftfllungsplan 1990 vertagt i Da der zuständige Revierförster in der Sitzung nicht anwesend war, beschloß der Ortsgemeinderat, diesen Tagesordnungs­punkt zu vertagen.

Beschluß Uber die Abstimmung der K 155 ebenfalls vertagt Nachdem der Ortsbürgermeister einige Informationen über die Abstufung der K155 gab, faßte der Rat Mer ebenfalls den Be­schluß, den TOP zu vertagen.

Dje Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag:

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BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen Bj. . Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen

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Wahl des Rt chnungsprüfungsausschusses Der Ortsgemeinderat wählte einstimmig folgende Mitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuß. Mitglieder: Bemi M eurer, Bernhard Steinebach, Jürgen Herbst Stellvertreter. Franz-Josef Bauch, Theo Eid, Gerd NolL

Vereinsring Girod - Kleinholbach

Martinszug 1989

Der Martinszug 1989 findet statt am 16.11.1989.

Beginnen wollen wir wie in den vergangenen Jahren mit einem Wortgottesdienst um 17.30 Uhr in der Kapelle Kleinhölbach. Gegen 18.00 Uhr nehmen wir dann vor der Kapelle Aufstellung und ziehen mit dem St. Martin und der Musik zum Martinsfeu­er, wo alle Kinder dann ihre Brezel erhalten.

Alle Kinder aus Girod und Kleinholbach sind mit ihren Eltern zur Tbilnahme recht herzlich eingeladen.

Ein Hinweis für alle Ortsvereine:

Der Aufbau des Martinsfeuers erfolgt am 11.11.89. Es wird er­wartet, daß von jedem Verein zwei Helfer zur Verfügung stehen. Wir treffen uns um 13.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Hannappel, Ortsbür gemieteter

GÖRGESH AU SEN

Verehrte Bürgerinnen und Bürger

Durch Verfügung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Kommunalaufsicht - vom 24.10.1989 wurde ich mit Wirkung vom 11.11.1989 zum Beauftragten der Ortsgemeinde Görges- hausen bestellt. In dieser Eigenschaft habe ich alle dem Orts­bürgermeister der Ortsgemeinde Görgeshausen nach den Vor­schriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz und ande­rer gesetzlicher Vorschriften obliegenden Aufgaben wahrzuneh­men.

Es liegt sicher im Interesse alle Bürger von Görgeshausen, der Kommunalaufsicht und mir, daß die Gemeinde in absehbarer Zeit wieder Uber einen eigenen Ortsbürgermeister und Ortsbei­geordnete verfügt.

Ich bitte daher alle verantwortungsbewußten »Görgeshäuser« mich bei der mir von Amts wegen übertragenen Aufgabe zu un­terstützen.

Im Vertrauen auf diese Unterstützung sowie auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle ihrer Gemeinde ver­bleibe ich mit freundlichen Grüßen Perne, Beauftragter

Meine Sprechstunden

Jeden Montag von 17.30 bis 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt Görgeshausen.

Goldene Hochzeit der Eheleute Beyer

Die Eheleute Josef und Maria Beyer begehen am 7. November ihre Goldene Hochzeit. Die Gemeinde wünscht dem Goldenen Hochzeitspaar alles Gute. Die Glückwünsche der Gemeinde werde ich den Eheleuten Beyer Überbringern

Martinsfeuer

Das diesjährige Martinsfeuer findet am 10. November wie üb­lich statt.

Perne, Beauftragter

GÖRGESHAUSEN Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 17.10.1989

Zu Beginn der Tagesordnung genehmigte der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan 1990, der Gesamteinnahmen in Höhe von 34.010 DM und Ge­samtausgaben in Höhe von 36.910 DM sowie einen Holzein­schlag von 70fmBuche,170fmFichte und 20 fmKiefer vorsieht. Anschließend gab Revierförster Keller das Forstbetriebsergeb- nis für das Jahr 1988 bekannt.

Kein Vorschlag für die Wahl des OrtsbUrgermeisters Der Tagesordnungspunkt, »Wahl des Ortsbürgermeisters«, der zusätzlich in die Tagesordnung auf genommen wurde, mußte er­gebnislos abgebrochen werden, da von den anwesenden Rats- mitgliedem kein Vorschlag zur Wahl des Ortsbürgermeisters er­folgte.

Wahl des Umlegungsausschusses Der Ortsgemeinderat wählte einstimmig folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern des Umlegungsausschusses:

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