Montabaur
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Hinweise aus der Bevölkerung haben ergeben, daß es sich bei
den Verursachern um Heranwachsende aus unserer Ortsgemeinde handelt. Ich bitte daher noch einmal die Kinder und Jugendlichen auf die Gefahren solchen Handelns hinzuweisen. Sollten sich diese mutwilligen Zerstörungen von Allgemeingut in Zukunft wiederholen, so wird die Ortsgemeinde Anzeige erstatten müssen.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
GROSSHOLBACH U mlegungsausschuß
B rininnfmaphnng
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Neuwiese- Kreuzwiese-Strüthchen (Erweiterung)« der Ortsgemeinde Großholbach ist am 25. Sept. 1989 auch für den restlichen Tfeil unanfechtbar geworden.
Von der Unanfechtbarkeit betroffen sind:
Ordn. Nr. 1.2 mit dem Zuteilungsgrundstück Nr. 407 der Flur 1; Ordn. Nr. 20 mit dem Einlagegrundstück Nr. 156 der Flur 1 und den Zuteilungsgrundstücken Nr. 409 und 410 der Flur 1; Ordn. Nr. 18 mit dem Einlagegrundstück Nr. 158 der Flur 1 und dem Zuteilunsgrundstück Nr. 412 der Flur 1;
Ordn. Nr. 20 mit dem Einlagegrundstück Nr. 157 der Flur 1 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 411 der Flur 1.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) Ld.F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBL S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung dar ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 02. Okt. 1989 in Kraft. Mit diesem Thgwird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Die Ausgleichszahlungen werden fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,6430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Großholbach schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 26.Sept. 1989
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Siegel (Reichling)
HEILBERSCHEID Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 19.09.1989
Hans-Jürgen Becker zum Schriftführer des Gemeinderates gewählt
Mit der Schriftführung in Ratssitzungen für die neu begonnene Wahlperiode betraute der Ortsgemeinderat Ratsmitgied Hans- Jürgen Becker.
Vertrag zur Errichtung eines Breitbandnetzes zugestimmt Einstimmig entsprach der Ortsemeinderat dem im Entwurf vorgelegten Gestattungsvertrag mit der Fa. SÜWEDA, Mainz,
der die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Orta<» ’ 'I
Heilberscheid zum Inhalt hat.
Informationen über die Ausgestaltung dieses Gestattun«, träges werden im Rahmen einer gesonderten Veröffentlichung einem der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblatt!» vl kanntgegeben, da dieser Vertrag inhaltsgleich sämtlicheoOrt gemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur zur Entsrü’ düng vorgelegt wird. Die wesentlichsten Aussagen diesesV träges beziehen sich auf die Gestattung seitens der j der Fa SÜWEDA, die öffentlichen Verkehrsflächen für dkE richtung und Betreibung einer Breitbandverteilanlage berat! zustellen. Die Verkabelung soll innerhalb von 26 Monatenfk] chsndeckend in der Verbandsgemeinde erfolgen. Auf Antras» halten die Anschlußnehmer Anschluß an die Breitbandvwteji anlage. Das Entgelt für den Kabelanschluß, das im Einverneb men mit der Ortsgemeinde festgesetzt wird, beträgl Monatsgebühr max. 29,80 DM pro Wohneinheit incL bzw. ab Alternative die noch zu vereinbarenden Sondwpnhej (Einmalzahlung, Vorauszahlung). 1
Neue Geschäftsordnung beschlossen Zu Beginn der neuen Legislaturperiode entschied der Rat öberl ene neue Geschäftsordnung. Diese fand in der vorgelegtenFonnl die einstimmige Zustimmung. Die Geschäftsordnun g rege u
hauptsächlich Verfahrensfragen im Verhältnis zwis chen den Go i meindeorganen (Bürgermeister und Gemeinderat).
Wirtschafts- und Fällungsplan 1990 N ach Sachvortragdurch den zuständigen Revierbeamten Kellerl stimmte der Rat dem Wirtschafts- und Fällungsplan 1990 einstimmig zu. Dieser Forstwirtschaftspan enthält folgende Festsetzungen:
Gesamteinnahmenf-ausgaben. je 106.010 DMI
Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 1.066 fm festgei und teilt sich wie folgt auf:
35 fm Eiche, 470 fm Buche, 440 fm Fichte, 120 fm Kiefer.
NENTERSHAUSEN Martinsfeuer
Auf dem Platz für das Martinsfeuer können keine »brennbaren«! Stoffe abgeladen werden, da sie für das dies jährigeMartinsfeua nicht mehr benötigt werden. Es geht nicht, daß der Platz umdas] Martinsfeuer zum Abladeplatz für Unrat und GartenabftUleg macht wird.
Wagner, 1. Beigeordneter
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 19.09.1989
Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes einstimmig bc-j schlossen
Unter dem Vorsitz des 1. Beigeordneten Josef Wagner, trat am! 19.09.1989 der Ortsgemeinderat zusammen.
Punkt 1 der Tagesordnung beinhaltete die Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrichtungswerk. Als sachver-1 ständige Berater nahmen Oberforstrat von der Wenze sowie der zutändige Revierbeamte, Forstamtmann Keller, an der Sitzung teiL Diese erläuterten dem Rat in einer umfassenden Darstelj lung die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes für die nächsten zehn Jahre.
Nachstehend werden einige Eckdaten zur Kenntnis gegeben: Der Wirtschaftswald umfaßt eine Fläche von 290,4 ha, hinzu kommen Nichtholzboden (Wege etc.) 13,1 ha, Nebenflächen 4,0| ha
Die Baumbestände umfassen zu 16 % Eichen, 59 % Buchen, 21
% Fichten und 6 % Kiefern. ImBewirtschaftungszeitrauml9"2
-1988 wurden insgesamt 2,7 Mia DM vereinnahmt. Dem stanj den Ausgaben von 2,6 Mia DM gegenüber, so daß insgesamt« ein Überschuß von ca 200.000 DM erwirtschaftet werden konnj te. Dies entspricht einem Jahresdurchschnitt von + 12.600DM.
Die Einnahmen setzten sich zu 85 % aus Holzverkäufen, zu aus Nebenkosten sowie zu 10 % aus Zuschußmitteln zusam^M- Die Ausgaben erstreckten sich zu 52 % auf Hauen, 18 % der Kulturen, 16 % Wegebau und 14 % Betriebskosten.
Für die nächsten 10 Jahre wurden Gesamteinnahmen von ca.
Mia DM und Ausgaben von 1,625 Mio. DM ermittelt.
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