Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 6

Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe)

im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ftlr die Heizperiode 1989/1990

I. Allgemeines

N ach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwen­dige Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Deckung des Heizungsbedarfes während der Wintermonate wird eine Heizungsbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Lei­stunghaben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebens­unterhalt auch einkommensschwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestrei­tenkönnen, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.

II. Anspruchs berechtigter Personenkreis Heizungsbeihilfen können erhalten:

1. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Ab­schnitt 2 BSHG

2. Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunter­halt nach Abschnitt 2 BHSG erhalten, wenn ihr Einkommen die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt um nicht mehr als 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes übersteigt.

3. Hilfesuchende, deren monatliches Einkommen 110 v.H. des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtL Mehrbedarf übersteigt mit der Maßgabe, daß das 7fache des übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe anzu­rechnen ist.

III. Höhe der Heizungsbeihilfe

Unter Berücksichtigung der differierenden Preise für feste und flüssige Brennstoffe werden folgende Beihhilfesätze ge­währt:

Haushaltsgruppe

1-2 Personen-Haush.

Untermieter

3-4 Personen-Haushalt

6- und mehr Personen-

Haushalt

feste flüssige

Brennstoffe

475,00 DM 390,00 DM

838,00 DM 273,00 DM

694,00 DM 488,00 DM

718,00 DM 686,00 DM

IV. Verfahren:

1. Für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG wird die Heizungsbeihilfe von Amts we­gen gewährt.

2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Hei­zungsbeihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Altes Rathaus, 1. Etage, gestellt werden. Die Antragsvor­drucke werden ebenfalls bei den Ortsbürgermeistern bereit­gehalten und können auch dort wieder eingereicht werden. Bei Antragstellung sind die Angaben über Einkommen, Ver­mögen sowie Aufwendungen für die Unterkunft und etwaige Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen ent­sprechend zu belegen. Es ist darauf zu achten, daß die Anträ­ge bis spätestens 31.10.1989 gestellt werden.

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

was -cvUt* *t t wo

Das Kath. Bildungswerk Westerwald informiert und lädt ein 1. Hoffnung auf Gewinn: Flucht in die Sucht Pathologisches Glücksspiel an Automaten - Strukturen, Hintergründe, Ursachen und Auswirkungen der sog. Spielsucht; Umgang mit »Spielern«

Zielgruppe: Eltern, Lehrer, Betroffene

ifl

Tfermin: Samstag, 30.09.1989,9.30 17.00 Uhr

Ort: Montabaur, Kath. Bezirksamt Leitung: Heinz-Josef Janssen, Kath. Sozialethische ArW. stelle Hamm lts

Kosten: 6,00 DM.

2.47. Bildungswoche mit Senioren Er wird alle Tränen abwischen.

Die Offenbarung des Johannes - ein imbekanntes Evaneelinm termin: Montag, 02.10.1989 - Freitag, 06.10.1989 6 ^

Ort: Hübingen, Familienferiendorf Leitung: M arianne Hilger, Hübingen, Lothar Bendel, Hübin «m Kosten: 150,00 DM für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt io nn DM für Kursgebühr. ' u

Den Einladungsprospekt mit näheren Informationen erhalten Sie beim Kath. Bildungswerk Westerwald, Auf dem Kalk n 6430 Montabaur, TbL 02602/2061. u '

Einladung

zur Gründungsversammlung einer Stadtkapelle der Stadt Montabaur

Von verschiedenen musikinteressierten Bürgern wurde der Wunsch zur Gründung eines Blasorchesters an mich heran­getragen, nachdem das Blasorchester der Freiwilligen Feuer­wehr seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ich bin der Meinung, daß eine Blaskapelle in das kulturelle Leben der Kreisstadt Montabaur gehört und daß es genü­gend musikinteressierte Mitbürgerinnen und Mitbürger ge­ben müßte, um einen solchen Klangkörper zu bilden.

Die Stadt Montabaur ist bereit, das mögliche zu tun, Hnmif eine »Stadtkapelle« existieren kann. Ein Dirigent wurde be­reits gefunden. Es liegt nunmehr an Ihnen, liebe Mitbürge­rinnen und Mitbürger, Ihr grundsätzliches Interesse in akti­ves Mittun umzusetzen.

Zur Gründungsvarsammlung der »Stadtkapelle« Monta­baur lade ich daher alle an der Mitwirkung an einem Blasor­chester interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger für Donnerstag, 26. Oktober 1989,19.00 Uhr in den Sitzungssaal (Altbau) des Rathauses ein.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Diakonie ches Werk

Informations- und Gespr&chsreihe zum Thema: Eßsttfrangen Programm:

Mittwoch, 20.09.1989

Die heimliche-Brech-Sucht

Ursachen der Heimlichkeit

- Eine frauenspezifische Krankheit?

Vortrag und Gespräch mit Frau Ulrike Hofmann, Ärztin und Mitarbeiterin der Selbsthilfeinitiative für Eßstörungen »Cinde- rella«, Frankfurt.

Mittwoch, 27.09.1989 Magersuchterkrankung

- Entstehung

- Äußere verstärkende Faktoren

Behandlungsmöglichkeiten

Vortragund Gespräch mit Herrn Dr. Peter Herrmann, Leiterder Klinik Altenkirchen und Frau Martina Ludwig, Sozialpädago­gin, Klinik für suchtkranke Frauen in Altenkirchen.

Ort: Lutherzentrum der ev. Kirchengemeinde Montabaur, El- gendorfer Straße. Beginn: jeweils 20.00 Uhr.

Hausfrauenbund

Am Montag, dem 26. Sept. 1989,20.00 Uhr findet eine Dichter­lesung mit J.O. Schneider in der Bürgerhalle des Rathauses in Montabaur unter dem Motto: »Sonniger Herbst« mit Musikun- termalung statt. Der OV-Westerburgist an diesem Abend unser Gast. Anmeldung bei Helga Beckmann, Tbl. 2233.

Hinweis für den Handarbeitskreis Wir treffen uns am Montag, dem 2. Okober 1989, 14.00 Uhr in der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle, Kirchstr. 10,5430 Montabaur. Auch die Interessenten für Hardanger-Handarbeit mögen sich einfinden.

Tischtennis für Anfänger im TuS Montabaur Wer ? Jungen und vor allem Mädchen bis 11 Jahre Wann ? Freitags von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr Wo ? J. Kehrein-Schultumhalle Montabaur, Gelbachstraße 'Hainen Susanne Kauth und Peter Bedenk.