Montabaur
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Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe)
im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ftlr die Heizperiode 1989/1990
I. Allgemeines
N ach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwendige Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Deckung des Heizungsbedarfes während der Wintermonate wird eine Heizungsbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Leistunghaben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch einkommensschwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestreitenkönnen, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.
II. Anspruchs berechtigter Personenkreis Heizungsbeihilfen können erhalten:
1. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG
2. Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BHSG erhalten, wenn ihr Einkommen die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt um nicht mehr als 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes übersteigt.
3. Hilfesuchende, deren monatliches Einkommen 110 v.H. des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtL Mehrbedarf übersteigt mit der Maßgabe, daß das 7fache des übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe anzurechnen ist.
III. Höhe der Heizungsbeihilfe
Unter Berücksichtigung der differierenden Preise für feste und flüssige Brennstoffe werden folgende Beihhilfesätze gewährt:
Haushaltsgruppe
1-2 Personen-Haush.
Untermieter
3-4 Personen-Haushalt
6- und mehr Personen-
Haushalt
feste flüssige
Brennstoffe
475,00 DM 390,00 DM
838,00 DM 273,00 DM
694,00 DM 488,00 DM
718,00 DM 686,00 DM
IV. Verfahren:
1. Für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG wird die Heizungsbeihilfe von Amts wegen gewährt.
2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Heizungsbeihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Altes Rathaus, 1. Etage, gestellt werden. Die Antragsvordrucke werden ebenfalls bei den Ortsbürgermeistern bereitgehalten und können auch dort wieder eingereicht werden. Bei Antragstellung sind die Angaben über Einkommen, Vermögen sowie Aufwendungen für die Unterkunft und etwaige Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen entsprechend zu belegen. Es ist darauf zu achten, daß die Anträge bis spätestens 31.10.1989 gestellt werden.
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
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Das Kath. Bildungswerk Westerwald informiert und lädt ein 1. Hoffnung auf Gewinn: Flucht in die Sucht Pathologisches Glücksspiel an Automaten - Strukturen, Hintergründe, Ursachen und Auswirkungen der sog. Spielsucht; Umgang mit »Spielern«
Zielgruppe: Eltern, Lehrer, Betroffene
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Tfermin: Samstag, 30.09.1989,9.30 • 17.00 Uhr
Ort: Montabaur, Kath. Bezirksamt Leitung: Heinz-Josef Janssen, Kath. Sozialethische ArW. stelle Hamm lts ‘
Kosten: 6,00 DM.
2.47. Bildungswoche mit Senioren Er wird alle Tränen abwischen.
Die Offenbarung des Johannes - ein imbekanntes Evaneelinm termin: Montag, 02.10.1989 - Freitag, 06.10.1989 6 ^
Ort: Hübingen, Familienferiendorf Leitung: M arianne Hilger, Hübingen, Lothar Bendel, Hübin «m Kosten: 150,00 DM für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt io nn DM für Kursgebühr. ’ ' u
Den Einladungsprospekt mit näheren Informationen erhalten Sie beim Kath. Bildungswerk Westerwald, Auf dem Kalk n 6430 Montabaur, TbL 02602/2061. u '
Einladung
zur Gründungsversammlung einer Stadtkapelle der Stadt Montabaur
Von verschiedenen musikinteressierten Bürgern wurde der Wunsch zur Gründung eines Blasorchesters an mich herangetragen, nachdem das Blasorchester der Freiwilligen Feuerwehr seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ich bin der Meinung, daß eine Blaskapelle in das kulturelle Leben der Kreisstadt Montabaur gehört und daß es genügend musikinteressierte Mitbürgerinnen und Mitbürger geben müßte, um einen solchen Klangkörper zu bilden.
Die Stadt Montabaur ist bereit, das mögliche zu tun, Hnmif eine »Stadtkapelle« existieren kann. Ein Dirigent wurde bereits gefunden. Es liegt nunmehr an Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ihr grundsätzliches Interesse in aktives Mittun umzusetzen.
Zur Gründungsvarsammlung der »Stadtkapelle« Montabaur lade ich daher alle an der Mitwirkung an einem Blasorchester interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger für Donnerstag, 26. Oktober 1989,19.00 Uhr in den Sitzungssaal (Altbau) des Rathauses ein.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Diakonie ches Werk
Informations- und Gespr&chsreihe zum Thema: Eßsttfrangen Programm:
Mittwoch, 20.09.1989
Die heimliche Eß-Brech-Sucht
• Ursachen der Heimlichkeit
- Eine frauenspezifische Krankheit?
Vortrag und Gespräch mit Frau Ulrike Hofmann, Ärztin und Mitarbeiterin der Selbsthilfeinitiative für Eßstörungen »Cinde- rella«, Frankfurt.
Mittwoch, 27.09.1989 Magersuchterkrankung
- Entstehung
- Äußere verstärkende Faktoren
• Behandlungsmöglichkeiten
Vortragund Gespräch mit Herrn Dr. Peter Herrmann, Leiterder Klinik Altenkirchen und Frau Martina Ludwig, Sozialpädagogin, Klinik für suchtkranke Frauen in Altenkirchen.
Ort: Lutherzentrum der ev. Kirchengemeinde Montabaur, El- gendorfer Straße. Beginn: jeweils 20.00 Uhr.
Hausfrauenbund
Am Montag, dem 26. Sept. 1989,20.00 Uhr findet eine Dichterlesung mit J.O. Schneider in der Bürgerhalle des Rathauses in Montabaur unter dem Motto: »Sonniger Herbst« mit Musikun- termalung statt. Der OV-Westerburgist an diesem Abend unser Gast. Anmeldung bei Helga Beckmann, Tbl. 2233.
Hinweis für den Handarbeitskreis Wir treffen uns am Montag, dem 2. Okober 1989, 14.00 Uhr in der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle, Kirchstr. 10,5430 Montabaur. Auch die Interessenten für Hardanger-Handarbeit mögen sich einfinden.
Tischtennis für Anfänger im TuS Montabaur Wer ? Jungen und vor allem Mädchen bis 11 Jahre Wann ? Freitags von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr Wo ? J. Kehrein-Schultumhalle Montabaur, Gelbachstraße 'Hainen Susanne Kauth und Peter Bedenk.

