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Montabaur

Seite 20

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GACKENBACH

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Am Mittwoch, 20.9.1989, findet unser nächster Seniorentag statt. Es besuchen uns die Senioren aus Herbom. Wir beginnen um 14.30 Uhr mit einer Andacht in der Pfarrkirche zu Gacken­bach. Anschließend gemeinsames Kaffeetrinken in der Gast­stätte Buchfinkenland. Die Anmeldungen erbitten wir bis Mon­tag, 18.9.1989 bei Bernhard Wilhelmi, Tfelefon: 433.

HORBACH

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele tragen unsere Mannschaften am Wochenende aus:

Samstag, 16.9.: AH Horbach AH Arzheim .... 16.30 Uhr Sonntag, 17.9.: Horbach II GroOholbachiAhrbach II

. 13.00 Uhr

Horbach I Montabaur II. 16.00 Uhr

HÜBINGEN

MGV Frohsinn Httbingen

Die Chorprobe am Montag, 18. Sept. 1989, beginnt bereits um 18.30 Uhr. Nach der Probe bringen wir einem Vereinsmitglied ein Ständchen. Die Thiinnhnift aller Sänger ist wünschenswert.

Ifennisverein Httbingen e.V.

Der Tbnnisverein Hübingen aV. richtet in diesem Jahr zum er­sten Mal den »Seat-Ladies-Cup« aus. Die Qualifikationsspiele werden bereits in dieser Woche ausgetragen.

Am Sonntag, 17.9.89, finden ab 14.00 Uhr die Halbfinalspiele statt. Anschließend wird das Endspiel ausgetragen. Auf dielbil- nehmer warten viele Preise, die von den Sponsoren des Ladies- Cup zur Verfügung gestellt wurden. Der Tännisverein hofft, daß die Spiele durch ein reges Zuschauerinteresse begleitet werden.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!

In wenigen Wochen wird ein sogenannter >Thnte-Emma-Laden« seine Türen schließen. Das bedeutet, daß für viele ältere Men­schen die Grundversorgung möglicherweise nicht mehr gesi­chert ist.

Der Gemeinderat oder der Ortsbürgermeister k ann die Ent­wicklung zum Großkonsum nicht aufhalten. Wir alle können aber verhindern, daß weitere Geschäfte in unserem Dorf wegen zu geringem Umsatz schließen. Die Entwicklung, die heute die Lebensmittelgeschäfte trifft, macht ein paar Jahre später auch vor den übrigen Geschäften, wie Metzger und Bäcker, mögli­cherweise nicht halt, wenn wir alle nicht umdenken und mehr im Ort kaufen als nur das, was wir vergessen haben. Ich meine wenn das Leben im Dorf lebenswert bleiben soll, so ist es sicher wich­tig, daß die Geschäftswelt im Ort unbedingt erhalten bleibt. Hierzu gehören auch die Gastwirtschaften, der Friseursalon oder auch die Modestube, wo ein gelegentliches Gespräch mit dem anderen stattfinden kann. Wo Gespräche nicht mehr sind, wird der Mensch isolierter, ja ärmer und der alleinstehende Mensch vereinsamt. Das kann nicht der Wille der Mehrheit der Bürger sein. Aus diesem Grunde appelliere ich an alle, helfen Sie mit, damit Geschäftswelt und Handwerksbetriebe im Ort le­bensfähig bleiben und somit der Wohnwert in unserem Ort er­halten bleibt.

Hannappel, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bereits zum wiederholten Male wurde in das Holzhäuschen auf dem Kindergartenspielplatz eingebrochen und unserer Gemeinde

hierdurch Schaden zugefügt (Scheiben eingeschlagen F e TT'

samt Rahmen ausgebrochenusw.).Daes sichnachvertrauM* Hinweisen um Schulkinder und Jugendliche handelt, bitte? die Eltern, ihre Kinder entsprechend anzuhalten, den Kk<W gartenspielplatz nicht zu betreten, bzw. zu benutzen. Der fr dergartenspielplatz ist nur für Klein- bzw. Kindergartepfönj 0 ausgestattet. Für größere Kinder ist der Spielplatz neben de Kindergartenspielplatz vorgesehen. Aus vor genann te Gm den bitte ich um Beachtung dieser Regelung. run

IUenseer, Ortsbürgermeister

GROSSHOLBACH öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich Hohe Straft, und alte Straße in Großholbach

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes fnJ

Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 wer.] den die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates Großholbachd öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Hohe Straße (Parz. 399) Lindenstraße - Alte Straße Alte'Straße (Parz. 400) Hohe Straße - Hauptstraße

Als Thg der Verkehrsubergabe gilt der 01.01.1989.

Rechte behelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zu- 1 Stellung Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der ! Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-j Platz 8, 6430 Montabaur, einzulegen.

6431 Großholbach, 08. September 1989 Röther, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Grofiholbach vom 07.09.89]

Erhebung von Vorausleistungen beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß jeweils einstimmig die Erhe-I bung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschlie-j ßungsbeitrag für

a) dieStraße»LangenGarten«,Flurl,Parzelle311:Vorauslei- j stungsbetrag 16 DM/qm beitragspflichtige Grundstücks- ] fläche und

b) den Verbindungsweg Flur 1, Parzelle 313 von der Garten­straße bis zum »Langen Garten«: Vörausleistungsbetragl21 DM/qm beitragspflichtige Geschoßfläche

Widmung von Verkehrsflächen

Ebenfalls einstimmig widmete der Ortsgemeinderat demöf-| fentlichen Verkehr folgende Verkehrsflächen:

a) Hohe Straße (Parzelle 399), verlaufend von Lindenstraße j bis Alte Straße

b) Alte Straße (Parzelle 400), verlaufend von Hohe Straße bis | Hauptstraße.

Die ag. Straßen sind endgültig hergestellt, so daß eine Wid-I mung der Verkehrsflächen ausgesprochen werden konnte Als] Thg der Verkehrsübergabe gilt der 01.01.1989.

Haushai tsttberschreitungen genehmigt Neben der Kenntnisnahme von unerheblichen überplanmäßi-j gen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1988 hatte der Rat seine Zustimmung zur Leistung erheblicher über- und außerplanmt- j ßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1988 zu geben.

Auch hier stimmte er einstimmig zu.

Zumeinen wurde der Haushaltsansatz für den Ausbau derltep- penanlage zum Kirchhof in Höhe von 7.600 DM um 690 DM überschritten. Für das Anbringen eines doppelseitigen Gelän­ders und die Renovierung reichten die geschätzten Planmittel nicht aus. Außerdem wurden von der Verbandsgemeinde nocn entsprechende Bauleitungsgebühren für die Maßnahme abge­rechnet.

Für den Tbilausbau der Kirch- und Friedhofsstraße, für den 66.000 DM bereit standen, mußte eine überplanmäßige Ausga­be in Höhe von 19.100 DM genehmigt werden. Der Ortsgemein­derat hatte mit Beschluß vom 27.07.1988 den Auftrag zum Teil- ausbau der Kirchstraße vergeben. Aus wirtschaftlichen-Grün- den wurde später der Auftrag erweitert um den Tfeilausbao des Friedhofsweges. Für die letztgenannte Maßnahme erfolgt in 1988 noch eine Abschlagszahlung, so daß die Planmittel mein ausreichen.