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Montabaur

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Nr. 37/|

In der Kreissparkasse findet eine Ausstellung von Prominenten schuhen statt. Ein Schuster demonstriert das Schuhhandwerk t werden Schuhe gezeigt vom Bundeskanzler über Carl Carstens, Gottschalk bis Boris Becker. Demonstration über ein pfälzi^i. Schuhdorf von der Hochblüte bis zum Niedergang.

Die Ausstellungen sind am 16. September 1989 von 10.00 bis 16.00 Uhrund am 17. September 1989 von 13.00 bis 17.00 Uhr fogn» Audi nach dem Schustermarkt besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Ausstellungen in den Schalterhallen der Kreditinsl tute während der Öffnungszeiten. 3

Im Kimdenzentrum der KEVAG findet eine Ausstellung zum Thema »Vollwertkost« statt. Angeboten werden Voll« Schustertaschen. Der Verkaufserlös fließt einer sozialen Einrichtung der Stadt Montabaur zu. Die Ausstellung wird durch Akt nen und Vortragsveranstaltungen bereichert. (Die Ausstellung befindet sich bis Ende des J ahres im KE VAG-Kundenzentnun.)r Ausstellung ist am 16. September 1989 von 9.00 bis 16.00 Uhr und am 17. September 1989 von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffo e Der Verein für Briefmarkenkunde und Postgeschichte Montahaur/Wirges aV. zeigt in der Bürgerhalle des Rathauses die Aua» lung »40 J ahre Briefmarken der Deutschen N achkriegspost der BRD/Berlin/DDR«. Außerdem bieten die Briefmarkenfreundee Neuauflage einer Postkarte mit Ansicht des »Großen Marktes« um 1910 an.

Rechtsverordnung

Uber die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in 5430 Montabaur aus Anlaß des 4. Schustermarktes und des Westerwäldi Handwerkermarktes am Sonntag, 17. September 1989

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert a 18.12.1987 (BGBL I S. 2793), in Verbindung mit § 3 Nr. 4 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet d Arbeite-, Immissions-, Strahlen- und technischen Gefahrenschutzes vom 21.10.1981 (GVBL S. 263, BS 710-10), zuletzt geänderte 4. Juli 1984 (GVBL S. 150), wird für die Stadt Montabaur mit Zustimmung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerben sicht in Oppenheim vom 24.06.1989 folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß des 4. Schustermarktes und des Westerwälder Handwerkermarkl am Sonntag, 17. September 1989, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als 3 Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktage] ben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montag tag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt* den.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftig! Arbeitnehmer und über diese gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Lade Schlußgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrig nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBL I S. 965), zuletzt geändert am 24.04.1986 (BGI IS. 560), geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 31. Alt. des Mutte Schutzgesetzes LeLF. vom 18.04.1968 (BGBL III 8052-1) als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

12. Verbandsgemeindepokalschießen der Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur

Eine bisher nicht erreichte Beteiligung erlebten die Montabau- rer Schützen beim 12. Verbandsgemeindepokalschießen. Insge­samt 46 Mannschaften, 41 Herren- und 5 Damenmannschaften, nahmen an den bis zur letzten Minute spannenden Wettkämp­fen teil. Bei der Siegerehrung, die der 1. Beigeordnete der Ver­bandsgemeinde Herr Reusch vom ahm, würdigte dieser das gro­ße Engagement der Schützengesellschaft bei der Ausrichtung dieser Veranstaltung und konnte auch seine freudige Überra­schung über die große Tbilnehmerzahl nicht verbergen. Unter großem Jubel der Beteiligten überreichte er anschließend, zu­sammen mit dem Vorsitzenden und Schützenkönig der Gesell­schaft, Werner Hüging, die Pokale an die Siegerund Erstplazier­ten. Die Gewinner: Herren-Mannschaften: 1. Thekenmann­schaft Ettersdorf 269 R., 2. Freiwillige Feuerwehr Montabaur 269 R. (weniger Zehner), 3. Jägerstammtisch Montabaur 1 268 R., 4. Angelsportverein Montabaur 266 R., 5. Club Jächel Mon­tabaur 2 264 R., 6. Jugendclub Heilberscheid 262 R.

Einzel-Herren: 1. Franz-Josef Ebert 94 R., 2. Günter Kreuzberg 93 R., 3. Norbert Becker 92 R.

Damen-Mannschaften: 1. Jägerstammtisch Montabaur 256 R., 2. Hake-Freunde Montabaur 2 222 R., 3. Wolkenkratzer 1219 R.

Damen-Einzel: 1. Ursula Stendebach 89 R., 2. Sabine Reifenb ger 88 R., 3. Rosalme Pehl 87 R.

Die weiteren Plazierungen können im Schützenhaus oder i Schaukasten im Holly-Haus eingesehen werden.

60jährig es Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Eitelborn

Die Freiwillige Feuerwehr Eitelborn begeht am 16. und 17. £ tember 1989 ihr 60jähriges Bestehen.

PROGRAMM

Samstag, 16. September 1989 Festkommers 20.00 Uhr Eröffnung 22.00 Uhr Tanz und Unterhaltungsmusik 23.00 Uhr großer Zapfenstreich, anschließend Tanz

Sonntag, 17. September 1989 9.30 Uhr Festgottesdienst in der Augsthalle 11.00 Uhr Frühschoppenkonzert 12.00 Uhr Gemeinsames Mittagessen - Eintopf - 12.30 Uhr bewegliche Geräteschau

Alle Veranstaltungen finden in der Augsthalle statt.

Die Freiwillige Feuerwehr Eitelborn lädt Sie recht herzBchi dieser Veranstaltung ein.