Montabaur
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Nr36/89
— gegen Abend wird mit dem Bus zurück nach Vallendar
zum Forellenhof gefahren, wo der Ausflug bei einem gemeinsamen Abendessen seinen Ausklang nehmen wird. Eingeladen sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Musikvereins mit Partner. Für die inaktiven Mitglieder beträgt der Unkostenbeitrag für Fahrt, Frühstück und Abendessen 30,- DM pro Person. Für Aktive ist die Teilnahme frei. Anmeldungen bitte an Bernd Klein, TbL 2725, Norbert Wagner, TfeL 8769, Leo Weisbrod, TbL 466.
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BUCHFINKENLAND
HÜBINGEN
öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflachen im Bereich der Straßen »Ober dem Dorf« und »Im Hansengarten« in Hübingen Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates von Hübingen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Ober dem Dorf (Parz. 107) Ober dem Dorf (Parz. 124)
Ober dem Dorf (Parz. 119)
Wegeparzelle 62 • K173 Ober dem Dorf (Parz. 107) - Grundstück Parz. 123 + 125 Ober dem Dorf (Parz. 107) - K173
Im Hasengarten (Parz. 90) Ober dem Dorf (Parz. 107) -
Ober dem Dorf (Parz. 107)
Als 1hg der Verkehrsübergabe gilt der 01.01.1989.
Rechts behelf sbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 5430 Montabaur, einzulegen.
5431 Hübingen, 01. September 1989 Hoffmann, Ortsbürgermeister
gWO
Westerwaldverein Buchfinkenland - Grillfest Auch in diesem Spätsommer lädt der Zweigverein alle Buchfinken zu einem Grillfest ein. Am Sonntag, 17.9. werden viele Mitglieder und Freunde des Westerwaldvereins in der Gackenba- cher Schutzhütte erwartet. Beginn ist um 11.00 Uhr. Eine gute Gelegenheit also zu einem Mittagessen im Wald.
Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland Zum Aufbau für unser Fest am Donnerstag, 7.9.1989, ab 17.00 Uhr sowie am Freitag, 8.9.1989, ab 10.00 Uhr, ferner amMontag, 11.9.1989 ab 10.00 Uhr bitten wir unsere Mitglieder, aber auch andere freiwillige Helfer um tatkräftige Unterstützung. Besonders am Montag benötigen wir Hilfe für den Abbau.
GACKENBACH
Proben Kinder- und Jugendschola Gackenbach - Sept. 1989 Donnerstag, 7.9., 17.00 Uhr; Donnerstag, 14.9., 17.00 Uhr; Donnerstag, 21.9., 17.00 Uhr; Donnerstag, 28.9., 17.00 Uhr.
Bitte beachten: neue Probenzeit auf vielfachen Wunsch ab sofort um 17.00 Uhr statt 16.00 Uhr.
Interessierte Kinder, die wieder ein Lied mit Orff-Instrumenten (Xylophon etc.) begleiten möchten, können sich am Donnerstag, 7. September, um 16.45 Uhr in der Pfarrkirche dafür anmelden.
HORBACH
MGV »Cacilia« Horbach
Am Freitag, 8. September 1989 beginnt die Chorprobe erst um 19.00 Uhr. Anschließend nehmen wir am Kommers des Kultur- und Heimatvereins teil (schwarzer Anzug). Wir bitten um Beachtung.
Spvgg. Horbach
Unsere Mannschaften bestreiten am Wochenende fo Spiele:
Samstag, 9.9.89: Elbert II • Horbach II, 13.30 Uhr Ah Laurenburg • AH Horbach 17.00 Uhr Sonntag, 10.9.89: Horbach I • Görgeshausen 15.00 Uhr.
EISBACHGEMEINDEN
GIROLD öffentliche Bekanntmachung
Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung Girod Ausschreibung einer Hebung und Verrechnung mit den Vorschüssen
Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.cLF. vom 16.03.1976 - BGBL IS. 546 - waren die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung, solange der endgültige Maßstab noch nicht vorlag, nach einem von der Flurbereinigungsbehördezn bestimmenden vorläufigen Beitragsmaßstab (= Fläche) zu heben.
Nachdem nunmehr der endgültige Beitragsmaßstab, nämlich der Wert der neuen Grundstücke sowie die Gesamtkosten des Flurbereinigungsverfahrens, feststehen, sind die gezahltenBei- tragsvorschüsse (keine Sonderbeiträge) auf die Beiträge nach dem endgültigen Beitragsmaßstab zu verrechnen. Demgemäß hat der Vorstand der Tbilnehmergemeinschaftin seiner Sitzung am 27. Juni 1989 eine Ausgleichs-ZSchlußhebung von 0,43 DM pro beitragspflichtige Werteinheit (WE) eines jeden Ibilnehmers beschlossen.
Die auf dieeinzelnenlbilnehmer entfallenden Beiträge sindinei- ner Hebeliste festgesetzt.
Bisher geleistete Vorschüsse wurden hierbei in Anrechnunggebracht. Beitragsbescheide, aus denen die Iteilnehmer die von ihnen zu leistenden Beiträge, den zugrunde gelegten endgültiges Beitragsmaßstab sowie deren Berechnung ersehen können, werden durch den Kassenverwalter in Kürze zugestellt. Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaften- wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung auf gefordert; es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen.
Zahlungstermin:
Die nach Verrechnung mit den Vorschüssen noch zu zahlenden Beiträge sind sofort fällig und bis spätestens zum 30. November 1989
auf das Konto der Tbilnehmergemeinschaf t Girod bei der Raiffeisenbank UWW Arzbach, BLZ: 572 630 15, Kta-Nr.: 204000 550 einzuzahlen. Hierbei ist die aus dem Beitragsbescheid ersichtliche Ordnungsnummer (Ord.Nr.) imbedingt anzugeben. Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe sowie Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
Die Tbilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungs-j pflicht pünktlich nachzukommen. Bei Leistungsverzug werden dieBeiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitrags- pflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Tbilnehmergemeinschaft Hannappel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
In der Woche vom 11. bis 16.9.1989 findet nur am Dienstag 12.9.89 eine Sprechstunde statt. In dringenden Angelegenhei-J ten bitte an den 1. Ortsbeigeordneten Herrn Fend wenden.
GROSSHOLBACH
Fundsache
Autoschlüssel (Honda) mit Schlüsselmäppchen (Autohaus Gfl- lach) kann vom Verlierer beim Ortsbürgermeister abgeholt wei l den. I
Röther, Ortsbürgermeister I

