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Montabaur

Seite 14

Nr36/89

gegen Abend wird mit dem Bus zurück nach Vallendar

zum Forellenhof gefahren, wo der Ausflug bei einem ge­meinsamen Abendessen seinen Ausklang nehmen wird. Eingeladen sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Mu­sikvereins mit Partner. Für die inaktiven Mitglieder beträgt der Unkostenbeitrag für Fahrt, Frühstück und Abendessen 30,- DM pro Person. Für Aktive ist die Teilnahme frei. Anmeldungen bitte an Bernd Klein, TbL 2725, Norbert Wagner, TfeL 8769, Leo Weisbrod, TbL 466.

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BUCHFINKENLAND

HÜBINGEN

öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflachen im Bereich der Straßen »Ober dem Dorf« und »Im Hansengarten« in Hübingen Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 wer­den die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates von Hübingen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Ober dem Dorf (Parz. 107) Ober dem Dorf (Parz. 124)

Ober dem Dorf (Parz. 119)

Wegeparzelle 62 K173 Ober dem Dorf (Parz. 107) - Grundstück Parz. 123 + 125 Ober dem Dorf (Parz. 107) - K173

Im Hasengarten (Parz. 90) Ober dem Dorf (Parz. 107) -

Ober dem Dorf (Parz. 107)

Als 1hg der Verkehrsübergabe gilt der 01.01.1989.

Rechts behelf sbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zu­stellung Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 5430 Montabaur, einzulegen.

5431 Hübingen, 01. September 1989 Hoffmann, Ortsbürgermeister

gWO

Westerwaldverein Buchfinkenland - Grillfest Auch in diesem Spätsommer lädt der Zweigverein alle Buchfin­ken zu einem Grillfest ein. Am Sonntag, 17.9. werden viele Mit­glieder und Freunde des Westerwaldvereins in der Gackenba- cher Schutzhütte erwartet. Beginn ist um 11.00 Uhr. Eine gute Gelegenheit also zu einem Mittagessen im Wald.

Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland Zum Aufbau für unser Fest am Donnerstag, 7.9.1989, ab 17.00 Uhr sowie am Freitag, 8.9.1989, ab 10.00 Uhr, ferner amMontag, 11.9.1989 ab 10.00 Uhr bitten wir unsere Mitglieder, aber auch andere freiwillige Helfer um tatkräftige Unterstützung. Beson­ders am Montag benötigen wir Hilfe für den Abbau.

GACKENBACH

Proben Kinder- und Jugendschola Gackenbach - Sept. 1989 Donnerstag, 7.9., 17.00 Uhr; Donnerstag, 14.9., 17.00 Uhr; Don­nerstag, 21.9., 17.00 Uhr; Donnerstag, 28.9., 17.00 Uhr.

Bitte beachten: neue Probenzeit auf vielfachen Wunsch ab so­fort um 17.00 Uhr statt 16.00 Uhr.

Interessierte Kinder, die wieder ein Lied mit Orff-Instrumenten (Xylophon etc.) begleiten möchten, können sich am Donnerstag, 7. September, um 16.45 Uhr in der Pfarrkirche dafür anmelden.

HORBACH

MGV »Cacilia« Horbach

Am Freitag, 8. September 1989 beginnt die Chorprobe erst um 19.00 Uhr. Anschließend nehmen wir am Kommers des Kultur- und Heimatvereins teil (schwarzer Anzug). Wir bitten um Be­achtung.

Spvgg. Horbach

Unsere Mannschaften bestreiten am Wochenende fo Spiele:

Samstag, 9.9.89: Elbert II Horbach II, 13.30 Uhr Ah Laurenburg AH Horbach 17.00 Uhr Sonntag, 10.9.89: Horbach I Görgeshausen 15.00 Uhr.

EISBACHGEMEINDEN

GIROLD öffentliche Bekanntmachung

Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung Girod Ausschreibung einer Hebung und Verrechnung mit den Vorschüssen

Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.cLF. vom 16.03.1976 - BGBL IS. 546 - waren die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung, solange der endgültige Maßstab noch nicht vorlag, nach einem von der Flurbereinigungsbehördezn bestimmenden vorläufigen Beitragsmaßstab (= Fläche) zu he­ben.

Nachdem nunmehr der endgültige Beitragsmaßstab, nämlich der Wert der neuen Grundstücke sowie die Gesamtkosten des Flurbereinigungsverfahrens, feststehen, sind die gezahltenBei- tragsvorschüsse (keine Sonderbeiträge) auf die Beiträge nach dem endgültigen Beitragsmaßstab zu verrechnen. Demgemäß hat der Vorstand der Tbilnehmergemeinschaftin sei­ner Sitzung am 27. Juni 1989 eine Ausgleichs-ZSchlußhebung von 0,43 DM pro beitragspflichtige Werteinheit (WE) eines je­den Ibilnehmers beschlossen.

Die auf dieeinzelnenlbilnehmer entfallenden Beiträge sindinei- ner Hebeliste festgesetzt.

Bisher geleistete Vorschüsse wurden hierbei in Anrechnungge­bracht. Beitragsbescheide, aus denen die Iteilnehmer die von ih­nen zu leistenden Beiträge, den zugrunde gelegten endgültiges Beitragsmaßstab sowie deren Berechnung ersehen können, wer­den durch den Kassenverwalter in Kürze zugestellt. Bei Mitei­gentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaften- wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung auf gefordert; es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentü­mern zu verlangen.

Zahlungstermin:

Die nach Verrechnung mit den Vorschüssen noch zu zahlenden Beiträge sind sofort fällig und bis spätestens zum 30. November 1989

auf das Konto der Tbilnehmergemeinschaf t Girod bei der Raiff­eisenbank UWW Arzbach, BLZ: 572 630 15, Kta-Nr.: 204000 550 einzuzahlen. Hierbei ist die aus dem Beitragsbescheid er­sichtliche Ordnungsnummer (Ord.Nr.) imbedingt anzugeben. Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe sowie Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmun­gen erhoben.

Die Tbilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungs-j pflicht pünktlich nachzukommen. Bei Leistungsverzug werden dieBeiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Ver­waltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitrags- pflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.

Der Vorsitzende des Vorstandes der Tbilnehmergemeinschaft Hannappel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

In der Woche vom 11. bis 16.9.1989 findet nur am Dienstag 12.9.89 eine Sprechstunde statt. In dringenden Angelegenhei-J ten bitte an den 1. Ortsbeigeordneten Herrn Fend wenden.

GROSSHOLBACH

Fundsache

Autoschlüssel (Honda) mit Schlüsselmäppchen (Autohaus Gfl- lach) kann vom Verlierer beim Ortsbürgermeister abgeholt wei l den. I

Röther, Ortsbürgermeister I