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Il 3 . 09 .bis 20.09.1989 statt.
rckinarsch der kämpfenden Verbände ist am 21. und ^091669- Bis 27.09.1989 werden auch die restlichen Einheiten jas Manövergebiet verlassen haben.
L y (US) Korps weist darauf hin, daß es insbesondere wäh- r n( j jg r Auf- und Abmarschphase zu Behinderungen durchMi- Iftärkolonnen und verschmutzte Fahrbahnen kommen kann (jnd bittet die Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit
|mid Vorsicht.
lyotz aller vorbereitenden Maßnahmen werden sich negative Auswirkungen nicht vermeiden lassen.
Iwr Anfragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölke- "ungwird vom 11. bis 23.09.1989 bei der Manöver-Zentrale des /.(US) Korps in Herborn unter der Rufnummer 02772/2468 ein jj'iirgertelefon geschaltet. Das dort rund um die Uhr erreichbare p utschsprachige Personal wird allen Hinweisen aus der Bevöl- agnachgehen und bei gravierenden Störungen für schnelle [Abhilfe sorgen.
jingetretene Manöverschäden (gleich welcher Art) sollten un- Iwrzüglich telefonisch den Vertretern des Amtes für Verteidi- ngslasten unter der Rufnummer 02664/6159 mitgeteilt wer-
Zweckverband »Abwasserverband Bad Emst«
■Die konstutierende Sitzung des Zweckverbandes »Abwasser- irband Bad Ems« findet am 13. Sept. 1989,17.00 Uhr, im Sit- ngsraum der Kläranlage Bad Ems statt.
gesordnung: öffentlicher Teil:
|l, Einführung und Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
Wahl des Verbandsvorstehers und seines Stellvertreters Erlaß einer Hauptsatzung |4. Erlaß einer Geschäftsordnung
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.1988 Verschiedenes [nichtöffentlicher Teil:
['. Verschiedenes
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur am 15.9.1989 ganztägig geschlossen
I Am Freitag, 16.9.1989 ist die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen.
Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung ist für dringende Personenstandsfälle bzw. Sterbefallangelegenbeiten von 9.00 bis 11.00 Uhr geöffnet und unter der Tfelefon-Nr. 02602/126.129 zu erreichen.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Vollsperrung des Steinweges wegen des Abbruchs des Eckhauses Kleiner Markt/Steinweg
Montag, 04. Sept. 1989 boginnen die Abbrucharbeiten am Eckhaus Kleiner Markt/Steinwegmit der Entfernungdes Dach- pbälkes und Abrißarbeiton im Innenberoich. Der Verkehrsfern im Bereich des kleinen Marktes und des Steinweges wird paussichtlich während dieser Arboiton geringfügig einigt.
Montag, 18. Sept. 1989 beginnen die eigentlichen Abrißar- ^iten an dem Gebäude.
' voraussichtlich 3 Arbeitstage muß der Steinweg im Bau- pellonbereich für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Die Geschäfte und Wohnhäuser des Stoinweges können aus Richtung “Bissparkasse angefahren werden (Einbahnstraße wird für die Jauer der Bauarbeiten aufgehoben).
Mlerhalb der täglichen Arbeitszeit wird der Steinweg wieder fahrbar sein.
Die Umleitung während der Zeit der Abbrucharbeiten fuhrt über den Vorderen und Hinteren Rebstock bzw. über den Schloß- weg zur Alleestraße.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger, sich auf die Situation einzustellen, insbesondere den Lieferverkehr entsprechend zu informieren.
Verbandsgemeindeverwaltung • als Ortspolizeibehörde -
Rheinland-Pfalz • Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten • 726-164-8 -
Anlage von Feldmieten für die Silagelagerung
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Stoffe u.a. nur so gelagert werden oder abgelagert werden, daß die Gewässer (§ 26 Abs. 2 WHG) und Grundwasser (§ 34 Abs. 2 WHG) nicht nachteilig verunreinigen oder ihre Eigenschaften verändern.
§ 19 g Abs. 2 WHG bestimmt ausdrücklich, daß Behälter zum Lagern und Abfülien von Jauche, Gülle und Silagesickersäften so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden müssen, daß der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften erreicht wird Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig; führen diese zu einer Gewässerverunreinigung, liegt in der Regel ein Straftatbestand vor.
Infolgedessen sind bei der Anlage von Feldmieten für Silage mehrere Hinweise speziell zum Wasserschutz zu beachten. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
a) Naßsilage z.B. Stoppelrüben, Raps, Rübsen (vor der Blüte) mit max. 12 % Trockenmasse und einem Saftanteil von ca. 30 % der Füllmenge. Diese Silagen sind nur auf Bodenplatten mit ausreichender Sammelgrube zu lagern.
b) In Ausnahmefällen kann Zuckerrübenblatt (12 bis 20 % TM), bei dem regelmäßig mit weniger Saftanfall zu rechnen ist, auf Folie mit Auffanggrube gelagert werden.
c) Schwach angewelkte Silage mit 20 bis 28 % Trockenmasse und teilweise einem Saftanteil bis zu 8 % der Füllmenge (z.B. Silomais-milchreif, Gras, Klee): Wenn mit Sickersaftzu rechnen ist, ist eine Basisabdichtung aus Folie mit Sammelgrube erforderlich.
Durch deu Zusatz flüssigkeitsbindender Stoffe (z.B. TTockenschnitzel, Stroh) kann das Auftreten von Sickersaft weitgehend vermindert werden.
d) Angewelkte Silage (Gras, Klee) und Silomais-teigreif: Bei diesen Silagen ist nicht mit Sickersaft zu rechnen.
Bei einer Anlage von Feldmieten einschließlich Feldmieten mit fester Bodenplatte ist zu beachten:
— Feldmieten sind auf möglichst tiefgründigen, sorptionsfähigen Böden mit einem Grundwasserstand von mehr als zwei Meter unter Gelände anzulegen.
— Die Anlage von Feldmieten in Wasserschutzgebieten ist in der Regel zu vermeiden.
In der Zone III von Wasserschutzgebieten kann es zulässig sein, wenn mit dem Auftreten von Sickersäften nicht zu rechnen ist oder deren schadloses Auffangen sichergestellt ist.
Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist in jedem Fall zu beachten.
— In natürlichen Überschwemmungsgebieten dürfen Feldmieten nicht angelegt werden.
— Feldmieten sind in einem angemessenen Abstand zu oberirdischen Gewässern (in der Regel 60 m Abstand) und zu nicht ständig wasserführenden Seitengräben, Vorflutgräben, verrohrten Gräben, Dränungen und Betonrohrleitungen (in der Regel 20 m Abstand), Feldmieten ohne Bodenabdichtung (Buchstabe d) zudem an jährlich wechselnden Standorten anzulegen.
— Es ist sicherzustellen, daß insbesondere auf geneigten Flächen oberirdisch abfließendes Wasser nicht in die Feldmiete ein drin gen kann.
— Die Feldmiete ist mit einer gegen das Einsickem von Niederschlagswasser wirksamen Abdeckung auszustatten.
— Bei der Anlage von Foliensilos sind sowohl PVC - als auch PE-Folien zur Abdeckung geeignet. Bei der Wahl der Folienqualität ist auf Eigenschaften wie Luftdichtigkeit, Temperaturbeständigkeit, Mindeststärke, Säurebeständigkeit und UV-Stabilität zu achten (DLG-Prüfzeichen, DLG-Merkblatt Nr. 185,1988). Zum Auslegen der Grundfläche ist die PE-Folie zu verwenden.

