Montabaur
Seite 18
Sportclub 1946 Simmem
In der kommenden Fußballsaison fällt es dem SC Simmem zu, die D-Jugend und die C-Jugend innerhalb der Jugendspielgemeinschaft Augst zu betreuen.
Für die E-Jugend suchen wir noch zwei Betreuer, während für die D-Jugend die Weichen gestellt sind.
Die D-Jugend übernimmt Sportkamerad Dietmar Schlabow, assistiert von Dirk Mondorf. Das erste Training findet am Donnerstag, 10. August 1989, um 17.00 Uhr auf dem Sportplatz Simmems statt. Alle in Frage kommenden Jugendlichen sind hiermit für die Ifeilnahme eingeladen.
Wer Interesse hat, die E-Jugend zu betreuen, möge sich bitte an unseren ersten Vorsitzenden, Gerfried Tfemes, wenden.
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH
Im Unterdorf wurde eine große tönerne Blumenschale (Farbe: grau-schwarz) mit Hängegeranien gefunden. Der Eigentümer kann diese bei Frau Uschi Labonte, Im Wiesengrund, abholen.
In diesem Zusammenhang appelliere ich noch einmal an diejenigen Jugendlichen, die vor ein paar lägen ihr nächtliches Unwesen im Dorfe getrieben haben.
Über ein paar lustige Streiche wird sich kein Betroffener aufregen. Wird aber fremdes Eigentum mutwillig entwendet oder gar zerstört, so zeigen die Eigentümer hierfür sicherlich kein Verständnis.
Auch das Herausheben der Abdeckungen von Regeneinlaufschächten bedeutet für alle Verkehrsteilnemer eine große Gefahr und ist nicht mehr als dummer-Jungenstreich abzutun. Dieser Unfug ist aber sicher nicht typisch für unsere Jugend, und ich bin sicher, daß dieser Vorfall einmalig bleibt. Weidenfeller, Ortsbürgermeister
HORBACH
Öffentliche Bekanntmachung
Terminänderung der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom Donnerstag, 10. August 1989 Bereits im letzten Wochenblatt (Nr. 30, Jahrgang 17 vom 28. Juli i 1989) wurde der Tfermin und die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach öffentlich be- 1 kanntgemacht.
Die Sitzung wird am 10. August 1989, um 20.00 Uhr stattfinden und nicht wie vorgesehen um 19.30 Uhr.
N achfolgend ist zu Ihrer Information nochmals die Tagesordnung abgedruckt:
Öffentliche Sitzung:
I 1. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder 1 2. Bestellung von Ratsmitgliedem zur Unterzeichnung von
I Sitzungsniederschriften
3. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung * und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt
; 4. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Orts-
1 bürgermeisters
1 b Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehren- ( amtlichen 1. Beigeordneten
‘ 6. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehren
amtlichen 2. Beigeordneten | 7. Verschiedenes
| Horbach, 01.08.1989
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
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j Grundschule Horbach
Der Unterricht an der Grundschule Horbach beginnt planmä- i ßig am Donnerstag, dem 10.8.1989 für die Kinder des 2. bis 4. i Schuljahres um 8.00 Uhr.
Die Schulneulinge werden erst um 10.00 Uhr von den Eltern zur Schule gebracht. Bitte vergessen Sie die Schultüte nicht. An die- , sem Tag ist auch die Schulphotograf in anwesen d, die die N eulin-
ge einzeln und als Klasse photografiert.
Der Unterricht endet für alle Schüler am ersten Tag um 11.30 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wird für die Fahrschüler ein Schulbus eingesetzt.
MGV »Frohsinn» Hübingen Erste Chorprobe nach der Sommerpause am Montag, 07,4 gust 1989,19.00 Uhr.
GACKENBACH
Kinderchor Gackenbach Dieerste Probenach den Sommerferien ist am Donnerstag,^ 10. August, um 16.00 Uhr in der Pfarrkirche Gackenbach,üj vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
EISBACHGEMEINDEN
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NENTERSHAUSEN 300,00 DM Belohnung
Für sachliche Hinweise, die zur Überf ührun g der Übeltäter!!) ren, die in der vergangenen Woche den Kleinkinderspielpla
Alle weiteren Informationen (Stundenplan, Fahrplan u.a. ten die Schüler am ersten Schultag.
Wir hoffen, daß alle Kinder gut erholt und mit Freude das Set, jahr 1989/90 beginnen können.
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HÜBINGEN
»Im Strichen« willkürlich zerstört haben, wird eine Belotajj von 300,00 DM ausgesetzt.
Mit dieser Veröffentlichung werden die Übeltäter aufgeforda sich umgehend freiwillig bei mir zu melden, bevor polizeife] Ermittlungen eingeleitet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sichimvorl) genden Fall um einen strafbaren Tatbestand handelt, derfürd Betroffenen bei gerichtlicher Ahndung unangenehme Folg hat.
Vertrauliche Behandlung der Angelegenheit wird zugesicha Nachfolgend sind zu Ihrer Kenntnis nochmals auszugsweise!
§§ 2,3 und 6 der Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen!) die Benutzung des Kleinkinderspielplatzes der Ortsgemeis im Neubaugebiet »Im Strichen« abgedruckt
§2
(1) Der Spielplatz ist täglich von 8.00 Uhr bis zum Einbruch! Dunkelheit geöffnet. Eine evtl, erforderliche vorübergeheii Schließung wird öffentlich bekanntgemacht in der in der Haupt Satzung geregelten Form.
(2) Die Benutzung des Kleinkinderspielplatzes und der Spiel? räte ist nur Personen gestattet, die das 10. Lebensjahr n« nicht vollendet haben. Der Aufenthalt älterer Personen, die!§ An Kinderspielplatz als Begleitpersonen von Kindern zu aufsichtigung besuchen, ist ebenfalls gestattet.
Ordnung auf dem Kleinkinderspielplatz
§3
Es ist untersagt:
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den Kinderspielplatz außerhalb der in § 2 Abs. 1 Satzlgt nannten Benutzungszeit zu betreten, daß Personen entgegen der Bestimmung des § 2 Abs. 24 Kinderspielplatz benutzen,
den Kinderspielplatz mit Fahrzeugen aller Art (ausgenot men Kinderwagen) zu befahren,
Tiere mit auf den Kinderspielplatz zu nehmen, Abfälle an anderen Stellen als in den dafür vorgesehen« Abfallkörben liegen zu lassen oder Hausmüll in den Papi« körben abzulegen,
die Spielgeräte unsachgemäß zu benutzen und zu beschäi gen,
mit Äxten, Messern und anderen gefährlichen Gegensti den auf dem Kinderspielplatz zu spielen, auf dem Kinderspielplatz zu rauchen Ordnungswidrigkeiten §6
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrM;
durch rücksichtsloses Verhalten (z.B. durch sachwiW Benutzung der Spielgeräte) andere Benutzer des Kin® Spielplatzes gefährdet,
den Spielplatz außerhalb der in § 2 Abs. 1 genannten« betritt,
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