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Weitere Bereitschaftsdienste

Femeprechentstörungsdienst der Post inapr Kundendienst des Fernmeldeamtes 1 Koblenz: ESs Freitag: 08.00 -18.30 Uhr (Tfel. 1171 bzw. 01171) lamstag: 08.00 13.00 Uhr (Tfel. 1171 bzw. 01171)_

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Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft -Beratungsstelle- Ll -Sozialpädagogin (FH) Petra Neust-Schönberger,

Montabaur 3 . 02602/3747

Sprechzeiten: montags und donnerstags von 8.00-12.00 Uhr.

| Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerung

gum Gespräch und klärender Beratung vor der Entschei­dung für oder gegen den Kriegsdienst stehen die vom Bi­schöflichen Ordinariat in Limburg beauftragten KDV- Jerater zur Verfügung:

Fjugendpfr. Alexander Brückmann, Kath. Jugendamt Mon-

^baur, . 02602/2051 oder 2062

astoralreferent Peter Klotz, Oberelbert,. 02608/306,

Jetief Kobold, Hoher,. 02602/17719

^Johannes Müller-Rörig,

lath. Jugendamt Montabaur. 02602/2051 oder 2052

Rita Reckenthäler, Kath. Jugendamt

Hontabaur. 02602/2061 oder 2052

astoralreferent Manfred Steiger, Holler. 02602/3495

Sozialdienst des Gesundheitsamtes Montabaur

Suchtkrankenhilfe, Psych. Krankenhilfe, Behindertenhilfe,

Altenhilfe

SprechzBitßiv

Slo-Fr von 8.00 -12.30 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr äißerdem jeden 1. Do im Monat:

Abendsprechstunden von 16.00 -18.00 Uhr.

Jrauengruppe - Sucht (für Betroffene und Angehörige): jfden 2. und 4. Do im Monat von 19.30 - 21.00 Uhr im Gesund­heitsamt Montabaur, Fürstenweg 16, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/3282 oder 5882.

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Fortsetzung von Seite 13!

i Bekanntmachung

llgwaltungsgerichtsordming(VwGO) die sofortige Vollziehung des in den Sitzungen am 08.12.1987 und 19.07.1988 gefaßten und am 25.02.1989 im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlich­te! Umlegungsbeschlusses betreffend die Einleitungdes Umle­gungsverfahrens für einen Tfeil des Bereichs des rechtsverbindli- , Bebauungsplanes »Industriegebiet (Änderungund Erwei­terung)« an.

BoßrUndung:

® VwGo wird das besondere, über den Erlaß des Umlegungsbeschlusses hinausgehende, öffentliche Interesse ^jder sofortigen Vollziehung wie folgt begründet:

Gerungdes Bebauungsplanes »Industriegebiet«, rechts- ni a ^ Se ^ 14.04.1989 wurde ganz maßgeblich aus dem Jpnd durchgeführt, die sehr kritische Verkehrssituation im fjseichdes Zubringers zur BAB 3 (Anbindung Industriegebiet ihgenroth), B 255 und K 152 zu bereinigen.

te dlgten Straßenbaulastträger wollen die Verkehrssitua- ,- gg- . rc b den Bau des in dem genannten Bebauungsplan fest- ^tzeen kreuzungsfreien Knotens kurzfristig einer Lösung ^n. So soll mit dem Bau der Brücke im Verlauf der B 255

noch im Jahr 1989 begonnen werden, die Arbeiten an den übri­gen Trassierungen sollen im Jahr 1990 aufgenommen werden. Sowohl im Bundeshaushalt wie im Haushalt des Westerwald­kreises für 1989 stehen bereits Mittel für die Baumaßnahme be­reit.

Zusätzliche Bedeutung erfährt die Bereinigung der Verkehrssi­tuation durch den im Aufstellungsverfahren befindlichen Be­bauungsplan »Auf der Birke«, in welchem die Festsetzung der Verlegung der K152 aus der Ortslage Heiligenroth als Ortsum­gehung mit gleichzeitiger Erschließungsfunktion für ein nörd­lich an das bestehende Industriegebiet angrenzendes, geplantes Industriegebiet, vorgesehen ist.

Für den Fall der Verwirklichung einer dort beabsichtigten grö­ßeren Betriebsansiedlung soll mit dem Bau des ersten Teilab­schnitts dieser K 612 (neu)ebenfalls im Jahr 1990 begonnen wer­den.

Für das nördlich an das bisherige Industriegebiet angrenzende, geplante Industriegebiet »Auf der Birke« wende ebenfalls be­reits ein Umlegungsverfahren eingeleitet und die sofortige Voll­ziehung dieses Beschlusses angeordnet.

Die zügige Abwicklung des gesetzlichen Bodenordnungsver­fahrens zur Schaffung der eigentums- und besitzrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Verkehrswege im örtlichen und überörtlichen Bereich der beiden Bebauungspläne steht da­her im öffentlichen Interesse, das die entgegenstehenden priva­ten Belange der widerspruchsführenden Grundstückseigentü­mer wesentlich überwiegt. Hinzu kommt, daß unter Würdigung aller bisher bekannten bodenordnungsrechtlichen Tatbestände die verbliebenen eingelegten Widersprüche gegen den Umle­gungsbeschluß aller Voraussicht nach nicht zu dem Erfolg einer Aufhebung des Umlegungsbeschlusses führen werden.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, um das Bodenordnungsverfahren durchführen und die Straßenbaulast­träger unverzüglich in den Besitz der für den Ausbau der Verkehrs- und Erschließungswege notwendigen Grundstücke bringen zu können.

Montabaur, den 26.7.1989 Hachenberg

stellvertr. Vors, des Umlegungsausschusses

Liebe Mitbürger von Heiligenroth

Während der Sommerferien vom 1.7. - 25.7.1989 wurde an den Außenanlagen des Kindergartens unser Sonnensegel entwen­det. Es hat die Maße 4,60 x 4,50 m und ist aus orangefarbenem Segeltuch gefertigt.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Monta­baur, Tfel. 5011 oder den Kindergarten Heiligenroth, Tfel. 4861.

Verloren - Gefunden

Schmuckstück (Brosche) wurde im Gemarkungsbereich gefun­den.

Der Verlierer kann den Gegenstand während der Sprechstunden beim Ortsbürgermeister abholen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN Neues Mulchgerät wurde geliefert

Auf Beschluß des Ortsgemeinderates wurde für den neuen Uni- mog auch ein neues Mulchgerät bestellt, das nunmehr ausgelie­fert wurde. Der Grundhierfürist, daß das alte Mulchgerät schon für den alten Unimog viel zu schwer war, denn bei dem in der Ge­meinde Ruppach-Goldhausen im Einsatz befindlichen Fahr­zeug U 600 handelt es sich um den leichtesten und kleinsten Uni­mog überhaupt.

Das alte Mulchgerät konnte jedoch zu einem für beide Seiten günstigen Preis an die Stadt Montabaur verkauft werden, da dort schwere Unimogs im Einsatz sind.

Nunmehr besteht auch dieMöglichkeit, die Feldwege im Gemar­kungsbereich kurzfristig abzumulchen, was aus vorstehenden Gründen in diesem Sommer bisher noch nicht erfolgen konnte, damit die Wege wieder besser - haupt sächlich für Rentner - zu be­gehen sind.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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