Montabaur
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Einen weiteren Preisvorteil bieten wir durch den Verkauf von Zwölferkarten.
12 x Sonnenliege = 50 DM
12 x TUrbo-Schnellbrauner =150 DM.
Sie sehen, ob zum sportlichen Ausgleich, zum Entspannen und Erholen, ob bei guter oder schlechter Witterung, das Hallen- und Freibad bietet für jeden und zu jeder Zeit etwas.
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Sollten Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Bademeister oder fragen Sie telefonisch an beim Hallen- und Freibad Montabaur, Tbl. 02602/4611, 126173.
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Montabaur schreibt die Erweiterung der Nebenräume für die TUrnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen öffentlich aus.
Submissionstermin Schutzgebühr
Los 1:
Bühneneinrichtung (transportable, höhenverstellbar, Größe 12,00 x 6,00 m)
Los 2:
Kücheneinrichtung (Material: Chrom- Nickelf Stahl, Größe der Küche ca. 14,00 qm)
Los 3:
Hallenbestuhlung (ca. 400 Stahlrohr- Stühle und entsprechende Anzahl Tische)
Los 4:
Garderoben (ca. 300 Plätze, Rundrohrsystem)
Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen ab Dienstag, dem 1. Aug. 1989 beim Architekturbüro Horst Reichwein, Limburger Str. 55,6254 Elz, gegen Vorlage einer Überweisungsquittung bzw. V-Scheck schriftlich anfordem.
Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto Horst Reichwein, Kreissparkasse Liraburg/Lahn, Konto-Nr. 30 350 367 einzuzahlen.
Die Angebote sind mit entsprechender Aufschrift bis zu den genannten 'Iferminen bei der Stadt Montabaur, Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, den 29. Juli 1989 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
01.09.1989,10.00 Uhr 10,00 DM
01.09.1989,10.10 Uhr 10,00 DM
01.09.1989,10.20 Uhr 10,00 DM
01.09.1989,10.30 Uhr 10,00 DM
Bezirksregierung Koblenz Forstdirektion
Öffentliche Bekanntmachung der Ausweisung eines Weges für das Reiten im WaldbereichJ Naturparks Nassau, Verbandsgemeinde Montabaur, GeniT kung Görgeshausen, gemäß § 15 der Landesverordndung,, Durchführung des Landesforstgesetzes (LFGDV0) 17.06.1983 (GVB1. Nr. 12 vom 22.06.1983, S. 107 ff.). Hiermit wird ein Weg im Waldbereich des Naturparks Nass» Verbandsgemeinde Montabaur, Gemarkung Görgeshausen J
mäß § 12 Abs. Landesforstgesetz (LFG) vom 02.02.1977(Gv| S. 21) in Verbindung mit § 15 LFGDVO als Reitweg ausgi sen.
Der für das Reiten ausgewiesene Weg ist in einer Karte e zeichnet, die ab 07. August 1989 für die Dauer von zwei Wodi im Dienstgebäude der Bezirksregierung Koblenz, Obere Foj behörde, 6400 Koblenz, Südallee 15-19, Zimmer 134, in derZi von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Ulr^ gesehen werden kann.
Vit Verwaltung infbrmivt\
Geschäftsverteilungs- und Verwaltungsgliederungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur!
Gemäß § 15 (3) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfali| die Verbandsgemeindeverwaltung verpflichtet, die Bürgern Einwohner über ihren Geschäftsverteilungs- und Verwaltid gliederungsplan zu unterrichten. Wir möchten mit unserer l( formation durch den ergänzten Verwaltungsgliederung: sowie einen alphabetischen Wegweiser über das gesetzlich! geschriebene hinau sgehen. D adurch soll es dem Bürger, c an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden möchte, en licht werden, gleich die zuständige Stelle zu erreichen. Zum besseren Verständnis geben wir einige Hinweise zumlj halt und Zweck der Pläne:
- Der Geschäftsverteilungsplan weist den Dezernenten^ ren Geschäftsbereich zu. Dezernenten sind in der Verba gemeindeverwaltung Montabaur die hauptamtlich Wahlbeamten (Bürgermeister und I. Beigeordneter), f Leitung der Gesamtverwaltung obliegt Bürgern^ Dr.Possel-Dölken. Seine Stellvertreter sind der hauptai liehe Beigeordnete Heinz Reusch sowie die ehrenamtlich! Beigeordneten. Zwischen Bürgermeister und I. Beig neten gibt es eine Geschäftsverteilung innerhalb der^ waltung nach Abteilungen.
- Der Verwaltungsgliederungsplan ordnet die Aufgaben* Verwaltung organisatorischen Einheiten zu. Bei der r bandsgemeindeverwaltung sind das 5 Abteilungen, da verschiedene Sachgebiete zugeordnet sind.
(Fortsetzung siehe nächste Seite!
Vereine und Verbände berichten
Bund, Kreisgr. Westerwald
Am 4. August trifft sich die BUND-Kreisgruppe um I9.00jj unter der Leitung von Frau Renate Steup im Naturschutz^ »Fuchskauten«. Alle, die an diesem Abend Zeit und Lustig sind wie immer ganz herzlich eingeladen.

