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Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen I. Beigeordneten
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen II. Beigeordneten
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen III. Beigeordneten l Verschiedenes «rgeshausen, 25.7.1989 fllenseer, Ortsbürgermeister
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Anmeldung der Dlfeuerungsmessungen
m Monat August 1989 beabsichtige ich, laut §§ 14 + 15 der Er- iten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - |1 BImSchV) die Öl- und Gasfeuerungsanlagen zu überprüfen.
Werner Giehl - Bez.-Schornsteinfegermeister -
Ueldung der Ölfeuerungsmessungen
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Verkauf ehemaliger Lehrerwohnhäuser in Girod
Die Ortsgemeinde Girod verkauft die beiden ehemaligen Leh- ferwohnhäuser in Girod zum Preise von jeweils 180.000,- DM dindestgebot). In den Häusern befinden sich jeweils 4 ZKB, j/C, mit einer Wohnfläche von 106 qm.
jiteressenten können sich mit Herrn Ortsbürgermeister [1 Hannappel, Girod, Tfel. 06485/601 oder dem Liegenschaftsint der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543 Montabaur, Tfel. 02602/126195 in Verbindung set-
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GROSSIIOLBACH Öffentliche Bekanntmachung
Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Großhol- b^hfindet am Samstag, 12. August 1989, um 20.00 Uhr im Bürgerhaus statt.
’esordnung:
[entliehe Sitzung:
1. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder
2. Bestellung von Ratsmitgliedem zur Unterzeichnung von Sitzungsniederschriften
3. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen I. Beigeordneten
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen II. Beigeordneten Verschiedenes
ißholbach, 25.7.1989 [her, Ortsbürgermeister
Nr. 30/89
4. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters
5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen I. Beigeordneten
6. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen II. Beigeordneten
7. Verschiedenes
Heilberscheid, 26.7.1989
Reichwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN Baulandumlegung »Wiesenmorgen I« der Ortsgemeinde Nentershausen
In der Ausgabe des Wochenblattes Nr. 29 vom 21.07.1989 wurde irrtümlichder Eintritt der Unanfechtbarkeit für den 12.07.1989 bekanntgegeben.
Die Unanfechtbarkeit ist jedoch erst am 21.07.1989 eingetreten (siehe nachstehende Bekanntmachung).
Gemeindeverwaltung Nentershausen
-Umlegungsausschuß-
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Wiesenmorgen I«
der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 21.07.89 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBL IS. 2253), wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekarmtge geben.
Unter Wahrung der örtlichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 31.07.89 in Kraft. Mit diesem Thg wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigungdes Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fälli g werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende ZahlungsVereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- spruchnoch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 24.07.89
Der stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) (Hachenberg)
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3 S GWr öffentliche Sitzung: Ubri®* i, J -
HEILBERSCHEID
öffentliche Bekanntmachung
Di« konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Heilbar scheid findet am
*&t ag , 11. August 1989, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Bau statt.
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Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder Bestellung von Ratsmitgliedem zur Unterzeichnung vor Sitzungsniederschriften
Vahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung md Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt
Gemeindeverwaltung Nentershausen
-Umlegungsausschuß-
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In den Wolfen • Am hohen Rain« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 13.07.89 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253), wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der örtlichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 31.07.89 in Kraft. Mit diesem Thg wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

