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Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des eh­renamtlichen I. Beigeordneten

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des eh­renamtlichen II. Beigeordneten

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des eh­renamtlichen III. Beigeordneten l Verschiedenes «rgeshausen, 25.7.1989 fllenseer, Ortsbürgermeister

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Anmeldung der Dlfeuerungsmessungen

m Monat August 1989 beabsichtige ich, laut §§ 14 + 15 der Er- iten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions­schutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - |1 BImSchV) die Öl- und Gasfeuerungsanlagen zu überprüfen.

Werner Giehl - Bez.-Schornsteinfegermeister -

Ueldung der Ölfeuerungsmessungen

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Verkauf ehemaliger Lehrerwohnhäuser in Girod

Die Ortsgemeinde Girod verkauft die beiden ehemaligen Leh- ferwohnhäuser in Girod zum Preise von jeweils 180.000,- DM dindestgebot). In den Häusern befinden sich jeweils 4 ZKB, j/C, mit einer Wohnfläche von 106 qm.

jiteressenten können sich mit Herrn Ortsbürgermeister [1 Hannappel, Girod, Tfel. 06485/601 oder dem Liegenschafts­int der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rat­haus, 543 Montabaur, Tfel. 02602/126195 in Verbindung set-

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GROSSIIOLBACH Öffentliche Bekanntmachung

Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Großhol- b^hfindet am Samstag, 12. August 1989, um 20.00 Uhr im Bür­gerhaus statt.

’esordnung:

[entliehe Sitzung:

1. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder

2. Bestellung von Ratsmitgliedem zur Unterzeichnung von Sitzungsniederschriften

3. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Orts­bürgermeisters

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehren­amtlichen I. Beigeordneten

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehren­amtlichen II. Beigeordneten Verschiedenes

ißholbach, 25.7.1989 [her, Ortsbürgermeister

Nr. 30/89

4. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Orts­bürgermeisters

5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehren­amtlichen I. Beigeordneten

6. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehren­amtlichen II. Beigeordneten

7. Verschiedenes

Heilberscheid, 26.7.1989

Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN Baulandumlegung »Wiesenmorgen I« der Ortsgemeinde Nentershausen

In der Ausgabe des Wochenblattes Nr. 29 vom 21.07.1989 wurde irrtümlichder Eintritt der Unanfechtbarkeit für den 12.07.1989 bekanntgegeben.

Die Unanfechtbarkeit ist jedoch erst am 21.07.1989 eingetreten (siehe nachstehende Bekanntmachung).

Gemeindeverwaltung Nentershausen

-Umlegungsausschuß-

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Wiesenmorgen I«

der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 21.07.89 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBL IS. 2253), wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekarmtge geben.

Unter Wahrung der örtlichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 31.07.89 in Kraft. Mit diesem Thg wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigungdes Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Un­anfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fälli g werden. Von der Ein­tragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbu­ches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zah­lungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende ZahlungsVereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift ein­zulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- spruchnoch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 24.07.89

Der stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) (Hachenberg)

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3 S GWr öffentliche Sitzung: Ubri®* i, J -

HEILBERSCHEID

öffentliche Bekanntmachung

Di« konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Heilbar scheid findet am

*&t ag , 11. August 1989, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Bau statt.

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Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder Bestellung von Ratsmitgliedem zur Unterzeichnung vor Sitzungsniederschriften

Vahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung md Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt

Gemeindeverwaltung Nentershausen

-Umlegungsausschuß-

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In den Wolfen • Am hohen Rain« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 13.07.89 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253), wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Unter Wahrung der örtlichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 31.07.89 in Kraft. Mit diesem Thg wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.