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Seite 3
Nr. 30/89
„Planschi“ meint:
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Spiel und Spaß im kühlen Naß Familientag im Hallen- und Freibad Montabaur am Sonntag, 30. Juli 1989
Nutzen Sie die anhaltend gute Witterung zu einem Besuch im lallen- und Freibad Montabaur.
Vir bieten ein preiswertes Freizeitvergnügen für die ganze Fa- nilie.
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Im Endspiel hatte die SG Horressen/Elgendorf den besseren Start und führte bereits nach 4 Minuten mit 1:0. Man merkte beiden Mannschaften die Strapazen der TUrnierwoche an. Schließlich gewann die SG Horressen/Elgendorf das Finale verdient mit 2 : 0 Ihren gegen die SG Eitelbom/Neuhäusel.
Den 3. Platz des TUmiers belegte der SV Olympia Eschelbach, der im gesamten TUmier eine ansprechende Leistung bot. Der SC Simmera erreichte Platz 4. Die Mannschaft der SG Eitelbom/Neuhäusel stiftete ihren Gutschein von 250,00 DM und weitere 250,00 DM an das Heinrich-Haus in Engers. Der SC Simmera stiftete ebenfalls spontan seinen Preis an die Behindertenwerkstätte in Montabaur.
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Vm Sonntag, 30.07.1989 ist FAMILIENBADETAG, d.h. Familien können an diesem Tage eine Familientageskarte zum Preis fron nur 8,00 DM erwerben. Die Familientageskarte wird ausge- eben an Eltern und ihre im Haushalt lebenden unverheirateten Binder. Aber auch all denen, die diesen Preisvorteil nicht nutzen können, empfehlen wir einen Badebesuch zu günstigen Konditionen (Erwachsene 3 DM/ Kinder, Jugendliche, Studenten, Bundeswehrangehörige, ZDL 1,50 DM).
Jnser Angebot:
Hallenbad (25 m Becken mit Sprunganlagen)
Freibad- und Kinderplanschbecken Freiluftspiele: Mühle, Dame, Schach 10.000 qm Liegewiese Tischtennis
Klettergerüste und Kinderschaukel Sonnenschirme und Liegen zum Ausleihen Cafeteria
Weitere Informationen sind zu erhalten im Hallen- und Freibad lontabaur, Tbl. 02602/4611 oder 126.173.
Verbandsgemeinde-Fußball-Turnier 1989
fotz großer Hitze und zum Tteil schlechten Platzverhältnissen ptaub) wurden den sehr zahlreichen Zuschauern spannende spiele von den beteiligten 12 Mannschaften der Verbandsge- pemde Montabaur geliefert.
-P den Gruppenspielen kam es zu einigen Überraschungen. So onnten sich die klassentieferen Vereine SV Olympia Eschelach und SV Heiligenroth vor die höher eingeschätzten Tfeams Jis Veranstalters und FSV Gelbachtaler Sportfreunde plazie-
v^^y^telfinalspielen lieferte der SC Simmern dem stärker iR hä , tzten Montabaur einen großen Kampf und siegte
i/ließlich Elfmeterschießen mit 6 : 5.
al u finale setzten si c h dann die Favoriten durch und so stan- '.BPho''c^hlSonntag, 23.7. zum Abschluß des lUmiers der Gast- ^ Eitelborn/Neuhäusel und die SG Horressen/Elgen- . d gegenüber.
Öffentl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Herr Baron Jörg von Holzschuher, 5042 Schloß Gymnich, beantragt die nachträgliche Planfeststellung zur Errichtung und Betreibung einer Fischteichanlage in der Gemarkung Welschneudorf Flur 22, Flurstücke 2513/2 und 2514. Die Tfeichanlage besteht aus fünf Tfeichen. Die Gesamtwas- serfläche der Tfeichanlage beträgt 2.680 qm.
Das oberirdische Einzugsgebiet des »Grabens A« beträgt an der Entnahmestelle rd. 0,63 qkm.
Hierfür ist gern. § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vm 23.09.1986 (BGBl. IS. 1529), §§ 72,105 Abs. 2 und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz -LWG) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) sowie §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. IS. 1253) - jeweils in der derzeit gültigen Fassung- die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 72 Abs. 7,105 Abs. 2, 107 Abs. 1 LWG.
Näheres über Art und Umf angder beantragten Maßnahme k ann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 14.08.1989 bis 14.09.1989 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr). Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist

