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Seite 3

Nr. 30/89

„Planschi“ meint:

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Spiel und Spaß im kühlen Naß Familientag im Hallen- und Freibad Montabaur am Sonntag, 30. Juli 1989

Nutzen Sie die anhaltend gute Witterung zu einem Besuch im lallen- und Freibad Montabaur.

Vir bieten ein preiswertes Freizeitvergnügen für die ganze Fa- nilie.

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Im Endspiel hatte die SG Horressen/Elgendorf den besseren Start und führte bereits nach 4 Minuten mit 1:0. Man merkte beiden Mannschaften die Strapazen der TUrnierwoche an. Schließlich gewann die SG Horressen/Elgendorf das Finale ver­dient mit 2 : 0 Ihren gegen die SG Eitelbom/Neuhäusel.

Den 3. Platz des TUmiers belegte der SV Olympia Eschelbach, der im gesamten TUmier eine ansprechende Leistung bot. Der SC Simmera erreichte Platz 4. Die Mannschaft der SG Eitel­bom/Neuhäusel stiftete ihren Gutschein von 250,00 DM und weitere 250,00 DM an das Heinrich-Haus in Engers. Der SC Sim­mera stiftete ebenfalls spontan seinen Preis an die Behinderten­werkstätte in Montabaur.

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Vm Sonntag, 30.07.1989 ist FAMILIENBADETAG, d.h. Fami­lien können an diesem Tage eine Familientageskarte zum Preis fron nur 8,00 DM erwerben. Die Familientageskarte wird ausge- eben an Eltern und ihre im Haushalt lebenden unverheirateten Binder. Aber auch all denen, die diesen Preisvorteil nicht nutzen können, empfehlen wir einen Badebesuch zu günstigen Kondi­tionen (Erwachsene 3 DM/ Kinder, Jugendliche, Studenten, Bundeswehrangehörige, ZDL 1,50 DM).

Jnser Angebot:

Hallenbad (25 m Becken mit Sprunganlagen)

Freibad- und Kinderplanschbecken Freiluftspiele: Mühle, Dame, Schach 10.000 qm Liegewiese Tischtennis

Klettergerüste und Kinderschaukel Sonnenschirme und Liegen zum Ausleihen Cafeteria

Weitere Informationen sind zu erhalten im Hallen- und Freibad lontabaur, Tbl. 02602/4611 oder 126.173.

Verbandsgemeinde-Fußball-Turnier 1989

fotz großer Hitze und zum Tteil schlechten Platzverhältnissen ptaub) wurden den sehr zahlreichen Zuschauern spannende spiele von den beteiligten 12 Mannschaften der Verbandsge- pemde Montabaur geliefert.

-P den Gruppenspielen kam es zu einigen Überraschungen. So onnten sich die klassentieferen Vereine SV Olympia Eschel­ach und SV Heiligenroth vor die höher eingeschätzten Tfeams Jis Veranstalters und FSV Gelbachtaler Sportfreunde plazie-

v^^y^telfinalspielen lieferte der SC Simmern dem stärker iR hä , tzten Montabaur einen großen Kampf und siegte

i/ließlich Elfmeterschießen mit 6 : 5.

al u finale setzten si c h dann die Favoriten durch und so stan- '.BPho''c^hlSonntag, 23.7. zum Abschluß des lUmiers der Gast- ^ Eitelborn/Neuhäusel und die SG Horressen/Elgen- . d gegenüber.

Öffentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Herr Baron Jörg von Holzschuher, 5042 Schloß Gymnich, beantragt die nachträgliche Planfeststellung zur Errich­tung und Betreibung einer Fischteichanlage in der Gemar­kung Welschneudorf Flur 22, Flurstücke 2513/2 und 2514. Die Tfeichanlage besteht aus fünf Tfeichen. Die Gesamtwas- serfläche der Tfeichanlage beträgt 2.680 qm.

Das oberirdische Einzugsgebiet des »Grabens A« beträgt an der Entnahmestelle rd. 0,63 qkm.

Hierfür ist gern. § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser­haushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vm 23.09.1986 (BGBl. IS. 1529), §§ 72,105 Abs. 2 und 114 ff. des Wasserge­setzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz -LWG) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) sowie §§ 72 ff. des Ver­waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. IS. 1253) - jeweils in der derzeit gültigen Fassung- die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsver­fahrens erforderlich. Die Zuständigkeit der Bezirksregie­rung Koblenz ergibt sich aus den §§ 72 Abs. 7,105 Abs. 2, 107 Abs. 1 LWG.

Näheres über Art und Umf angder beantragten Maßnahme k ann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Plä­ne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 14.08.1989 bis 14.09.1989 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bau­amt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Monta­baur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr). Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist