Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 10

was«<dwgftWo

Jahrgang 59/60

Wir treffen uns am Freitag, dem 21. Juli 1989 um 20.00 in der Gaststätte »Keul« zwecks Besprechung eines gemeinsamen Ausfluges.

Kinderfreizeit Waldmannshausen Abfahrts- bzw. Rückkunftzeiten des Busses: Mittwoch, 26.7.: 10.00 Uhr Welschneudorf, 10.05 Uhr Oberelbert, 10.10 Uhr Nie­derelbert. Rückfahrt ist am Mittwoch, 2.8., um ca. 14.00 Uhr ab Waldmannshausen. Wir werden gegen 14.45 Uhr wieder an den jeweiligen Orten eintreffen. Bitte, holen Sie Ihr Kind dort ab. Noch ein Hinweis: In Waldmannshausen stehen den Kindern Schränke zum Einräumen ihrer Sachen zur Verfügung. Geben Sie Ihrem Kind ggf. ein kleines Vorhängeschloß (möglichst mit 2 Schlüsseln) zum Verschließen des jeweiligen Schrankes mit. Falls noch nicht geschehen, überweisen Sie den Tbilnehmerbei- trag (1. Kind: 220,00 DM, 2. Kind: 190,00 DM) auf das Konto Kath. Pfarramt Oberelbert, Nr. 803037728 bei derNaspa Mon­tabaur, BLZ 51050015. Kennwort: »Waldmannshausen«.

NIEDERELBERT

SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt. »Alte Herren«

Am Samstag, dem 22. Juli 1989 haben wir ein Auswärtsspiel ge­gen die AH-Mannschaft von Oberelbert.

Spielbeginn: 16.30 Uhr.

Abfahrt: 16.00 Uhr.

OBERELBERT

Wanderfreunde Oberelbert

Am kommenden Sonntag,dem 23.7.1989 führt die nächste Wan­derung von Sankt Goarshausen über den Rheinhöhenweg zur Loreley und wieder zurück. Treffpunkt und Abfahrt ist um 9.30 Uhr vom Dorfplatz in Oberelbert. Wanderführer ist Egon Spitz- hom.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Ankündigung

AmMittwoch, 09.08.1989, um 19.30 Uhr treffen sich dieTeilneh­merinnen unserer im Mai durchgeführten großen Frankreich­fahrt zu einem Nachtreffen in der Dorf schänke.

Richad Sprenger hat mit viel Arbeit, Geduld und Liebe den Vi­deofilm über die Fahrt fertiggestellt. Wir werden viel Freude daran haben.

Gleichzeitig sind interessierte Oberelberterinnen zu diesem Nachtreffen herzlich eingeladen. Vielleicht gibt es auch schon Informationen für 1991.

EISBACHGEMEINDEN

öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Kleinholbach« der Ortsgemeinde Girod

für das Grundstück Flur 1, Flurstück 157/1 gemäß § 13 des B au- gesetzbuches (BauGB).

Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 20.04.1989 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Kleinholbach« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Kleinholbach« wird um die Parzelle Nr. 157/1, Flurl, erweitert und eine über­baubare Fläche ausgewiesen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen kön­nen bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, B auamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie

Mt

'291

dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedern^ eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw, L Bebauungsplan änderung/-erweiterung Auskunft verlangen?

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Krä Es wird darauf hingewiesen, daßdie Verletzung der in § 2l4Ay 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Forint Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eis Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber d Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn s nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachuj gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

lkl

Ille

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und F< Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Aba BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsp] eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die FäUi{_ und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüi wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verla gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnact teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchesili durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädig! JK*;

* T'E

ai

schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhi von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dieo Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetre! sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auf

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gtj meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satz schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solcl Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemein Verwaltung geltend gemacht worden ist.

Girod, 12.07.1989 Hannappel, Ortsbürgermeister

Verkauf ehemaliger Lehrerwohnhäuser in Girod

Die Ortsgemeinde Girod verkauf t die beiden ehemaligen Leb-1 rerwohnhäuser in Girod zum Preise von jeweils 180.000,-DMj (Mindestgebot). In den Häusern befinden sich jeweils 4 ZKB,; WC, mit einer Wohnfläche von 106 qm.

Interessenten können sich mit Herrn Ortsbürgermeister T,| Hannappel, Girod, Tbl. 06485/601 oder dem Liegenschaft» i amt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rat haus, 543 Montabaur, Tbl. 02602/126195 in Verbindung set-i zen.

Dei

I«d

bar

Fundsache

Bei der Grillfeier des MGV Concordia am 30.06.89, auf deal Schulgelände blieb eine D amenhandtasche liegen. Der Eigentä) mer kann diese beim 1. Vorsitzenden, Franz Hommrich, abholei

GÖRGESHAUSEN öffentliche Bekanntmachung

Berufung von Nachfolgern in den Ortsgemeinderat Die Herren Franz Ulenseer, Richard Girmann und Peter Rührig) haben ihre Mandate als Ratsmitglied nicht angenommen. Nachdem die einzuberufenden Nachfolger, Wolf gang Metz, W chard Röhrig,Dietmar Brühl, Willy Geißler, Georg Grüntbala und Dieter Herbom ebenfalls ihr Ratsmandat nicht angenofl'j men haben, werden hiermit gemäß § 45 Abs. 1 und 4 des Lande» gesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretung 3, Organen (Kommunalwahlgesetz - KWG) als Nachfolger dienäcb sten noch nicht berufenen Bewerber mit jeweils der höchsten| Stimmenzahl in den Ortsgemeinderat berufen. Dies sind:

Gei

chu

fecl

Um

red

Krs

Rec

neu

Die

neu

ein.

Die

stei

Au!

noc

fest

anfi

zut

luni

ent!