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Nr. 27/89
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Foto: W. NoU
100 Rosenstöcke blühen am ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmal in der Bahnhofstraße gegenüber dem Amtsgericht.
Sie waren der Preis für die siegreiche Mannschaft aus Montabaur im Städtespiel »Is ja‘n Ding« von Radio Luxemburg gegen die Stadt Wesseling im September letzten Jahres.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nutzte die Rosenblüte in Montabaur und lud die Städtespielteilnehmer zur Begutachtung ihres Preises ein.
Für ihren Einsatz und die positive Werbung für die Kreisstadt Montabaur bedankte sich der Bürgermeister bei den Mitspielerinnen und Mitspielern.
Wäre die Stadt Montabaur den Spielern aus Wesseling unterlegen, hätte Sie »nur« 100 Tulpenzwiebeln als 2. Preis erhalten.
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Öfkntl bekanntmachungen
Stadtverwaltung Montabaur
■Umlegungsausschuß-
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In den Fichten Kind - Auf derTVift« in der GemarkungElgendorf ist am 01. Juni 1989 für einen weiteren Tfeil unanfechtbar geworden.
Unanfechtbar wurden:
Ordn. Nr. 7, Einlagegrundstück Nr. 29/2 der Flur 11 und Zuteinerbe lungsgrundstück Nr. 202 der Flur 1;
Ordn. Nr. 18, Einlageflurstück 32 der Flur 11 und Zuteilungs- flürstücke Nr. 199, 206 und 206 der Flur 1;
0W P 11 Ördn. Nr. 26, Einlageflurstück 31/1 der Flur 11; Zuteilungsflur- stiicke Nr. 200 und 204 der Flur 1;
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma- iß, a« chungvom08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2263), wird dieUnan- •ag 21 fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der örtlichen Bekanntmachungsfrist treten die ote,L rechtlichen Wirkungen dieser Bek ann tmachung am 10. Juli 1989 in Kraft. Mit diesem Tagwird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
-Auf lfd. Nr. 10 des beschreibenden Tteiles zum Umlegungsplan
wirdnochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit fällig werden.
1-Mf? Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Stadt entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung k ann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,6430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 30. Juni 1989
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
(Siegel) Reichling
öffentliche Bekanntmachung
Gemäß Schreiben des Ministeriums für Landwirt schaff, Weinbau und Forsten sowie den hierzu ergangenen Verordnungep der Europäischen Gemeinschaft können in der Zeit vom 16. [Juni 1989 bis 30. September 1989 wieder Anträge auf Prämie zur Erhaltung des Mutterkuhbestandes gestellt werden. <-' Erstmals sindneben den Haupterwerbslandwirten auch Nebenerwerbslandwirte antragsberechtigt. J
Der Betrieb darf weder Milch noch Milchprodukte vermarkten. Die Prämie wird nur für solche Mutterkühe gewährt, die eineir anerkannten Fleischrasse angehören oder durch Kreuzung mit einer dieser Rassen entstanden und zur Aufzucht von Kälbern bestimmt sind.
Antragsvordrucke mit dem dazugehörenden Merkblatt können bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung Landwirtschaft uüd Umweltschutz, 6430 Montabaur, Zimmer 163, Tfel. 02602/124271 oder 124371, angefordert werden.
Die Anträge müssen bis spätestens 30. September 1989 bei der Kreisverwaltung eingegangen sein.
Abt. 7, Az.: 760-17-1
6430 Montabaur, 16. Juni 1989
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises In Vertretung:
Neutz, Oberregierungsrat
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die- Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen den Bau einer Straße öffentlich aus.
Leistungsumfang:
1.100 cbm Erdabtrag 1.200 qm Straßenunterbau d = 70 cm 160 m Bordsteine und Rinne 900 qm Bitumendecke 100 qm Betonverbundpflaster

