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S/anlla ntabaur

Seite 11

Nr. 25/89

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Entlastungsbeschluß

j e r Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- leverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufge- ucl t ellte J ahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird ß i schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, ne! lem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- m jeinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastungzu erteilen. Auf (je Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet, joweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang licht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung iS isch § 100 GemO erteilt.

)rtsbürgermeister Weyand und 1. Beigeordneter Jakob Spitz­ig tornnehmen an der Beratungund Beschlußfassung wegen Son- irij llerinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

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III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt iur Einsichtnahme vom 26.6.1989 bis 5.7.1989 während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, 7-immt.r 110 , öffentlich aus.

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.6.1989 bis 5.7.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Oberelbert, 16.6.1989

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert

Weyand, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Oberelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).

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Oberelbert, 16.6.1989

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert

ffeyand, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1989 vom 16.6.1989 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.6.1989 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 wird im Verwal tungshaushalt

in der Einnahme auf. 714.000,- DM

in der Ausgabe auf. 714.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 697.000,-- DM

d® in der Ausgabe auf. 697.000,- DM

festgesetzt.

mei §2

Es werden festgesetzt

itei 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf . . . 2. der Gesamtbetrag der Verpflichfungs- ermächtigungen auf ..

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§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.

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ELBERTGEMEINDEN

Kinderfreizeit!

An alle Kinder der Eibertgemeinden von 9 -14 Jahren!

Es sind noch Plätze frei für die Kinderfreizeit vom 26.7. bis 2.9.1989 auf der Burg Waldmannshausen. Meldet Euch doch umgehend im Pfarramt (Tbl 02608/306) an.

NIEDERELBERT

SV Blau-Weiß Niederelbert Abt. Alte Herren

Am 23.6.89 haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mannschaft von Pfaffendorf, Spielbeginn 19.00 Uhr, Platzaufbau: Roth/Schlemmer.

WELSCHNEUDORFOBERELBERT

VdK Welschneudorf-Oberelbert Berichtigung

Unser diesjähriger Ausflugist am 16. J uli. Er geht über Kubach, Weilburg nach Butzbach. Anmeldung für Mitglieder sowie Nichtmitglieder bei E. Merz, 1hl. 1324, E. Bilo, TfeL 445.

ELBERTGEMEINDEN

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Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 36,-- DM

für den zweiten Hund. 54,- DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM

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§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 12.6.1989 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

GROSSHOLBACH/GIROD

Alte Herren Eisbachtal GG.

Am Freitag, dem 23.6.89, um 18.30 Uhr, erwarten wir unsere Sportkameraden aus Heilberscheid, Spielkleidung rot.

Am Samstag, dem 24.6., starten wir unsere Zweitagestour nach Piesport an die Mosel. Dort spielen wir im Nachbarort Windrich um 16.00 Uhr. Abends fahren wir dann zum Weinblütenfest nach Neumagen-Dhron. Abfahrt ab Girod 12.20 Uhr, ab Feuerwehr­haus Großholbach 12.30 Uhr. Gute Laune bitte nicht vergessen.

GIROD

Kirchenchor »St. Jakobus« Girod Das Fest zu unserem 10jährigen Bestehen war nur möglich durch die Hilfe von Mitgliedern und Freunden des Chores. Ein sichtbares Zeichen der Anerkennungsoll im Rahmen eines »Hel­ferfestes« im August zum Ausdruck gebracht werden ('Itermin wird noch bekanntgegeben).