M ontabaur
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I Kabelnetz angeschlossenen Stadtteile in den nächsten zwei bis I drei Jahren gestellt werden. Vorausgegangen sind diesem Beschluß intensive Verhandlungen mit der Deutschen Bundes- Ipost und privaten Verkabelungsgesellschaften.
Post kann Stadtteile in naher Zukunft nicht verkabeln Ipie Deutsche Bundespost hatte die Absicht, ab 1990 mit der [Verkabelung der Kemstadt Montabaur zu beginnen. Für einen j Anschluß der Stadtteile war es der Post nicht möglich, verbindliche Aussagen über eine Anschlußmöglichkeit und einen Zeitplan zu machen. Die Bürger der Stadtteile hätten also bei einer | Verkabelung durch die Post in absehbarer Zeit keinen Kabelanschluß erhalten können. Außerdem hätten die Bewohner der | Stadtteile für einen Kabelanschluß durch die Post - wenn dieser 1 später einmal erreichbar gewesen wäre - unterschiedlich hohe Investitionskostenzuschüsse zu den ohnehin üblichen Kosten zah- I len müssen.
Verwaltung und Stadtratsfraktionen haben in dieser Frage I mehrfach mit dem Fernmeldeamt Koblenz und dem Bundespostministerium verhandelt.
Noch am 6. Juni 1989 hat eine Delegation des Stadtrates mit Bürgermeister Dr. Possel-Dölken und Vertretern der drei Stadtratsfraktionen im Bundespostministerium ein Gespräch geführt, bei dem deutlich wurde, daß die Richtlinien der Deutschen Bundespost eine Verkabelung der Stadtteile durch die Post auf absehbare Zeit durch die Post nicht zulassen.
Es war jedoch übereinstimmende Meinung aller Stadtratsfraktionen, daß eine einheitliche Lösung für die Kemstadt und die Stadtteile gefunden werden muß.
Dies war nach dem Ergebnis der umfangreichen Verhandlungen | nur mit einer privaten Verkabelungsgesellschaft möglich.
Das Verkabelungskonzept der Fa. SÜWEDA, Mainz Die Fa. SÜWEDA ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Breitbandverkabelung. Sie hat bereits in einigen Städten private Kabelnetze aufgebaut und ein Konzept für die Stadt Montabaur mit den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn (Ettersdorf ist bereits durch die Deutsche Bundespost verkabelt), sowie aller Ortsgemeinden der Verband9gemeinde, die noch nicht an das Kabelnetz angeschlossen sind, angeboten. Zu dessen Verwirklichung wird eine örtliche Projektgesellschaft gegründet. Die Stadt Montabaur bzw. die jeweilige Ortsgemeinde wird mit der Fa. SÜWEDA einen Vertrag abschließen, durch den der Fa. SÜWEDA gestattet wird, das Breitbandkabel im öffentlichen Verkehrsraum zu verlegen.
Die Fa. SÜWEDA verpflichtet sich, allen Haushalten der Stadt bzw. den Ortsgemeinden, die einen entsprechenden Vertrag abschließen, die Anschlußmöglichkeit zu verschaffen. Die privaten Haushalte können frei entscheiden, ob sie sich anschließen wollen oder nicht. Die Fa. SÜWEDA wird die Verkabelung auch nicht von vorherigen Befragungen über Anschlußinteresse abhängig machen, sondern trägt insofern das Untemehmerrisiko. Die Privathaushalte binden sich, wenn sie die Verkabelung wünschen, in einem besonderen Vertrag mit der Fa. SÜWEDA nur für die Dauer eines Jahres, gehen also keine längerfristigen Verpflichtungen ein.
Die Fa. SÜWEDA verlangt - im Gegensatz zur Deutschen Bundespost - keine einmaligen Anschlußgebühren. Das monatlich zu zahlende Entgelt liegt nach den jetzt vorliegenden Kostenschätzungen zwischen 28,-- DM und 32,20 DM. Dieses Entgelt dockt die Kosten für den Anschluß bis zum Fernsehgerät (Netzebene 4) ab. Darin enthalten sind auch die Kosten für die Wartung der im Haus installierten Einrichtungen. Wenn der.An- schlußnehmer nur die Verkabelung bis zur Netzebene 3 (Hausanschluß) wünscht, wirkt sich das kostenmindemd auf die monatlichen Entgelte aus. Die Fa. SÜWEDA bietet den privaten t Anschlußnehmern auch vertragliche Regelungen über die Lei- [ stung von einmaligen Anschlußgebühren an, die sich kostensenkend auf die monatlich zu zahlenden Gebühren auswirken.
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| Zwischen der Stadt bzw. der jeweilige» Ortsgemeinde und der i Fa. SÜWEDA wird in dem Gestattungsvertrag eine Ober grenze
■ für die von den Anschlußnehmern zu zahlenden Gebühren fest-
■ gelegt.
Die Gebühren darf die Fa. SÜWEDA nach dem Vertragsent- , wurf nur erhöhen, wenn die Deutsche Bundespost die laufenden : Entgelte für den Kabelanschluß anhebt, und zwar höchstens um : den Betrag, um den auch die Post ihre Gebühren steigert.
Wichtig war es in den Verhandlungen auch, daß die Fa. SÜWEDA dieselbe Technik verwendet wie die Deutsche Bundespost
(450 MHz-Ttechnik, bis zu 36 TV, 30 UKW-Hörfunkstereo - sowie 16 digitale Hörfunkprogramme).
Die Fa. SÜWEDA wird sich in dem Vertrag mit der Stadt verpflichten, die gesamte Stadt (incl der Stadtteile) in maximal drei Jahren an das Kabelnetz anzuschließen.
Aus der Sicht der Stadt war die Aussage der Firmenvertreter wichtig, daß man die B aumaßn ahmen in der Kemstadt rechtzeitig vor den Jubiläumsfeierlichkeiten im Jahr 1991 beenden kann.
Medienvielfalt anbieten, Stadt-Land-Gefälle vermeiden, Beeinträchtigung des Ortsbildet verhindern
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, mit dem Beschluß des Stadtrates sei die Grundlage dafür geschaffen, daß auch in der Stadt Montabaur mit ihren Stadtteilen durch die Breitbandverkabelung in Kürze das vielfältige Medienangebot privater Sender zur Verfügung stehe. Die Einwohner können also in absehbarer Zeit alle privaten Rundfunk- und Fernsehprogramme empfangen, wofür in der Bevölkerung insbesondere wegen der Sportübertragungen lebhafte Nachfrage besteht. Durch die Absprachen mit der Fa. SÜWEDA wird es möglich, daß nicht nur die Haushalte in der Kemstadt, sondern auch in den Stadtteilen eine Anschlußmöglichkeit erhalten. Die Stadt hat sich überdies durch den oben wiedergegebenen Beschluß des Stadtrates auch bereiterklärt, konstruktiv an einem Gesamtangebot für die Verbandsgemeinde mitzuarbeiten, um auch eine Verkabelung der Ortsgemeinden zu ermöglichen.
Ein wichtiges Ziel des Stadtrates bei seiner Entscheidung war es schließlich zu verhindern, daß das Stadtbild durch die Aufstellung von Satellitenantennen (Volksmund: »Schüsseln«) beeinträchtigt wird. Es wurde in diesem Zusammenhang auch die erfolgreichen Bemühungen der Stadt zur GestaltungundErhal- tung des historischen Stadtbildes in der Innenstadt verwiesen, aber auch an das Ziel erinnert, das Ortsbild durch Dorferaeue- rungsmaßnahmen in den Stadtteilen zu verbessern. Das Aufstellen von Satellitenantennen beeinträchtige das Stadt- und Ortsbild.
Vor dem Hintergrund der sich nun abzeichnenden Perspektive, daß in naher Zukunft Kabelanschlüsse in der Stadt möglich sind, wäre es zu begrüßen, wenn die Haushalte bei ihrer Entscheidung über den Kauf einer Satellitenantenne auch die Auswirkungen auf das Stadtbild berücksichtigen würden.
Aufruf zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb 1989 der Stadt Montabaur
Auch in diesem Jahr führt die Stadt Montabaur wieder einen Fassadenwettbewerb durch. Es ergeht hiermit an alle interessierten Bürger und Einwohner der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteile) der Aufruf zur Ibilnahme.
Der Fassadenwettbewerb soll Beiträge zur Verschönerung des Ortsbildes hervorheben und anerkennen. Die Ibilnahme an diesem Wettbewerb schließt die Inanspruchnahme von Zuschüssen entsprechend den bestehenden Richtlinien über die Gestaltung und Instandhaltung der B ebauung im historischen Ibil der Stadt und Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes nicht aus.
Der Wettbewerb soll vor allem die Privatinitiative fördern und die Hauseigentümer anregen, den äußeren Eindruck ihres Hauses zu verbessern und somit gleichzeitig zu einer Verschönerung des Stadtbildes beizutragen. Die Initiative der Ibilnehmer wird durch Geldprämien honoriert (1. Preis 500,- DM, 2. Preis 300,- DM, 3. Preis 200,-DM).
Tbilnahmeberechtigt sind Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und den Stadtteilen.
HINWEIS: Bewertet und prämiert werden ausschließlich die Freilegung und Herrichtung von altem Fachwerk und die Renovierung von Fassaden an Altbauten. Neubauten in massiver Bauweise werden von diesem Wettbewerb ausgenommen.
Sofern Sie an dem Wettbewerb teilnehmen wollen, zeigen Sie Ihre Ibilnahme bitte bis zum 31. August 1989 durch ein formloses Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, an. Die Bewertung der Verschönerungsmaßnahme erfolgt durch eine vom Stadtrat ausgewählte Kommission. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Itel. 126.115.
Die vom Stadtrat am 21.05.1981 beschlossenen Richtlinien bilden die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbes.
Nachstehend veröffentlichen wir nochmals die Zeile und Aufgabenstellung des Wettbewerbs:

