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M ontabaur

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I Kabelnetz angeschlossenen Stadtteile in den nächsten zwei bis I drei Jahren gestellt werden. Vorausgegangen sind diesem Be­schluß intensive Verhandlungen mit der Deutschen Bundes- Ipost und privaten Verkabelungsgesellschaften.

Post kann Stadtteile in naher Zukunft nicht verkabeln Ipie Deutsche Bundespost hatte die Absicht, ab 1990 mit der [Verkabelung der Kemstadt Montabaur zu beginnen. Für einen j Anschluß der Stadtteile war es der Post nicht möglich, verbind­liche Aussagen über eine Anschlußmöglichkeit und einen Zeit­plan zu machen. Die Bürger der Stadtteile hätten also bei einer | Verkabelung durch die Post in absehbarer Zeit keinen Kabelan­schluß erhalten können. Außerdem hätten die Bewohner der | Stadtteile für einen Kabelanschluß durch die Post - wenn dieser 1 später einmal erreichbar gewesen wäre - unterschiedlich hohe In­vestitionskostenzuschüsse zu den ohnehin üblichen Kosten zah- I len müssen.

Verwaltung und Stadtratsfraktionen haben in dieser Frage I mehrfach mit dem Fernmeldeamt Koblenz und dem Bundes­postministerium verhandelt.

Noch am 6. Juni 1989 hat eine Delegation des Stadtrates mit Bürgermeister Dr. Possel-Dölken und Vertretern der drei Stadt­ratsfraktionen im Bundespostministerium ein Gespräch ge­führt, bei dem deutlich wurde, daß die Richtlinien der Deut­schen Bundespost eine Verkabelung der Stadtteile durch die Post auf absehbare Zeit durch die Post nicht zulassen.

Es war jedoch übereinstimmende Meinung aller Stadtratsfrak­tionen, daß eine einheitliche Lösung für die Kemstadt und die Stadtteile gefunden werden muß.

Dies war nach dem Ergebnis der umfangreichen Verhandlungen | nur mit einer privaten Verkabelungsgesellschaft möglich.

Das Verkabelungskonzept der Fa. SÜWEDA, Mainz Die Fa. SÜWEDA ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Breitbandverkabelung. Sie hat bereits in einigen Städten private Kabelnetze aufgebaut und ein Konzept für die Stadt Montabaur mit den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn (Etters­dorf ist bereits durch die Deutsche Bundespost verkabelt), so­wie aller Ortsgemeinden der Verband9gemeinde, die noch nicht an das Kabelnetz angeschlossen sind, angeboten. Zu dessen Ver­wirklichung wird eine örtliche Projektgesellschaft gegründet. Die Stadt Montabaur bzw. die jeweilige Ortsgemeinde wird mit der Fa. SÜWEDA einen Vertrag abschließen, durch den der Fa. SÜWEDA gestattet wird, das Breitbandkabel im öffentlichen Verkehrsraum zu verlegen.

Die Fa. SÜWEDA verpflichtet sich, allen Haushalten der Stadt bzw. den Ortsgemeinden, die einen entsprechenden Vertrag ab­schließen, die Anschlußmöglichkeit zu verschaffen. Die priva­ten Haushalte können frei entscheiden, ob sie sich anschließen wollen oder nicht. Die Fa. SÜWEDA wird die Verkabelung auch nicht von vorherigen Befragungen über Anschlußinteresse ab­hängig machen, sondern trägt insofern das Untemehmerrisiko. Die Privathaushalte binden sich, wenn sie die Verkabelung wün­schen, in einem besonderen Vertrag mit der Fa. SÜWEDA nur für die Dauer eines Jahres, gehen also keine längerfristigen Ver­pflichtungen ein.

Die Fa. SÜWEDA verlangt - im Gegensatz zur Deutschen Bun­despost - keine einmaligen Anschlußgebühren. Das monatlich zu zahlende Entgelt liegt nach den jetzt vorliegenden Kosten­schätzungen zwischen 28,-- DM und 32,20 DM. Dieses Entgelt dockt die Kosten für den Anschluß bis zum Fernsehgerät (Netz­ebene 4) ab. Darin enthalten sind auch die Kosten für die War­tung der im Haus installierten Einrichtungen. Wenn der.An- schlußnehmer nur die Verkabelung bis zur Netzebene 3 (Hau­sanschluß) wünscht, wirkt sich das kostenmindemd auf die mo­natlichen Entgelte aus. Die Fa. SÜWEDA bietet den privaten t Anschlußnehmern auch vertragliche Regelungen über die Lei- [ stung von einmaligen Anschlußgebühren an, die sich kostensen­kend auf die monatlich zu zahlenden Gebühren auswirken.

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| Zwischen der Stadt bzw. der jeweilige» Ortsgemeinde und der i Fa. SÜWEDA wird in dem Gestattungsvertrag eine Ober grenze

für die von den Anschlußnehmern zu zahlenden Gebühren fest-

gelegt.

Die Gebühren darf die Fa. SÜWEDA nach dem Vertragsent- , wurf nur erhöhen, wenn die Deutsche Bundespost die laufenden : Entgelte für den Kabelanschluß anhebt, und zwar höchstens um : den Betrag, um den auch die Post ihre Gebühren steigert.

Wichtig war es in den Verhandlungen auch, daß die Fa. SÜWE­DA dieselbe Technik verwendet wie die Deutsche Bundespost

(450 MHz-Ttechnik, bis zu 36 TV, 30 UKW-Hörfunkstereo - sowie 16 digitale Hörfunkprogramme).

Die Fa. SÜWEDA wird sich in dem Vertrag mit der Stadt ver­pflichten, die gesamte Stadt (incl der Stadtteile) in maximal drei Jahren an das Kabelnetz anzuschließen.

Aus der Sicht der Stadt war die Aussage der Firmenvertreter wichtig, daß man die B aumaßn ahmen in der Kemstadt rechtzei­tig vor den Jubiläumsfeierlichkeiten im Jahr 1991 beenden kann.

Medienvielfalt anbieten, Stadt-Land-Gefälle vermeiden, Beein­trächtigung des Ortsbildet verhindern

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, mit dem Beschluß des Stadtrates sei die Grundlage dafür geschaffen, daß auch in der Stadt Montabaur mit ihren Stadtteilen durch die Breitband­verkabelung in Kürze das vielfältige Medienangebot privater Sender zur Verfügung stehe. Die Einwohner können also in ab­sehbarer Zeit alle privaten Rundfunk- und Fernsehprogramme empfangen, wofür in der Bevölkerung insbesondere wegen der Sportübertragungen lebhafte Nachfrage besteht. Durch die Ab­sprachen mit der Fa. SÜWEDA wird es möglich, daß nicht nur die Haushalte in der Kemstadt, sondern auch in den Stadtteilen eine Anschlußmöglichkeit erhalten. Die Stadt hat sich überdies durch den oben wiedergegebenen Beschluß des Stadtrates auch bereiterklärt, konstruktiv an einem Gesamtangebot für die Ver­bandsgemeinde mitzuarbeiten, um auch eine Verkabelung der Ortsgemeinden zu ermöglichen.

Ein wichtiges Ziel des Stadtrates bei seiner Entscheidung war es schließlich zu verhindern, daß das Stadtbild durch die Auf­stellung von Satellitenantennen (Volksmund: »Schüsseln«) be­einträchtigt wird. Es wurde in diesem Zusammenhang auch die erfolgreichen Bemühungen der Stadt zur GestaltungundErhal- tung des historischen Stadtbildes in der Innenstadt verwiesen, aber auch an das Ziel erinnert, das Ortsbild durch Dorferaeue- rungsmaßnahmen in den Stadtteilen zu verbessern. Das Auf­stellen von Satellitenantennen beeinträchtige das Stadt- und Ortsbild.

Vor dem Hintergrund der sich nun abzeichnenden Perspektive, daß in naher Zukunft Kabelanschlüsse in der Stadt möglich sind, wäre es zu begrüßen, wenn die Haushalte bei ihrer Ent­scheidung über den Kauf einer Satellitenantenne auch die Aus­wirkungen auf das Stadtbild berücksichtigen würden.

Aufruf zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb 1989 der Stadt Montabaur

Auch in diesem Jahr führt die Stadt Montabaur wieder einen Fassadenwettbewerb durch. Es ergeht hiermit an alle interes­sierten Bürger und Einwohner der Stadt Montabaur (einschließ­lich Stadtteile) der Aufruf zur Ibilnahme.

Der Fassadenwettbewerb soll Beiträge zur Verschönerung des Ortsbildes hervorheben und anerkennen. Die Ibilnahme an die­sem Wettbewerb schließt die Inanspruchnahme von Zuschüs­sen entsprechend den bestehenden Richtlinien über die Gestal­tung und Instandhaltung der B ebauung im historischen Ibil der Stadt und Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes nicht aus.

Der Wettbewerb soll vor allem die Privatinitiative fördern und die Hauseigentümer anregen, den äußeren Eindruck ihres Hau­ses zu verbessern und somit gleichzeitig zu einer Verschönerung des Stadtbildes beizutragen. Die Initiative der Ibilnehmer wird durch Geldprämien honoriert (1. Preis 500,- DM, 2. Preis 300,- DM, 3. Preis 200,-DM).

Tbilnahmeberechtigt sind Eigentümer oder Mieter von Gebäu­den in der Innenstadt und den Stadtteilen.

HINWEIS: Bewertet und prämiert werden ausschließlich die Freilegung und Herrichtung von altem Fachwerk und die Reno­vierung von Fassaden an Altbauten. Neubauten in massiver Bauweise werden von diesem Wettbewerb ausgenommen.

Sofern Sie an dem Wettbewerb teilnehmen wollen, zeigen Sie Ih­re Ibilnahme bitte bis zum 31. August 1989 durch ein formloses Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, an. Die Bewertung der Verschönerungsmaßnahme er­folgt durch eine vom Stadtrat ausgewählte Kommission. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Bauamt der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Itel. 126.115.

Die vom Stadtrat am 21.05.1981 beschlossenen Richtlinien bil­den die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbes.

Nachstehend veröffentlichen wir nochmals die Zeile und Aufga­benstellung des Wettbewerbs: