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Nr. 24/89

mtabaur »Sonderdruck«

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HINWEISE

zu den Kommunalwahlen am

18. Juni 1989

Im 18. Juni 1989 werden Kreistag und Verbandsgemeinderat nach dem Wahlsystem (per­sonalisiertes Verhältniswahlsystem) gewählt. Auch der Ortsgemeinderat wird in den Ge­meinden, in denen mehrere Wahlvorschläge eingereicht worden sind, nach diesem Verfahren lewählt.

Möglichkeiten der Stimmabgabe

I, Sie können nur eine Listenstimme abgeben.

Dann erhalten alle Bewerber dieses Wahlvorschlages eine Stimme, fc Sie können neben oder anstelle der Listenstimme Einzelstimmen vergeben.

Dabei ist zu beachten:

a) Bei jeder Wahl können soviele Einzelstimmen vergeben werden, wie Kreistags- oder Ratsmitglieder zu wählen sind Die Zahl steht groß auf dem Stimmzettel

b) Einzelnen Bewerbern können mehrere (bis zu drei) Einzelstimmen gegeben werden.

c) Sie können Ihre Einzelstimmen auf Bewerber mehrerer Wahlvorschläge verteilen. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, einen Wahlvorschlag anzukreuzen, weil man sonst nicht das volle Gewicht der Stimme ausschöpft, wenn man nicht alle zur Verfügung ste­henden Einzelstimmen vergibt.

Damit Sie sich zu Hause in Ruhe ansehen können, welche Personen am 18. Juni kandidieren pd sich mit dem Stimmzettel vertraut machen können, werden an dieser Stelle Muster al­ter Stimmzettel abgedruckt.

Bereiten Sie sich auf die Wahl vor, damit Sie im Wahllokal gezielt und ohne Zeitdruck Ihre Stimmen abgeben können.

Wahl der Ortsgemeinderäte nach dem Mehrheitswahlsystem

Inden Ortsgemeinden, in denen kein oder nur ein Wahl Vorschlag eingereicht worden ist, wird der Ortsgemeinderat nach dem MehrheitsWahlsystem gewählt. Wenn Sie in einer sol­chen Ortsgemeinde wohnen, können Sie doppelt soviele Namen auf dem Stimmzettel an- buzen oder auf schreiben wie Ratsmitglieder zu wählen sind.

Dabei können Sie jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.

Wenn Sie einen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden, sind Sie nicht an die Namen des Wahl Vorschlages gebunden.