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Kaßenfront vor der Ev. Erlöserkirche und dem Gemeindehaus er Kirchenvorstand der Evangelischen Erlöser-Kirchenge- e inde Neuhäusel hatte sich in einer längeren Eingabe gegen e vom Verkehrs verein Neuhäusel e.V. auf der gemeindlichen jjzelle vor dem Evangelischen Gemeindehaus aufgesteUten jlormationstafel, gegen das Plakatieren der Omnibus- jrtehalle sowie gegen den »Pfostenwald« auf dem Grundstück _ r Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde an der Ecke jjuptstraße - Kirchstraße gewandt. In der Beratung vertrat ( r Ortsgemeinderat den Standpunkt, daß die gegen die Infor- ,ationstafel des Verkehrsvereins Neuhäusel e.V. erhobenen Einbildungen Fragen des B aurechts berühren. Er erklärte sich da- iit einverstanden, daß die Eingabe des Kirchenvorstandes der vangelischen Erlöser-Kirchengemeinde, soweit sie sich gegen |j e informationstafel des Verkehrsvereins Neuhäusel aV. rich- ijt, der Kreisverwaltung als Baugenehmigungsbehörde zugeltet wird.
iir Omnibuswartehalle wurde festgestellt, daß das Plakatieren lernach wie vor verboten und es sowohl für den Ortsbürgermei- jer als auch für die Gemeindebediensteten unmöglich ist, juch ständige Kontrollen ein Bekleben zu verhindern. Durch ufbringen eines chemischen Mittels (Plakat-Abweiser), das [ lakate wieder ablöst, soll versucht werden, das Problem in den I iriff zu bekommen. Die Metallteile der Omnibuswartehalle sollt außerdem mit einem neuen Anstrich versehen werden.
!u dem in der Eingabe des Kirchenvorstandes der Evangelien Erlöser-Küchengemeinde Neuhäusel beanstandeten ; pfostenwald« auf dem Kirchengelände an der Ecke Hauptstra- (•Kirchstraße vertrat der Rat die Meinung, daß es sich hier um (trkehrsbeschilderungen an einer Bundes- und Kreisstraße andelt, die der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Orts- smeinde Neuhäusel entzogen sind. Im Verlaufe der Diskussion urde hierzu auch der Standpunkt vertreten, daß es zweckmäßiger gewesen wäre, wenn die Evangelische Kirchengemeinde oder Ire Rechtsvorgängerin früher bereits bei Aufstellung der Ver- Jehrsbeschilderung Einwendungen bei der dafür zuständigen teile erhoben und sie nicht einfach geduldet hätte. Bei dieser Jachlage mache es heute wenig Sinn, die Ortsgemeinde Neuhäu- ildieserhalb anzugehen. Wegen der Unzuständigkeit der Orts- imeinde Neuhäusel sah der Rat die in der Eingabe angeregte Vtsbesichtigung zwischen Evangelischer Kirchengemeinde md Ortsgemeinde zur Reduzierung der Verkehrsbeschilderung 1s nicht erfolgversprechend an.
’artnerschaft mit einer französischen Gemeinde ■Der Vorsitzende unterrichtete den Rat über das Bemühen einer iruppe in Neuhäusel, mit einer französischen Gemeinde zu ei- 1 erkommunalen Partnerschaft zu kommen..Er teilte mit, ein er- terGedankenaustausch habe bereits mit Vertretern ortsansäs- iger Vereine und politischer Gruppierungen stattgefunden. !err Georg Boucsein, einer der Initiatoren der angestrebten lommunalen Partnerschaft, erhielt sodann Gelegenheit, das Ergebnis der bisherigen Bemühungen um eine französische ’artnergemeinde und die Zielvorstellungen einer kommunalen ’artnerschaft zu erläutern. Er teilte mit, die Bemühungen, über len Freundeskreis Rheinland-Pfalz eine Partnergemeinde in Frankreich zu finden, seien bisher erfolglos geblieben. Man wol- jetzt versuchen, über europäische Abgeordnete hiesiger Par- eien als Vermittler eher ans Ziel zu kommen. Am Ende der Aus- Inves^prache herrschte im Rat die Meinung vor, daß die Bemühun- |en, eine französische Gemeinde etwa in der Größe der Gemein- leNeuhäusel zu finden, fortgesetzt werden sollten. Der Ortsge- aeinderat will sich dann weiter mit der Angelegenheit befassen.
iebauungsplan »Feldchen«
Jn Zuge des Bebauungsplanverfahrens »Feldchen« hatte der 'fktsgemeinderat über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 lbs. 2 BauGB vorgetragenen Bedenken und Anregungen zu ntscheiden und über den Zustimmungs- und Satzungsbe- chlußnach § 10 BauGB abzustimmen. Nach Aufruf desTages- tdnungspunktes stellte der Ortsbürgermeister fest, daß bei latsmitgliedern Sonderinteresse im Sinne des § 22 GemO vor- iegt lond der Ortsgemeinderat mit den verbliebenen mitwir- uuigs- und abstimmungsberechtigten Ratsmitgliedern nicht eschlußf ähigist. In der Sache wurde daher nicht weiter verhan- lelt. Der Ortsbürgermeister teilte mit, daß für die nächste Sit- ung des Ortsgemeinderates zu beiden Tagesordnungspunkten lochmals eingeladen wird.
f efreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Auf der Haid«
i Ortsgemeinderat lagen zwei Anträge auf Befreiung von hFestsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« wegen
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der Anordnung von Garagen an der rückwärtigen Grundstücksgrenze vor. Der Ortsbürgermeister teilte dazu mit, die Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« basierten in bezug auf die Garagenstellung noch auf den Vorschriften der früheren Landesbauordnung. Die neue Landesbauordnung lasse die Errichtung von Garagen auch an der rückwärtigen Grundstücksgrenze zu. Der Ortsgememderat stimmte der geplanten Anordnung der G aragen zu und erklärte sich damit einverstanden, daß insoweit gemäß § 31 Abs. 2 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« erteilt wird. Sonstiges
Der Ortsgemeinderat wurde über die von der bauausführenden Firma ermittelten Kostenzusammenstellungen wegen der Errichtung eines Ballfangzaunes am Sportplatz sowie wegen der Böschungs- und Pflanzarbeiten am Festplatz Höhenweg/Taunusstraße in Kenntnis gesetzt. Der Ortsgemeinderat erklärte sein Einverständnis, daß beide Maßnahmen auf der Grundlage dieser Kostenzusammenstellungen ausgeführt werden.
Im nichtöffentlichen Tfeil der Sitzung befaßte sich der Ortsgemeinderat mit zwei Grundstückssachen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 05.06.1989
Investitionsprogramm für die Jahre 1989 bis 1993 einstimmig beschlossen
1989
1. Zuschuß an die Pfadpfinder für die Einrichtung der Jugendräume im Pfarrzentrum Haus Siebenbom
1989: 3.500,- DM
(1988 wurden 5.000,-- DM bewilligt und bereits 1.600,- DM ausgezahlt)
2. Renovierungsarbeiten am und im Kindergarten 1989: 7.600,- DM
1990: 7.600,- DM 1991: 7.500,- DM
3. Begrünungsmaßnahmen und Anpflanzung von Hochstammbäumen, insbesondere Obstbäumen in der Feldgemarkung
1989: 3.000,- DM
1990 bis 1993 je 5.000,- DM
4. Ausbau eines Wanderweges mit Lehrpfad 18.000,- DM (siehe separater Bericht)
5. Förderung der Dorfemeuerung 1989: 2.000,- DM
1990 bis 1993 je 3.000,- DM
6. Einrichtung der Räumlichkeiten »Jugend und Vereinsraum« im Haus Siebenbom Untergeschoß und für Kücheneinrichtung (Ergänzung)
1989:10.000,- DM 1990: 10.000,- DM
7. Abbruch des alten Feuerwehrgerätehauses auf dem Gemeindeplatz »Am Schulhoff«, sowie Errichtung einer Poststelle für die Deutsche Bundespost
1989:175.000,- DM 1990: 10.000,-DM
8. Ausbau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen 1989: 20.000,- DM
1989 bis 1993 je 10.000,- DM
9. Verkehrsberuhigte Maßnahmen in der Koblenzer Straße 1989:15.000,- DM
in anderen Wohngebieten (1991: 25.000,- DM)
10. Bauhof:
Ersatzbeschaffungen von Geräten 1989: 3.000,- DM 1989 bis 1990 je 5.000,- DM Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges 1991: 90.000,- DM Ausbau Kleringstraße
1991 und 1992 insgesamt 218.000,- DM
11. RadTFußweg ab Simmem bis zum M allendarer B erg 1990/1991 insgesamt 5.000,- DM
12. Neugestaltung des Gemeindeplatzes in den Jahren 1991 bis 1993 (die Kosten sind noch nicht ermittelt)
Änderung des Bebauungsplanes KurfUrstenwiese/Kläring Im 2. Tagesordnungspunkt wurde einstimmig beschlossen, die überbaubaren Flächen im Bereich des Grundstückes Nr. 5, Flur 2, so zu erweitern, daß auf demselben ein zweites Wohnhaus

