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Nr. 22/89

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un^pläQänderungeunterlagen können bei der Ver- Jmeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- E r .platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur, während den Kunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags j..j 2.45 Uhr und 13.30 * 16.00 Uhr sowie dienstags von ?45 uhr und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingese- Lj en jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs- liiiw.'derBebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

ekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.

1 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- -dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Uit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der geltend gemacht worden ist.

>u ..-Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie jerhalb von sieben Jähren seit dieser Bekanntmachung jjrder Gemeinde geltend gemacht worden sind.

^verhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- riftenoder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist

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1 Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Silber die Entschädigung von durch den Bebauungsplan Runden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit JsErlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche pgewiesen.

J». 3 BauGB (Auszug):

jütschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- udiein den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach-

I (getreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- terbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung lieh bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

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M BauGB:

Ischädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb IJahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in |3Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten ^Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist insbesondere die Um­wandlung gewerblicher Bauflächen östlich der B 49 und südlich der Lahnstraße in Wohnbau- und Gemeindebedarfsflächen. Die Planänderung und das Änderungsgebiet sind aus der nach­stehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

5431 Nentershausen, 29. Mai 1989 Ferne, Ortsbürgermeister

Übersicht über die Einteilung der Ortsgemeinde Nentershausen in Stimmbezirke

STIMMBEZIRK I

Wahllokal: Ihmhalle, Eppenroder Straße Am Alten Sportplatz, Auf dem Hilges, Beim Kalksbrunnen, Bergstraße, Eppenroder Straße, Friedenstraße, Heilberschei- der Straße, Gartenstraße, Hochstraße, Im Wiesenmorgen, In der Eck, In der Hasenbitze, In der Struth, Jahnstraße, Kapellen­straße, Koblenzer Straße, Neustraße, Oberdorfstraße, Pfadfeld, Poststraße, Tannenstraße, Waldstraße, Westendstraße, Zum Is­sel.

STIMMBEZIRK II

Wahllokal: Freiherr-vom-Stein-Schule, Rhein Straße Am Hohlgraben, Dillstraße, Eisbachstraße, Hof Wilbach, Kirchstraße, Koblenzer Straße, Lahnstraße, Moselstraße, Na­hestraße, Niedererbacher Straße, Rheinstraße, Rosenstraße, Siegstraße, Unterdorfstraße, Weserstraße, Westerwaldstraße, Wiedstraße.

Perne, Ortsbürgermeister

Hunde gehören nicht auf den Friedhof

Auch dann nicht, wenn diese vomFrauchen an der Leine ge­führt werden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Kinderspielplätze sind keine Tummelplätze für Rowdys. Das gleiche gilt für den Dorfbrunnen. Mit Gewalt wurden hier Orna­mente entfernt.

In beiden Fällen wird Gemeingut willkürlich zerstört zu Lasten der Allgemeinheit.

Perne, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH Belohnung von 200 DM

Zur Feststellung der Täter, die am Pfingstwochenende mutwil­lig den B austellenwagen an der B austeile für das neue Schützen­haus in erheblichem Maße demoliert haben, setzt der Schützen­verein Niedererbach eine Belohnung von 200 DM aus. Beobach­tungen bitte an den 1. Vorsitzenden des Schützenvereins unter der Tfelefon-Nr. 04685/319.

Zey, Ortsbürgermeister

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Katholische öffentliche Bücherei Girod Die Katholische Öffentlichkeit ist auch an den Büchereiring an­geschlossen. D amit ist das Angebot der Bücherei für die Giroder Leser noch erweitert.

Zum Beispiel gibt es die spannenden Kinderbücher von Wolf- gangEckeGauner, Gangster, Geistesblitze und Alfred Hitch- cocksDie drei ??? undNordseestation Alpha, Tödliches Gift von Franz Kurowski, in dem ein Doktor von der Meeres­schutzbehörde versucht, eine tödliche Gif tVerseuchung zu ban­nen.

InWir informieren uns: Naturschutz verkehrt zeigt ein Na­turschützer, wie wir Lebensräume verplanen. Für Erwachsene gibt es auch etwas zum Schmökern. ZumBeispielDie J alna Sa­ga von Mazo De La Roche, die die Geschichte einer kanadi­schen Familie erzählt.

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