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Nr. 22/89

. .fest des Angelsportvereins Montabaur e.V. tag 10 . 6 ., ab 14.00 Uhr; Sonntag, 11.6., ab 10.00 Uhr J* ^j]j er in der Gemarkung Staudt. Für das leibliche f hestens gesorgt: Schwenkbraten und Bratwürste, Bier fft Cafeteria mit Kaffee und Kuchen. Als Spezialität: I i Räucherfische. Abendliche Weiherbeleuchtung. Die If^ngist herzlich eingeladen.

BODEN

Öffentliche Bekanntmachung

Ljte Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am jeh, 7. Juni 1989, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Ahr- »statt.

Urning:

Ltliche Sitzung

sratungund Beschlußfassung über die Fortschreibung B Investitionsprogrammes 1989 bis 1993 jatungund Beschlußfassung über die Beteiligung der ujgemeinde an den Kosten für die Einrichtung einer 5. Lgnippe im Kindergarten Ruppach-Goldhausen Ltung und Beschlußfassung über die Anlegung und [sjtattung des Kinderspielplatzes stung über den Entwurf zur Erweiterung der Fried- ihalle

ichiedenes

itöffentliche Sitzung ^nd 9 tücksangelegenheit ichiedenes 1,29.05.1989

Ortsbürgermeisterin

HEILIGENROTH öffentliche Bekanntmachung

irHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1989 vom 23.5.1989 I.

rtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- Jngfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol- [Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde 8,5.1989 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

laushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 wird im [itungshaushalt

Einnahme auf. 1.982.000,-- DM

Ausgabe auf. 1.982.000,--DM

[genshaushalt

Einnahme auf. 1.991.000,- DM

Ausgabe auf. 1.991.000,-DM

petzt.

§2

ron festgesetzt

^Gesamtbetrag der Kredite auf .

Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

pächtigungen auf.

§3

[euersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- r wie folgt festgesetzt ndsteuer:

F die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

ndsteuer A). 220 v.H.

r die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

Nrbesteuer:

p Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 320 v.H,

^Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Findegebietes gehalten werden:

pen ersten Hund . 50,- DM

[den zweiten Hund. 75,~ DM

Jjeden weiteren Hund. 100,- DM

§ 4

pflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- [1,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, den 18. Mai 1989 Kreisveraltung des

Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.6.1989 bis 14.6.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Heiligenroth, 23.6.1989

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth

Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligen­roth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).

Kirmes in Heiligenroth

Am kommenden Wochenende feiert Heiligenroth seine traditio­nelle Kirmes. Aus diesem Grunde entbietet ich allen Gästen in unserem Ort herzliche Willkommensgrüße und unterhaltsame Stunden im Kreise von Verwandten und Bekannten. Auch den Heiligenröthem wünsche ich viel Freude auf der Kirmes. Mein besonderer Dank gilt den »älteren Semestern« und den »Alten Herren«, die meinen Aufruf befolgten und sich zu einer Kirmes­gesellschaft formierten. Die Tradition unserer Kirmes ist somit in allerbesten Händen.

Zerfas, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Goldhausen findet am Donnerstag, 8. Juni 1989, um 19.30 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung

1. Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes R. Schäfer

2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrech­nung 1987 und Entlastungserteilung für das Haushalts­jahr 1987

Hinweis: Bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunk­tes ist der Ortsgemeinderat ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Ratsmitglieder beschlußfähig, weil zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand eingeladen wird. (§ 39 Abs. 1 Satz 2 GemO)

3. Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts­plan/die Haushaltssatzung 1989

4. Zuschuß in den Katholischen Kindergarten für das Mobi­liar für die Eröffnung einer 5. Gruppe

5. Errichtung eines Fußweges zum Neubaugebiet »Flur­zaun«

6. Anschaffung eines Mulchgerätes

7. Errichtung einer Brücke über den Ahrbach (zusammen mit Boden)

8. Aufstellung zusätzlicher Straßenleuchten im Ortsbereich (nachträgliche Genehmigung/Zustimmung)

9. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Betriebsplanergänzung

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Personalangelegenheiten

4. Verschiedenes Ruppach-Goldhausen, 29.5.1989 Ferdinand, Ortsbürgermeister