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Nr. 20/89

r mgen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben f^faßiockscbrift) oder maschinell geschrieben sein.

kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzet- Wraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach L?Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wähl­er die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, ei- ! Ln weißen Stimmzettel Sodann begibt er sich in die wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlum- fanach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und i' y^jjuinschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorste-

mann

HOLLER

öffentliche Bekanntmachung

, i» Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am * Montag, dem 22. Mai 1989, um 20.00 Uhr äierwehrgerätehaus statt.

(Ordnung:

ftntliche Sitzung:

iaratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des tebauungsplanes »In der Unterwiese« l Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent­licher Belange ,| Offenlegungsbeschluß

Lfimmung zur Leistung erheblicher über- und außer- näßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1988 (osten der Umbaumaßnahme »Kindergarten Stahlho- Genehmigung einer überplanmäßigem Ausgabe leratung und Beschlußfassung über das Investitions- jogramm für den Planungszeitraum 1989 bis 1993 dtungsrechtlicher Vertrag über die Erstattung von osten für Dienstleistungen der Verbandsgemeindever- sltung in Angelegenheiten des Hoch- und Tiefbaues srschiedenes 1,16.06.1989

berger, Ortsbürgermeister

Goldene Hochzeit Koch

[teste der Goldenen Hochzeit am 27. Mai 1989 spreche ich litdem Jubelpaar Berta und Johann Koch, Mittelstraße 3, men von Bürgerschaft und Gemeinderat die herzlichsten ! und Segenswünsche aus.

ischen dem Jubelpaar weiterhin Gesundheit und einen denen Lebensabend.

rtsvereine treffen sich am 26.5.89,19.30 Uhr bei der Gast- chaft Heibel.

erger, Ortsbürgermeister

STAHLHOFEN öffentliche Bekanntmachung

ächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, dem 24. Mai 1989,19.30 Uhr Irgermeisteramt statt, nrdnung;

entliehe Sitzung:

enehmigung der Niederschrift der Sitzung vom

1 . 04.1989

erschiedenes

htöffentliche Sitzung: ndstücksangelegenheit

Mtung und Beschlußfassimg über einen Antrag auf nderung des Bebauungsplanes »Im oberen Wiesen- ndu I. Tfeil (Abschnitt)

|gdpachtangelegenheit iftrags vergäbe düedenes en, den 12.5.1989 Irtsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung ^Durchführung der Mehrheitswahl im Ortsgemeinderat ^gemeinde Stahlhofen am 18. Juni 1989 I.

Ozum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der

Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.

II.

Vor dem Wahltagwerden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinde­rat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel ver­teilt. Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 J ahre al­te Personen, mit Familiennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Dem Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit an­deren gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragun­gen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinell geschrieben sein.

III.

Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzet­tel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wahl­umschlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, ei­nen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlum­schlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorste­her dies gestattet.

Stahlhofen, den 16.05.1989 Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Stahlhofen Pehl

UNTERSHAUSEN öffentliche Bekanntmachung

Uber die Durchführung der Mehrheitswahl im Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Untershausen am 18. Juni 1989

I.

Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.

II.

Vor dem Wahltagwerden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinde­rat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel ver­teilt. Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 J ahre al­te Personen, mit Familiennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Dem Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslungmit an­deren gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragun­gen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinell geschrieben sein.

III.

Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzet­tel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der W ähler einen weißen Wahl­umschlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, ei­nen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlum­schlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorste­her dies gestattet.

Untershausen, den 16.05.1989 Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Untershausen Müller

Wir gratulieren

Am heutigen Freitag, dem 19.5.1989, wird Herr Franz Müller, Hauptstraße 24,80 Jahre alt. Im Namen der Ortsgemeinde gra­tuliere ich unserem Mitbürger recht herzlich zu seinem Geburts­tag und wünsche ihm alles Gute.

Neuroth, 1. Ortsbeigeordneter

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DAUBACH

Daubacher Strick- und Spinnstube Das nächste 'Reffen findet am Montag, dem 22. Mai 1989, um 19.30 Uhr im Backes statt. An diesem Abend wird wie immer ge­strickt. Ebenfalls werden die Tfermine bis zum Ende des Jahres festgelegt. Gäste sind herzlich willkommen.