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Nr. 20/89

BODEN

öffentliche Bekanntmachung . ,,hf tthrung der Mehrheitswahl im Ortsgemeinderat gemeinde Boden am 18. Juni 1989

, . ^ Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der t Lahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und 9 Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.

Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinde- Sberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel ver- r Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 J ahre al- rnien, mit Familiennamen und Vornamen eintragen, wie n auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Dem N amen .«schlagenen sind weitere Fersonalangaben (z.B. Alter, □er Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslungmit an- ^ami gan Personen auszuschheßen. Die Eintragun­gen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in irift) oder maschinell geschrieben sein.

lähler V ann am Wahltag nur persönüch seinen Stimmzet- L'ahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach ta des Wahlraumes erhält der Wählereinen weißen Wahl­lag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, ei­dlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Je, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlum- [»Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und |n Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorste- es gestattet, i, den 16.06.1989

meindewahlleiter der Ortsgemeinde Boden:

HEILIGENROTH

öffentliche Bekanntmachung

(lachte Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang« der > Heiligenroth für das Grundstück Flur 51, Flur- 1 13 des Baugesetzbuches (BauGB). jntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). rtsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am [1989 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes g« gemäß § 13 BauGB beschlossen, hderung hat zum Inhalt:

|ie überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 16, Flur 61, wird in östlicher Richtung erweitert.

|ie im Bebauungsplan ausgewiesene 20 kV-Freileitung 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten darge- jsllt (ein sc hl. des Schutzstreifens), ieisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach- Bdenmg des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge-

pauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen kön- pderVerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, d-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur wäh­lt: Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und pvon 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie diens- I®7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann einge- iwerden.

pannkannüber den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Ngsplanänderung Auskunft verlangen.

jser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, «darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in§214Abs. [und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- vmd Formvor- pdann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines pseit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Ne geltend gemacht worden ist.

Ner Abwägung sind ebenfalls imbeachtlich, wenn sie ^erhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung er Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. dieEinberufungund dieTägesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

5431 Heiligenroth, 12. Mai 1989 Zerfas, Ortsbürgermeister

Nachruf

Am 05. Mai 1989 verstarb im Alter von 74 Jahren

Herr Albin Thome Fuhrunternehmer.

Der Verstorbene gehörte von 1966 -1960 dem Gemeinderat seiner Heimatgemeinde an. In dieser Zeit und auch darüber hinaus hat er seine Arbeitskraft mit großem Pflichtbewußt­sein in den Dienst unserer Gemeinde und ihrer Bürger ge­stellt.

Rat und Verwaltung der Gemeinde Ruppach-Goldhausen Hanken dem Verstorbenen für die zum Wohle der Allgemein­heit geleisteten Dienste.

Ruppach-Goldhausen, 09.05.1989

Für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

Ferdinand, Ortsbürgermeister

was- 0424 * 1 * Zwo

TuS Ahrbach / Damenfußball

1. Heimspiel: Deutsche Meisterschaft: TUS Ahrbach - TUS Bre­men, 21.05.89

Anstoß: 15.00 Uhr in Girod (Rasensportplatz)

Falls wir eine Runde weiterkommen, nächstes Spiel: Stadion Montabaur. 28. Mai 1989, Anstoß: 15.00 Uhr.

HEILIGENROTH

Freie Bürgergruppe Heiligenroth Am Montag, dem 22.6.89, um 20.00 Uhr findet eine Mitglieder­versammlung der freien Bürgergruppe im Gasthaus Wester­mann statt.

SV Heiligenroth e.V.

Vorschau:

Samstag, 17.6.1989, Fußballtumier der Orts vereine. Bitte Tfer- min vormerken!

J ugendf ußball:

Freitag, 19.5.89

17.30 Uhr F-Jugend, JSG Heiligenroth/A/M - Eisbachtal II Samstag, 20.5.89

14.00 Uhr E-Jugend, Wirges - JSG Heiligenroth A/M.

Am Sonntag, 21.5.89, nimmt unsere 1. Mannschaft an dem