Montabaur
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ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1989 vom 11.4.1989
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 5.4.1989 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989
wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.466.000,00 DM
in der Ausgabe auf. 1.466.000,00 DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.220.000,00 DM
in der Ausgabe auf. 1.220.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf . 0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstWirtschaft!. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 50,00 DM
für den zweiten Hund. 100,00 DM
für jeden weiteren Hund. 150,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- rägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Genehmigung der Haushalts Satzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung füir Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 5. April 1989
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.4.1989 bis 5.5.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Niederelbert, den 11.4.1989 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) Hübinger, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist, (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von
Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (cvm ’
2020-1) zuletzt geändert durch das ' ^ 4191 22.07.1988 (GVBL S. 135). fler
OBERELBERT Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Beitragssätze für die AurKo l Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abe. 1 Satz 4 in Verhin j Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz. 01
Für die nachstehend aufgeführten Verkehrs anlaßm gende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht ^ Ortsgemeinde Oberelbert:
Straße verlaufend von bis
Grundstücks ! 11
fläche
Hauptstr. Jagdhausstr.
K 170 Am Weikert
Bemerkungen: endgültige Abrechnung. 5431 Oberelbert, 12. April 1989 Weyand, Ort sbürgermei s ter
4,284695 DM
WELSCHNEUDORF
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufgrund vieler Gespräche mit den betroffenen Anita., ich das nachstehende Schreiben an den Präsidenten der Lt Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz gerichtet. Ich hoffe] daß das Straßenbauamt Diez nunmehr diese Angelegen! schließend bearbeitet.
Heiden, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Welschneudorf - Der Bürgermeister - 5431 Welschneadorf, 14 ,4, J
Herrn
Präsidenten der Landesstraßenverwaltung Rheinland-Pfalz,
Kastorhof 5400 Koblenz
Ortsdurchfahrt Welschneudorf Grunderwerb und eigentumsmäßige Regulierung nachA bau der L 327.
Sehr geehrter Herr Präsident, heute muß ich mich leider in einer Angelegenheit an Sie den, die bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu] heblichem Umnut geführt hat.
Mein Amtsvorgänger hat in den Jahren 1984 und 1986 Straßenbauamt Diez an die Erledigung der vorgenamj Angelegenheit erinnert. Eine Antwort der Ihnen nach) neten Behörde ist in den Unterlagen nicht enthalten. Di habeich am 25.11.1988 erneut den Leiter des Straßenbai tes Diez auf die Regulierung dieser Angelegenheit hin) sen.
Eine Nachricht habe ich bis heute nicht erhalten.
Am09.02.1989 wurde von mir der stellvertretendeLefeti fonisch gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden! ne entsprechende Überprüfung und N achricht wurde mir J gesagt.
Bis heute habe ich weder telefonisch noch schriftliche! Nachricht der Ihnen nachgeordneten Behörde erhalten. I Die von mir auf gezeigten Daten und das Verhalten des StJ ßenbauamtes sprechen für sich.
Der Unmut unter den betroffenen Anliegern ist sei ne Begründungfür diese schleppende Abwicklungist 0 Erachtens nicht mehr zu finden. . M
Ich darf Sie, sehr geehrter Herr Präsident, auch ta N ^ der betroffenen Straßenanlieger herzlich bitten, de" ßenbauamt Diez Weisung zu erteilen, die Angelegt regulieren und den Betroffenen eine Nachricht zu 6 Mit freundlichen Grüßen Heiden, Ortsbürgermeister

