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Montabaur

Seite 18

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1989 vom 11.4.1989

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 5.4.1989 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989

wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 1.466.000,00 DM

in der Ausgabe auf. 1.466.000,00 DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 1.220.000,00 DM

in der Ausgabe auf. 1.220.000,00 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf . 0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstWirtschaft!. Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 50,00 DM

für den zweiten Hund. 100,00 DM

für jeden weiteren Hund. 150,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- rägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

Genehmigung der Haushalts Satzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung füir Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 5. April 1989

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.4.1989 bis 5.5.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Niederelbert, den 11.4.1989 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) Hübinger, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederel­bert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, gel­tend gemacht worden ist, (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von

Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (cvm

2020-1) zuletzt geändert durch das ' ^ 4191 22.07.1988 (GVBL S. 135). fler

OBERELBERT Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beitragssätze für die AurKo l Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abe. 1 Satz 4 in Verhin j Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz. 01

Für die nachstehend aufgeführten Verkehrs anlaßm gende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht ^ Ortsgemeinde Oberelbert:

Straße verlaufend von bis

Grundstücks ! 11

fläche

Hauptstr. Jagdhausstr.

K 170 Am Weikert

Bemerkungen: endgültige Abrechnung. 5431 Oberelbert, 12. April 1989 Weyand, Ort sbürgermei s ter

4,284695 DM

WELSCHNEUDORF

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufgrund vieler Gespräche mit den betroffenen Anita., ich das nachstehende Schreiben an den Präsidenten der Lt Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz gerichtet. Ich hoffe] daß das Straßenbauamt Diez nunmehr diese Angelegen! schließend bearbeitet.

Heiden, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Welschneudorf - Der Bürgermeister - 5431 Welschneadorf, 14 ,4, J

Herrn

Präsidenten der Landesstraßenverwaltung Rheinland-Pfalz,

Kastorhof 5400 Koblenz

Ortsdurchfahrt Welschneudorf Grunderwerb und eigentumsmäßige Regulierung nachA bau der L 327.

Sehr geehrter Herr Präsident, heute muß ich mich leider in einer Angelegenheit an Sie den, die bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu] heblichem Umnut geführt hat.

Mein Amtsvorgänger hat in den Jahren 1984 und 1986 Straßenbauamt Diez an die Erledigung der vorgenamj Angelegenheit erinnert. Eine Antwort der Ihnen nach) neten Behörde ist in den Unterlagen nicht enthalten. Di habeich am 25.11.1988 erneut den Leiter des Straßenbai tes Diez auf die Regulierung dieser Angelegenheit hin) sen.

Eine Nachricht habe ich bis heute nicht erhalten.

Am09.02.1989 wurde von mir der stellvertretendeLefeti fonisch gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden! ne entsprechende Überprüfung und N achricht wurde mir J gesagt.

Bis heute habe ich weder telefonisch noch schriftliche! Nachricht der Ihnen nachgeordneten Behörde erhalten. I Die von mir auf gezeigten Daten und das Verhalten des StJ ßenbauamtes sprechen für sich.

Der Unmut unter den betroffenen Anliegern ist sei ne Begründungfür diese schleppende Abwicklungist 0 Erachtens nicht mehr zu finden. . M

Ich darf Sie, sehr geehrter Herr Präsident, auch ta N ^ der betroffenen Straßenanlieger herzlich bitten, de" ßenbauamt Diez Weisung zu erteilen, die Angelegt regulieren und den Betroffenen eine Nachricht zu 6 Mit freundlichen Grüßen Heiden, Ortsbürgermeister